Heimarbeitsplatz aufheben

12. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
chipmunk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Heimarbeitsplatz aufheben

Guten Tag, Ich führe eine kleine Firma mit 4 Angestellten. Eine der Angestellten hat seit 4 Jahren einen Heimarbeitsplatz. Nun ist ihr Kind m.E. alt genug (5 Jahre) und ich möchte nun ganz gerne, dass meine Angestellte wieder wie die anderen Mitarbeiter auch ganz normal im Büro zur Arbeit erscheint. Mehrere Tagesmütter für die nachmittägliche Kinderbetreuung nach dem Kindergarten stehen zur Auswahl. Anfahrtsweg zum Büro ca. 40km. Es sind doch immer recht viele Dinge "auf dem kurzen Dienstweg" zu besprechen und die Möglichkeiten der Heimarbeit sind imho ausgeschöpft und ineffizient. Die Mitarbeiterin verweigert dies. Eine Kündigung wird vermutlich schwierig, da sie noch für mind. 3 Jahre zu 50% schwerbehindert ist. (sie hatte vor 2 Jahren eine erfolgreiche Tumorbehandlung). Kann ich von ihr verlangen im Büro zur Arbeit zu erscheinen und hätte ich ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sie das verweigert? Oder muß ich das jetzt so hinnehmen? Desweiteren zieht sie es vor sehr spät abends zu arbeiten, weil sie tagsüber lieber ihre Pferde versorgt, so dass sie im Grunde telefonisch für Besprechungen kaum erreichbar ist. Vielleicht habt ihr ja eine Idee, bevor ich damit zu einem Anwalt gehe. Im Arbeitsvertrag selbst ist jedenfalls nichts abgemacht dass auf einen Heimarbeitsplatz deuten würde. Das war bisher "good will" von mir.
Gruß Hans

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Im Arbeitsvertrag selbst ist jedenfalls nichts abgemacht dass auf einen Heimarbeitsplatz deuten würde."

Was steht denn dazu im Vertrag?

-- Editiert hamburgerin01 am 12.12.2012 14:26

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chipmunk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist kein Arbeitsort vereinbart. Es gibt im Grunde nicht mal einen richtigen Arbeitsvertrag.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na ja, bei nur 4 Mitarbeitern ist es doch nicht schwierig, einer Mitarbeiterin zu kündigen. Du brauchst zwar die Zustimmung des Amtes, aber die ist auch nicht so schwer zu bekommen. Man darf halt nicht wegen der Behinderung kündigen. Und das wars schon.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Vielleicht noch in Ergänzung zu dem, was ich gestern geschrieben habe: ich würde eine Anderungskündigung schreiben, den Arbeitsplatz also ganz offiziell verlegen. Auch diese muss natürlich auch genehmigt sein. Dann gibt es zwei Möglichkeiten, entweder die Lady akzeptiert diese, oder sie ist draußen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
chipmunk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

aah ok. Das hört sich gut an. Eine Änderungskündigung. So werd ich das machen. Hab Dank.
viele Grüße Hans.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Und bitte die Genehmigung des Amtes vor Ausspruch der Änderungskündigung einholen. Ist ganz wichtig. Und auch die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

wirdwerden

-----------------
""

-- Editiert wirdwerden am 13.12.2012 09:03

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
chipmunk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja, das Integrationamt......werd ich dran denken. Werde den Vorgang vermutlich zur Sicherheit einem Anwalt zum Ausformulieren in die Hand drücken. Sicher ist sicher. Danke

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

M.E. ist es hier sogar fraglich, ob man überhaupt eine Änderungskündigung bracht. Dem AG steht nämich gem. § 106 GewO ein Weisungsrecht im Hinblick auf den Arbeitsort zu. Das kann nur dann nicht ausgeübt werden, wenn ein Arbeitsort fest vereinbart wurde und keine Öffnungsklausel (Versetzungsklausel) im Arbeitsvertrag vorhanden ist. Da es hier scheinbar gar keine festen Vereinbarungen gibt, dürfte § 106 GewO nach wie vor anwendbar sein. Das würde erstmal den Gang zum Integrationsamt sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Mitarbeiterin verweigert doch alles. Das hat er doch schon probiert. Deshalb mein Vorschlag mit dem sicheren Weg ohne weitere Zeitverzögerung.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Änderungskündigung ist sogesehen aber auch kein sicherer weg. Sie ist nämlich unwirksam, wenn der AG sie gar nicht brauchte, weil er kraft Direktionsrecht handeln konnte.

Für den AG ist es so oder so eine blöde Situation. Mit dem Direktionsrecht hat er aber von vornherein eine größere Möglichkeit Druck aufzubauchen. Verweigert sich die ANin, dann trägt sie bei wirksam ausgeübten Direktionsrecht das Risiko, dass Sie Abmahnungen oder gar eine fristlose Kündigung erhält.

Bei einer Änderungskündigung hat der AG im geschilderten Fall erst noch ein mindesten 1 Monat dauerndes Verfahren bis zur Zustimmung vor sich und dann evtl. auch noch mal gleich ein Kündigungsschutzverfahren.

Evtl. ist hier der Beste Weg es erstmal über das Direktionsrecht zu versuchen und falls sich die ANin total sperrt, über die Kündigung weiter vorzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
chipmunk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich doch ganz gut an. Ich werde euch auf alle Fälle auf dem laufenden halten. Vielen Dank bis hierhin. Wünsche einen schönen 3. Advent.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen