Hilfe dringend

30. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
go454812-54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe dringend

Hallo meine Frau hat gekündigt und durch mopping musste sie sich krankschreiben lassen laut ihren Arbeitgeber hat sie die erstbescheinigung bekommen nur nicht den zweit.. Jetzt will er es als unbezahlt machen war heute im laden um beide scheine die zur Krankenkasse gehen vorzulegen und als Kopie da zu lassen wurde den laden verwiesen und die Kopie wurde zerrissen und es heisst eine Kopie reicht nicht... Aber wenn der Krankenschein also der zweite wirklich auch Postwege weg ist habe ich nur noch die belege... nur mir kommt es so vor das der Chef einfach nicht zahlen will

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39728x hilfreich)

Eine sinnvolle Überschrift wäre nicht schlecht...



Es gibt also keinen Nachweis, das sie sich krankgemeldet hat und auch keinen Nachweis das eine Zweitbescheinigung beim Arbeitgeber eingegangen ist?Wenn da schon Mobbing in Spiel ist, war das ja absehbar das normale Briefe nicht ankommen ...

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet die AU-Bescheinigung vorzulegen (§ 5 EntgFG ).
Macht er das nicht, hat der Arbeitgeber das Recht, die Zahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, bis eine AU-Bescheinigung vorgelegt wird (§ 7 EntgFG ).
Also erstmal AU-Bescheinigung besorgen und dann mit Zustellnachweis hinsenden.



Zitat (von go454812-54):
Aber wenn der Krankenschein also der zweite wirklich auch Postwege weg

Krankenscheine gibt es seit über 20 Jahren nicht mehr. Die wurden durch die Gesundheitskarte ersetzt...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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