Hallo Zusammen,
Ich habe meine Kündigung in der Probezeit fristgerecht beim AG (A) eingereicht.
Zuvor hatte ich ein Gespräch mit meinem ehemaligen AG (B), die mich zurück haben wollten. Nach Einigung habe ich mich entschieden den Weg zu gehen und wieder zu meinem alten AG (B) zu wechseln. Das Gespräch fand in den Räumlichkeiten meines AG (B) ausserhalb der Arbeitszeit statt.
Mein alter AG (B) hatte mich wenige Tage vorher bei meinem jetzigen AG(A) besucht.
Nun habe ich den neuen Arbeitsvertrag unterschieben und einen Anruf von meinem derzeitigen AG (A) erhalten, indem er mir lebenslanges Hausverbot erteilte und eine Vertragsstrafe androhte. Er behalte mein letztes Gehalt lt. Vertrag nun ein. Gleichzeitig hat er meinem neuen AG (B) ebenfalls lebenslanges Hausverbot erteilt mit dem Hintergrund der unrechtmäßigen Abwerbung von Mitarbeitern. Dies ist vermutlich rechtens, da mein neuer AG (B) innerhalb der Räumlichkeiten von AG (A) mit mir gesprochen hat. Den Inhalt des Gespräches kann jedoch niemand Beweisen, da keine Zeugen anwesend waren.
Ich erhalte eine Vertragsstrafe, da ich auf Nachfrage meiner aktuellen Kollegen gesagt habe, dass ich wieder wechsle, weil ich dort mehr Gehalte erhalten würde. Die Höhe des Gehaltes habe ich nicht erwähnt. Lediglich mein AG (A) wusste eine ungefähre Summe (ein Fehler vermutlich).
Ein aktueller Kollege von AG (A) hat nun im Gespräch mit dem Chef wohl erwähnt, dass er auch wechselt, weil man dort mehr verdient.
Auf Grundlage dieser Aussage erhalte ich nun eine Vertragsstrafe.
Ist es tatsächlich rechtlich möglich? Auf was muss ich mich nun einstellen?
Vielen Dank für Eure Ratschläge
Hausverbot & Vertragsstrafe nach Kündigung
14. März 2023
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Frage vom 14. März 2023 | 12:17
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverbot & Vertragsstrafe nach Kündigung
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#1
Antwort vom 14. März 2023 | 12:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32123 Beiträge, 5651x hilfreich)
Das war ein Anruf, noch nichts Schriftliches.Zitateinen Anruf von meinem derzeitigen AG (A) erhalten, indem er mir lebenslanges Hausverbot erteilte und eine Vertragsstrafe androhte. Er behalte mein letztes Gehalt lt. Vertrag nun ein. :
Abwarten, was du erhältst. Dann weitersehen...oder fragen.ZitatAuf Grundlage dieser Aussage erhalte ich nun eine Vertragsstrafe. :
#2
Antwort vom 14. März 2023 | 12:38
Von
Status: Praktikant (527 Beiträge, 170x hilfreich)
ZitatIch erhalte eine Vertragsstrafe, da ich auf Nachfrage meiner aktuellen Kollegen gesagt habe, dass ich wieder wechsle, weil ich dort mehr Gehalte erhalten würde. Die Höhe des Gehaltes habe ich nicht erwähnt. Lediglich mein AG (A) wusste eine ungefähre Summe (ein Fehler vermutlich). :
Ein aktueller Kollege von AG (A) hat nun im Gespräch mit dem Chef wohl erwähnt, dass er auch wechselt, weil man dort mehr verdient.
Auf Grundlage dieser Aussage erhalte ich nun eine Vertragsstrafe.
Also so einfach geht es natürlich nicht. Zwar besteht grundsätzlich während der Laufzeit des Arbeitsvertrages eine vertragliches Abwerbeverbot für den Arbeitnehmer, welches sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers ergibt.
Ein "Abwerben" liegt aber erst dann vor, wenn eine Arbeitnehmer einen anderen Arbeitnehmer wiederholt und beharrlich auffordert bzw. motiviert, den Arbeitsplatz zu wechseln. Ein "Abwerben" liegt nicht vor, wenn eine Arbeitnehmer einen anderen Arbeitnehmer über die Gründe seines Wechsels informiert, auch sind natürlich Gespräche darüber unter den Arbeitnehmers ohne weiteres zulässig. Also die Aussage zu einem Kollegen "ich wechsel, weil da gibt es mehr Gehalt" ist kein Abwerben.
Außerdem heißt das nicht, dass es -selbst wenn es ein "Abwerben" wäre, automatisch eine "Vertragsstrafe" i.H. eines Monatsgehalts gibt. Eine solche Vertragsstrafe müsste - bei allen anderen Vorbehalten- zunächst mal im Arbeitsvertrag stehen. Wenn da nichts steht, kommt eine Vertragsstrafe nicht in Betracht. Der Arbeitgeber könnte dann nur seinen "Schaden" geltend machen, dass dürfte im Regelfall sehr schwierig sein.
Davon abgesehen müsste der Arbeitgeber sowohl das Abwerben als auch den Schaden beweisen, und wenn der Arbeitgeber da nur ein wenig vom "Hörensagen" vorbringen kann, ist das albern,
Wenn der Arbeitgeber nach dem Ausscheiden bzw. der Fälligkeit nicht bezahlen will, sollten SIe als Erstes den Arbeitgeber schriftlich zu Zahlung mit Fristsetzung auffordern. Passiert da nichts, müssten Sie ggf. klagen.
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#3
Antwort vom 14. März 2023 | 12:56
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatEine solche Vertragsstrafe müsste - bei allen anderen Vorbehalten- zunächst mal im Arbeitsvertrag stehen :
Und wenn sie das tut, muesste sie zulaessig sein (was unter den beschriebenen Umstaenden eher nicht der Fall sein duerfte).
#4
Antwort vom 14. März 2023 | 13:22
Von
Status: Weiser (16967 Beiträge, 5888x hilfreich)
In deiner Schilderung sehe ich bisher keinerlei Grund für eine Vertragsstrafe.ZitatAuf Grundlage dieser Aussage erhalte ich nun eine Vertragsstrafe. :
Sollte das letzte Gehalt tatsächlich einbehalten werden, dann ab zum Arbeitsgericht.
#5
Antwort vom 14. März 2023 | 15:15
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich habe nun mit AG gesprochen. Ich habe ihm mitgeteilt dass ich die Angelegenheit über meinen Anwalt überprüfen lasse.
10 min später kam dann die Meldung dass er alles wieder zurück zieht, da keine Rechtsgrundlage gegeben ist.
Man kann es ja Mal versuchen ne?
Danke für euren Input, das hat mir sehr geholfen.
Liebe Grüße
#6
Antwort vom 14. März 2023 | 15:46
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
... das war dann wohl eher sowas wie ein Wutgeheul.
#7
Antwort vom 14. März 2023 | 17:14
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat.. das war dann wohl eher sowas wie ein Wutgeheul. :
Vermutlich, gekränktes Ego.
#8
Antwort vom 15. März 2023 | 09:16
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
... dann kannst du den Beitrag auch schließen. Danke.
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