"Helfer" offiziell machen; Verhältnis/Bezeichnung?

21. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Günter1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
"Helfer" offiziell machen; Verhältnis/Bezeichnung?

Ich betreibe ein Kleingewerbe (Internet und offline Veranstaltungen) das durch viele kleine Helferlein gestützt wird.

Diese helfen aus eigenem Antrieb da Sie mein Gewerbe als unterstützungswert ansehen.
Bezahlen kann ich derzeit diesen Helfern nichts. Anfangs gab es evtl mal ne Pizza. In mittlerer Zukunft werde ich evtl. Dinge wie Fahrtkosten etc. zahlen können.

Nun denke ich darüber nach wie ich den Personen evt. durch ein offizielles Beschäftigungsverhältnis wenigstens etwas für den Lebenslauf mitgeben kann.

Aus dem Bauch heraus stelle ich mir so etwas wie ein unbefristetes freiwilliges Praktikum vor. Ich denke auch das das Bildungsverhätnis das Arbeitsverhältnis hier noch überwiegt womit ich im Bereich Praktikum gut aufgehoben wäre.

Ich möchte den Leuten echt gerne was gutes tun (ca.3-4) dafür das Sie mir so gut helfen. Da aber mein Einkommen mittelfristig = 0 ist muss ich einfach jeden € dafür umdrehen.

mfg Günter

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich fasse mal zusammen:

du beschäftigst jede Menge Schwarzarbeiter und möchtest dies denen jetzt bescheinigen.

Immerhin tust du wirklich etwas gutes damit: wenn sie ihren Lohn einklagen, haben sie einen Nachweis für die Tätigkeit.

Wenn du wirklich etwas gutes tun würdest, hättest du ja erstmal für einen ordnungsgemäßen Versicherungsschutz gesorgt. Ich glaube dir ist gar nicht klar, was los ist, wenn einem deiner "Helfer" etwas passiert (oder noch schlimmer wenn einem Dritten was passiert, weil dein "Helfer" Mist gebaut hat).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Na, ich weiß nicht, ob man hier von Schwarzarbeit reden kann. Unbezahlte Dauerpraktika sind aber spätestens ab 2015 mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes nicht mehr zulässig.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
Günter1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

ruhig Blut. Evtl. wäre ein Lösungsvorschlag toll.

Mir ist bewusst das Ich hier noch ein Defizit habe (Seit zwei Monaten) das ich gerne ausräumen muss. Zumal das jetzige Verhältnis dem mehrerer Praktikanten gleicht und wir uns mündlich darauf verständigt haben bis ich das geregelt habe (mündlich ist ja ausreichend wird nur nicht empfholen).

Zudem sind meine "Veranstaltenungen" versichert und meine Helfer auch.
Mir geht es darum das ganze in Zukunft sauber abwickeln zu können. Ein Gespräch mit dem Arbeitsamt ist für nächste Woche angesetzt. Irgendwie habe ich aber das Bedürfnis mich vorher mehr zu erkundigen.
Wie machen das andere Organisationen. Z.B. Studenenpartys? Dort sind auch z.B: studentische Aushilfskräfte unterwegs die doch meistens nur dieser einen Organisation dienen und damit nicht in eigener Selbständigkeit arbeiten können oder? Das wäre ja dann Scheinselständigkeit.

lg Günter

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Mal ganz klar formuliert: Praktikanten sind die Personen, die im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum absovieren müssen. Praktikanten sind die, die mal rein schnuppern.

Alles andere ist Schwarzarbeit.

wirdwerden

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Da du dich über den Job ausschweigst, kann man hier nur mutmaßen.
Die Idee mit dem unbezahlten Praktikum wird ein Rohrkrepierer, möchte ich meinen, wenn und insofern damit ein Arbeitsverhältnis kaschiert werden soll. Das ist also die Hauptfrage, ob du auf Dauer Angestellte beschäftigen willst - dann aber mit klarem AV.
Anders stellt sich die Sache dar, wenn diese "Helferlein" einen Freiwilligendienst leisten - dazu dürfte allerdings so etwas wie Gemeinnützigkeit erforderlich sein. Erlaubt wäre dann immer noch eine Aufwandsentschädigung.
Vielleicht gibt es bei dir eine Freiwilligenagentur, die dich über Hintergründe und Bedingungen etc. informiert.


