Hilfe !!!

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)
Hilfe !!!

Folgende Situation :

Ich erhalte Brutto 696,00 Euro Gehalt für 87/Std.monatlich.
Netto sind dieses 562,29 Euro.

Derzeit arbeite ich aber seit Okt. 2012 mehr als 87 Std. und bekomme dennoch immer dasselbe Gehalt. Die Stunden welche ich über diese mehr leiste werde in den nächsten Wochen und Monaten verrechnet.

Beispiel: Ich habe 120 Std. gearbeitet obwohl ich nur 87 Std. bezahlt bekomme.
In der folgenden Woche arbeite ich weniger.

Ist das rechtens???


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"man sollte nie nein sagen, bevor man es nicht wirklich versucht hat.
http://www.xarto.com/profil/in"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Auf Grund der wenigen Angaben kann man nur sagen, es kommt drauf an.

Was steht im AV wörtlich zur Arbeitszeit? Ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart? Wird ein Tarifvertrag angewendet? Was steht zu Mehrarbeit im Arbeitsvertrag?
Und last but not least, wieviel AN beschäftigt der Betrieb?

Tendenziell geht es in Richtung: ist nichts konkretes vereinbart, dann hat der AG ein Wahlrecht, ob Mehrarbeitsstunden vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
wenn die vertraglichen Vereinbarungen ein solches Festgehalt mit Stundenkonten vorsehen sollte das in Ordnung gehen.
Ist in vielen Branchen mit saisonalen Schwankungen an Arbeitsanfall üblich.

Sollte dauerhaft das Zeitkonto anschwellen, wäre die Empfehlung sich mal mit der Firma zusammenzusetzen und eine Aufstockung zu vereinbaren.
Man muss dann eigentlich nur ein bisschen aufpassen und rechnen wie es mit Steuern und Abgaben aussieht, man also die Midijob-Konditionen verlässt.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ein Punkt ist noch nicht zur Sprache gekommen: Stundenvereinbarungen gelten oft im Durchschnitt - Wochen mit mehr Arbeitsstunden stehen andere mit weniger gegenüber, im Schnitt eines bestimmten Zeitraums (halbes Jahr, ganzes Jahr) wird der Ausgleich hergestellt).
Also: In den Vertra schauen, ggf auch Tarifvertrag.

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