Hilfe !!! Neuer Vertrag nach Elternzeit

22. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
motte123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe !!! Neuer Vertrag nach Elternzeit

Hallo,
ich benötige dringend Hilfe!Ich möchte gerne nach meiner 3-jährigen Elternzeit wieder bei meinem Arbeitgeber 15 Stunde pro Woche arbeiten.Seit August bin ich 10 Jahre in diesem Betrieb beschäftigt.Teilzeitarbeit habe ich fristgerecht beantragt und mein Arbeitgeber hat zugestimmt.Nun möchte er,das ich einen ganz neuen Teilzeitvertrag unterschreibe.Einstellungsdatum Dez. 2004!Nun meine Frage:Kann er verlangen,das ich diesen Vertag unterschreibe!Mein Arbeitgeber hat mir mit konsequenzen gedroht,falls ich es nicht unterschreibe!Was hat meine Unterschrift für Folgen bezüglich Abfindung usw.?


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"Motte123"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sundance
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Auf keinen Fall unterschreiben !!!
Der alte Vertrag muss lediglich den Zusatz der Änderung bekommen .
Das selbe habe ich jetzt auch zum Glück mit altem Vertrag heute hatt mein Arbeitgeber versucht sich mit Abfindung freizukaufen.
Dabei werden die Jahre der Betriebszugehörigkeit gerechnet Elternzeit gilt auch.
Bei einem neuen Vertrag entstehen Ihnen nur Nachteile.
suchen Sie über Google mehr zu diesem Thema.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rosenheimer
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

laut Rechtsprechung seit dem 01.01.2001 gibt es dazu gesetzliche Regelungen:
Zitatanfang
Nimmt der Arbeitnehmer Erziehungsurlaub, so ist er nicht zur Arbeit verpflichtet (Ausnahme: Teilzeitarbeit). In dieser Zeit besteht kein Lohnanspruch des Arbeitnehmers. Im Rahmen der Kündigungsfristen wird die Zeit des Erziehungsurlaubs dagegen angerechnet.

Während der Zeit des Erziehungsurlaubs genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Ausnahmsweise kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde die Kündigung in besonderen Fällen für zulässig erklären.
Zitatende

Das heißt der alte Arbeitsvertrag ist rechtsgültig! Drohen kann er so viel wie er will, er kann nur dagegen klagen. Und es ist fraglich ob er beim Arbeitsgericht damit durch kommt. Ich glaube es nicht.

Gruß Rosenheimer

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