Heute Kündigung bekommen, Abwicklungsvereinbarung?

3. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
hotell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heute Kündigung bekommen, Abwicklungsvereinbarung?

Hallo!
Heute bekam ich (Total unerwartet) meine Kündigung.
Arbeitsverhältniss: unbefristet, seit Dezember 2010 im Dienst.
Kündigung schriftlich überreicht bekommen, (Datum 03.05.2012) und da drin steht:

"Ordentliche Kündigung" ordentlich bis zum 31.05.2012
Zum diesem Zeitpunkt wird das Arbeitsverhältnis abgerechnet in Bezug auf Urlaub und Entgelt.

Ebenso bekam ich ein "Abwicklungsvereinbarung" welche ich innerhalb von 24-Stunden unterschreiben soll.
In diesem "Abwicklungsvereinbarung" steht jedoch :
Der zwischen (Arbeitgeber) und (Arbeitnehmer) geschlossene Arbeitsvertrag wird mit Wirkung vom 31.05.2012 durch die ordentliche betriebsbedingte Kündigung beendet.

(Arbeitnehmer) wird ab sofort bis zum 31.05.2012 unwiderruflich von jedliger Arbeitsleistung und von allen Pflichten und Aufgaben freigestellt unter Anrechnung von Überstunden ind Urlaubstagen.

Als Ausgleich für den verlust des Arbeitsplatzes zahlt (Arbeitgeber" ) eine Abfindung im Höhe von 5.000 Euro gemäs §§ 9 , 10 Kündigungsschutzgesetz §§ 24, 34 Einkommenssteuer,

Frage
Habe noch nichts unterschrieben aber was kann ich jetzt am besten machen? MUSS ich innerhalb von 24-Stunden den "Abwicklungsvereinbarung" unterschreiben oder steht mir rechtliche Bedenkzeit zu?


Danke für alle Hilfe im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Als Ausgleich für den verlust des Arbeitsplatzes zahlt (Arbeitgeber" ) eine Abfindung im Höhe von 5.000 Euro gemäs §§ 9 , 10 Kündigungsschutzgesetz §§ 24, 34 Einkommenssteuer, <hr size=1 noshade>


Wenn dann müsste der AG m.E. gemäss § 1a KschG die Abfindung anbieten. Entspricht die Summe ca. 0,5 Brutto-Monatsgehätlt je Beschäftigungsjahr?

quote:<hr size=1 noshade>Ebenso bekam ich ein "Abwicklungsvereinbarung" welche ich innerhalb von 24-Stunden unterschreiben soll. <hr size=1 noshade>


Immer mit der Ruhe. Wenn der Vertragspartner einen derart unter Druck setzt, dann ist gelegentlich was faul.

Wieviel AN beschäftigt der Betrieb? Was ist Ihr Ziel? Ist ein neuer Job ab 1.06. realistisch?

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Normalerweise steht doch in solchen "Abwicklungsvereinbarungen" noch drin, dass der AN zusichert die Kdg. nicht gerichtlich anzugreifen.

Findet sich nicht doch noch so etwas in der Vereinbarung?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich sag nur: Vorsicht!

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/sperrzeit-bei-abwicklungsvertrag.htm :
"Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung einen sogenannten Abwicklungsvertrag, dann wird dies von der Bundesagentur für Arbeit als Lösung des Beschäftigungsverhältnisses aufgefasst und hat regelmäßig eine 12-wöchige Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld zur Folge. Dies hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18.12.2003, Az.: B 11 AL 35/03 R entschieden...."

Sperre für 12 Wochen und 5000€, passt das?

Hier scheint der Arbeitgeber ja ganz einfach eine Klage zu fürchten, da diese anscheinend auf tönernen Füßen steht.



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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dies hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18.12.2003, Az.: B 11 AL 35/03 R entschieden.... <hr size=1 noshade>


M.E. gab es danach anderslautende Urteile. Ein Blick in die aktuelle Durchführungsanweisung der AA zum § 144 SGB III ist da ganz hilfreich. Ein Risiko bleibt dennoch, gerade auch wenn die Abfindung zu niedrig oder zu hoch ist.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p144.pdf

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