Guten Tag ,
Ich habe folgende Frage .
Ich habe seit fast 2 Jahren in einem Altenheim gearbeitet, mein Vertrag läuft eigentlich noch bis Ende Juli 15 ...bis zu diesem Zeitpunkt standen mir noch 18 Tage Urlaub zu.
Jetzt war ich aber krank geschrieben von 21.5-29.5 , meine krank Meldung wurde in dem Heim von einer Freundin an der Info abgegeben.
Jetzt bekam ich gestern per Einschreiben die fristlose Kündigung mit der Begründung ich hätte mich zwar krank gemeldet aber eine AU wäre nicht abgegeben worden.
Somit bin ich zum 31.5 gekündigt worden....
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und möchte am liebsten dagegen vorgehen.
Den Urlaub der mir bis Ende Juli noch zustünde wäre bezahlter Urlaub gewesen. Wie sieht das jetzt aus? Hab ich überhaupt eine Chance dagegen anzugehen? Schließlich wurde eine AU abgegeben und ich habe eine Kopie von der AU zuhause.
Hilfe , fristlos gekündigt !! Was jetzt ?
31. Mai 2015
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Frage vom 31. Mai 2015 | 18:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe , fristlos gekündigt !! Was jetzt ?
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#1
Antwort vom 31. Mai 2015 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Natürlich hast Du die. Bitte umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. 3 Wochen hast Du Frist. Dann Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung einholen. Dann ab zum Anwalt.
wirdwerden
#2
Antwort vom 31. Mai 2015 | 18:48
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Zitat:Hab ich überhaupt eine Chance dagegen anzugehen?
Ja natürlich.
Zitat:Jetzt bekam ich gestern per Einschreiben die fristlose Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) mit der Begründung ich hätte mich zwar krank gemeldet aber eine AU wäre nicht abgegeben worden.
Ist das denn schon mal vorgekommen, gab es bereits eine Abmahnung deswegen?
Zitat:Schließlich wurde eine AU abgegeben und ich habe eine Kopie von der AU zuhause.
Wer hat die abgeben, gibt es einen Nachweis dafür?
Vielleicht liegt ein Irrtum vor und der AG lässt mit sich reden und beschäftigt Dich noch die 2 Monate weiter. Ansonsten bliebe nur eine Kündigungsschutzklage.
Zitat:...bis zu diesem Zeitpunkt standen mir noch 18 Tage Urlaub zu.
Wieviel Urlaub wurde dieses Jahr bereits genommen? Altenheim - wird da eine TV angewendet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Mai 2015 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Bei fristloser Kündigung bedarf es keiner Abmahnung. Hier würde ich ganz anders ansetzen. Eben sofort Kündigungsschutzklage einreichen. Ohne Begründung. Gleichzeitig Deckungszusage bei Versicherung einholen. Wenn die da ist, ab zum Anwalt. Schon jetzt schriftlich die Arbeitskraft anbieten. Sofort. Dann kann eigentlich nichts schief gehen.
wirdwerden
#4
Antwort vom 31. Mai 2015 | 20:28
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
ZitatBei fristloser Kündigung bedarf es keiner Abmahnung. :
(Editiert)
-- Editiert von 1000kleinesachen am 31.05.2015 20:30
-- Editiert von Moderator am 01.06.2015 00:12
Und jetzt?
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