Hilfe , fristlos gekündigt !! Was jetzt ?

31. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
SusaRe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe , fristlos gekündigt !! Was jetzt ?

Guten Tag ,
Ich habe folgende Frage .
Ich habe seit fast 2 Jahren in einem Altenheim gearbeitet, mein Vertrag läuft eigentlich noch bis Ende Juli 15 ...bis zu diesem Zeitpunkt standen mir noch 18 Tage Urlaub zu.
Jetzt war ich aber krank geschrieben von 21.5-29.5 , meine krank Meldung wurde in dem Heim von einer Freundin an der Info abgegeben.
Jetzt bekam ich gestern per Einschreiben die fristlose Kündigung mit der Begründung ich hätte mich zwar krank gemeldet aber eine AU wäre nicht abgegeben worden.
Somit bin ich zum 31.5 gekündigt worden....
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und möchte am liebsten dagegen vorgehen.
Den Urlaub der mir bis Ende Juli noch zustünde wäre bezahlter Urlaub gewesen. Wie sieht das jetzt aus? Hab ich überhaupt eine Chance dagegen anzugehen? Schließlich wurde eine AU abgegeben und ich habe eine Kopie von der AU zuhause.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Natürlich hast Du die. Bitte umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. 3 Wochen hast Du Frist. Dann Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung einholen. Dann ab zum Anwalt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat:
Hab ich überhaupt eine Chance dagegen anzugehen?


Ja natürlich.

Zitat:
Jetzt bekam ich gestern per Einschreiben die fristlose Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) mit der Begründung ich hätte mich zwar krank gemeldet aber eine AU wäre nicht abgegeben worden.


Ist das denn schon mal vorgekommen, gab es bereits eine Abmahnung deswegen?

Zitat:
Schließlich wurde eine AU abgegeben und ich habe eine Kopie von der AU zuhause.


Wer hat die abgeben, gibt es einen Nachweis dafür?

Vielleicht liegt ein Irrtum vor und der AG lässt mit sich reden und beschäftigt Dich noch die 2 Monate weiter. Ansonsten bliebe nur eine Kündigungsschutzklage.

Zitat:
...bis zu diesem Zeitpunkt standen mir noch 18 Tage Urlaub zu.

Wieviel Urlaub wurde dieses Jahr bereits genommen? Altenheim - wird da eine TV angewendet?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bei fristloser Kündigung bedarf es keiner Abmahnung. Hier würde ich ganz anders ansetzen. Eben sofort Kündigungsschutzklage einreichen. Ohne Begründung. Gleichzeitig Deckungszusage bei Versicherung einholen. Wenn die da ist, ab zum Anwalt. Schon jetzt schriftlich die Arbeitskraft anbieten. Sofort. Dann kann eigentlich nichts schief gehen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Bei fristloser Kündigung bedarf es keiner Abmahnung.


(Editiert)

-- Editiert von 1000kleinesachen am 31.05.2015 20:30

-- Editiert von Moderator am 01.06.2015 00:12

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen