Hallo!
Mich würde mal interessieren,ob mich mein Arbeitgeber dazu verpflichten kann,mit einem Headset im Lager arbeiten zu müssen,obwohl es auch ohne viel besser und effektiver geht.Hintergrund meiner Frage ist eigentlich eher,dass ich seit Jahren an Tinnitus leide und mich mit dem Teil total eingeschränkt fühle und mein Ohr auch total heiß damit wird und es auf dem Ohr dröhnt.Kann ich mich arbeitsrechtlich,bzw.mit einem gesundheitlichen Attest dagegen wehren? Wer kennt sich mit sowas aus?
Headset-Pflicht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Letztendlich würde es auf eine Schlacht der Gutachter herauslaufen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, die er in deinem Falle durch das Tragen von Ohrschutz erfüllt. Wenn du den nicht haben willst, wäre es zu aller erst mal deine eigene Sache - wenn der Arbeitgeber sich darauf aber nicht verlässt, dann müsste ein teurer Gutachter klären, ob dein Gehör jetzt mehr durch den Gehörschutz geschädigt würde als durch den Außenlärm.
Ich glaube,du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen bzw.verstanden!ZitatLetztendlich würde es auf eine Schlacht der Gutachter herauslaufen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, die er in deinem Falle durch das Tragen von Ohrschutz erfüllt. Wenn du den nicht haben willst, wäre es zu aller erst mal deine eigene Sache - wenn der Arbeitgeber sich darauf aber nicht verlässt, dann müsste ein teurer Gutachter klären, ob dein Gehör jetzt mehr durch den Gehörschutz geschädigt würde als durch den Außenlärm. :
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Es ist nicht von Gehörschutz die Rede gewesen,sondern das wir jetzt per Pick-by-voice arbeiten müssen,obwohl es auch ohne geht.Sorry,habe mich vielleicht falsch ausgedrückt im ersten Beitrag.
Zitatsondern das wir jetzt per Pick-by-voice arbeiten müssen,obwohl es auch ohne geht. :
Der Computer sagt also per Headset an, was gepickt werden muss?
Warum geht es auch ohne, wie muss man sich das vorstellen? Ist das nur eine Übergangslösung die später nach der Einführungsphase von Pick-by-voice verschwindet?
Wenn man aus medizinischen Gründen das Headset nicht tragen kann, muss man es auch nicht. Das müsste dann aber auch ein Arzt entsprechend bescheinigen.
Was das dann für Folgen bezüglich des Arbeitplatzes hat, kann man diskutieren, wenn die Rückfragen beantwortet sind.
Grundsätzlich ist es nun einmal so, dass der Arbeitgeber per Direktionsrecht bestimmen kann, wie die Arbeit ausgeführt wird und auch mit welchen Mitteln. Insofern kann er ein Headset vorschreiben. Ob es ob es dann Ausnahmen geben kann, etwa wegen Tinnitus oder sonst etwas, ist schwer einzuschätzen, weil es da wohl kaum allgemeingültige Aussagen geben wird.
Ohne geht es,weil man das Headset einfach abnehmen kann und dann ganz normal mit dem Scanner weiterarbeiten kann,indem die Plätze ganz normal angescannt werden. Das wurde vorher ja auch so praktiziert und ist wesentlich schneller und einfacher, auch wenn es nun anders herum behauptet wird.Fakt ist,daß es sehr nervenaufreibend ist,vom System her,sowie der ganze Umgang damit und nervig am Kopf und OhrZitat:Zitatsondern das wir jetzt per Pick-by-voice arbeiten müssen,obwohl es auch ohne geht. :
Der Computer sagt also per Headset an, was gepickt werden muss?
Warum geht es auch ohne, wie muss man sich das vorstellen? Ist das nur eine Übergangslösung die später nach der Einführungsphase von Pick-by-voice verschwindet?
Wenn man aus medizinischen Gründen das Headset nicht tragen kann, muss man es auch nicht. Das müsste dann aber auch ein Arzt entsprechend bescheinigen.
Was das dann für Folgen bezüglich des Arbeitplatzes hat, kann man diskutieren, wenn die Rückfragen beantwortet sind.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Arbeitgeber neue Arbeitsmethoden und -geräte einführen darf - und sich der Arbeitnehmer damit abfinden muss.
In der Arbeitswelt ist der Arbeitgeber halt derjenige, der entscheidet und der Arbeitnehmer derjenige, der den Entscheidungen des Arbeitgebers zu folgen hat. Wenn der Arbeitgeber ineffektive Entscheidungen trifft, dann kann der Arbeitnehmer zwar Verbesserungsvorschläge machen oder den Arbeitgeber auf die Ineffektivität der Entscheidung hinweisen - aber so lange der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht ändert, muss sich der Arbeitnehmer fügen.
Gegen betriebliche Entscheidungen des Arbeitgebers kann man sich als Arbeitnehmer auf rechtlichem Wege nicht wehren.
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine Arbeitmethode oder -gerät nachweislich nicht verwenden kann, dann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht dazu zwingen. Welche Konsequenzen der Arbeitgeber dann daraus zieht (alte Arbeitmethode ohne Headset beibehalten, Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen wo keine Headsets benötigt werden, Entlassung des Arbeitnehmers, ...) liegt primär wieder beim Arbeitgeber.
Ja, es war tatsächlich missverständlich - hättest du direkt von pick-by-voice geschrieben, wäre das Missverständnis gar nicht erst aufgetreten. Letztendlich läuft es aber dennoch auf das, was ich gesagt habe und was Drkabo absolut korrekt Eier weiter ausgeführt hat, hinaus. Du kannst dich per Attest sicherlich davon befreien lassen, ob du danach deinen Arbeitsplatz hältst, steht in den Sternen.
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