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#7
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Kleiner Auzug

"Während eines freiwilligen Praktikums hat der Praktikant einen gesetzlichen Anspruch auf
eine angemessene Vergütung (§§ 26, 17 BBiG). Diese darf aber geringer sein als die
Vergütung für einen Mitarbeiter mit ähnlicher Beschäftigung, da der Praktikant noch keine
vollwertige Arbeitsleistung erbringt.
Besteht ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung, dann hat der Praktikant auch einen
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall."

Dann sehe ich noch Gefahr darin, dass du gar nicht genügend
qualifizierte Mitarbeiter hast welche die Praktikanten betreuen. usw...

Mein Tip: Damit es offizell wird, geb denen einen AV, Versichere sie und stelle sie als "Angestellte" ein mit allen Rechten und Pflichten eines AN.

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#8
 Von 
Günter1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für Eure Tipps. Ich werde das mal checken.
Ich muss mir in dem Thema definitiv mehr Hilfe holen als ich gedacht habe.
Die ehrenamtliche Arbeit hätte es evtl am meisten auf den Punkt gebracht funktioniert soweit ich weiß nur mit Vereinen.
Den Praktikanten Aspekt sehe ich dennoch immernoch da der bildende Charakter dem arbeitenden Charakter überwiegt. Dennoch sehe ich hier natürlich auf mittlere Sicht ein Problem das dies sich irgendwann umkehren wird. Einen "normalen" Arbeitsvertrag mit Mindestlohn etc. kann ich mir derzeit noch nicht leisten. Ist aber irgendwie ein komisches Gefühl das es für mich derzeit nichts gibt mit denen ich Leuten die mir umsonst helfen wollen einen offiziellen Status zu geben. Vielleicht bin ich als Kleingewerbe falsch unterwegs und müsste eher in den Verein gehen.
hmpf

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Einen "normalen" Arbeitsvertrag mit Mindestlohn etc. kann ich mir derzeit noch nicht leisten. Der Mindestlohn steht demnächst auch Praktikanten zu - wenn Sie also den "Praktikantenaspekt" sehen, dann sollten Sie das auch sehen. Wenn Sie sich das nicht leisten können, aber die Arbeitskräfte brauchen, sind Sie schlicht insolvent und sollten das Gewerbe aufgeben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#10
 Von 
Günter1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich frage mal recht "doof" ... Ist ein freiwilligen Praktikum das ich dieses Jahr für ein Jahr abschließe davon schon betroffen? Oder sind dies nur "neue" Praktikas die im Jahr 2015 abgeschlossen werden.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39843x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn Sie sich das nicht leisten können, aber die Arbeitskräfte brauchen, sind Sie schlicht insolvent und sollten das Gewerbe aufgeben. <hr size=1 noshade>

Oder einfach unterfinanziert?


Das werden wir hier aber nicht lösen können, denn hier sollte ein Fachmann drüberschauen und alles im Detail prüfen.

Oft gibt es bei den IHK Anlaufstellen, die Neu-Untenehmern unter die Arme greifen, frag doch da mal nach.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zum Mindestlohn für Praktikanten: da gibt es einen Stichtag, ab dem das für alle gilt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#13
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn du deine Helferlein schon mal mit einem Minijob-Vertrag ausstattest, bekommen sie jedenfalls mehr als nichts und die bis dato freiwillige und kostenlose Arbeit wird entlohnt. Kosten tut es auch nicht viel, weil die Abgaben auf geringem Niveau pauschaliert sind. Ob du dir das leisten kannst, musst du selbst ausrechnen.
Allerdings ändert ein Arbeitsvertrag auch euer Verhältnis zueinander - sie sind dann Angestellte und du wirst Arbeitgeber, es entsteht also ein Abhängigkeitsverhältnis.
Freiwilligendienst gibt es nicht nur in Vereinen. Soeben habe ich gesehen, dass auch die Bauhütte des Aachener Doms neben 25 Hauptberuflichen bis zu 15 Freiwillige beschäftigt und sich vor Andrang kaum retten kann. Freiwilligendienst ist möglich, ob in deinem Fall, musst du selbst herausfinden.
siehe dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerschaftliches_Engagement

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-- Editiert :blaubär: am 22.10.2014 16:44

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Kosten tut es auch nicht viel, weil die Abgaben auf geringem Niveau pauschaliert sind. Off topic: Das ist ein sonderbar weit verbreiteter Irrtum - der AG hat 31 % Nebenkosten, was deutlich mehr als bei einem regulären Job ist.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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