Hilfe erbeten: 50 std + bei 5 Tage Woche arbeiten rechtens? 9,6 std täglich? Anrecht auf Ausgleich?

19. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vielfahrer2108
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe erbeten: 50 std + bei 5 Tage Woche arbeiten rechtens? 9,6 std täglich? Anrecht auf Ausgleich?

Ich arbeite als Kraftfahrer 5 Tage in der Woche von 6:00 bis 17:00 Uhr und sehr oft länger ,inklusive gesetzliche Pause von 45 min.
Ich habe keinen Tarifvertrag,und alle Stunden sind mit einem Festgehalt abgegolten.
Gearbeitet wird von Mo.-Fr. ,Samstag und Sonntag ist der Betrieb geschlossen.
Meine Fragen:
Muß das ganze Jahr über 9,6 std am Tag gearbeitet werden?
(48 Std : 5 Tage)
Gibt es Ausgleichstage? Oder bleiben nur 0,4 std bei einem 10 std Tag als "Überstunde"?
Rechne ich einen Urlaubs- oder Krankentag als 9,6 std /Tag oder mit 8 std /Tag ab?
Danke

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Vielfahrer2108):
Ich habe keinen Tarifvertrag,
Aber du hast einen Arbeitsvertrag. Ein Tarifvertrag muss nicht sein.
Was steht dort GENAU drin zu Arbeitszeiten, Zeitausgleich?
Wie wird deine tägliche Arbeitszeit erfasst?

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#2
 Von 
Vielfahrer2108
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die tägliche Arbeitszeit wird auf der Fahrerkarte erfasst.
Mein Arbeitsvertrag sagt:
Der Arbeitnehmer ist zur Leistung von Mehrarbeit,Nachtarbeit,Wochenend-und Feiertagsarbeit nach den betrieblichen Erfordernissen bis zur höchstzulässigen Arbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Und was steht zum Zeitausgleich in deinem Vertrag?
Wenn du Mehrarbeit (Überstunden) machst, muss ein Ausgleich gewährt werden. Das kann Zeit oder Geld sein. Es gelten die gesetzl. Bestimmungen. Bei Kraftfahrern wohl eher Zeit (Ruhezeit und Pausen)
Das ist das Arbeitszeitgesetz. Dort schon in § 3-5 zu lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

Irgendwie komme ich nicht auf 9,6 Std. tgl. :???:

Zitat (von Vielfahrer2108):
und alle Stunden sind mit einem Festgehalt abgegolten.
Was steht dort genau?

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#4
 Von 
Vielfahrer2108
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort Anami!
In meinem Arbeitsvertrag unter § 5 steht nur das was ich hier schon geschrieben habe.
Von Ausgleich,Vergütung von Überstunden usw. steht nichts im Arbeitsvertrag.
Muß ja auch nicht....bei 9,6 std. am Tag gibt es ja kaum Überstunden.
Also grade mal 0,4 std täglich.Da die Höchstarbeitszeit 10 std beträgt.

Ist im Arbeitsvertrag eine 40-std-Woche über 5 Tage vereinbart,arbeitet der AN 8 Std am Tag.
In meinem Fall darf der AG den Samstag hinzuziehen und mit einbinden,auch wenn an dem Samstag
nicht gearbeitet wird.
Also 48 Std : 5 Tage = 9,6 std.

Meine Frage: Muß ich wirklich 9,6 std täglich das ganze Jahr über arbeiten?
Und rechne ich Urlaubs- und Krankentage auch mit 9,6 std ab?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Vielfahrer2108):
von 6:00 bis 17:00 Uhr und sehr oft länger
Wie viel länger denn?
Zitat (von Vielfahrer2108):
Also 48 Std : 5 Tage = 9,6 std.
Das ist der Durchschnitt. An manchen Tagen arbeitest du evtl. 12 Std., an anderen evtl. nur 8. Manchmal am WE, selten evtl. an Feiertagen.

Dein AV sagt, nach Erfordernis auch mehr, auch nachts, auch am WE und an Feiertagen. Aber begrenzt nach dem ArbZG. Der § 3 muss eingehalten werden. Also muss ggfls. ein Ausgleich erfolgen.

Zitat (von Vielfahrer2108):
Muß ich wirklich 9,6 std täglich das ganze Jahr über arbeiten
Nein. Wahrscheinlich mehr. Aber nicht täglich.

Wer ein *Festgehalt* bekommt, erhält dieses auch im Krankheitsfalle für 6 Wochen und auch im Urlaub.
Das kann ich mir bei Kraftfahrern nicht so recht vorstellen, deshalb fragte ich nach.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vielfahrer2108
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr! Da weiß ich ja jetzt wo ich stehe. MfG

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Muß das ganze Jahr über 9,6 std am Tag gearbeitet werden?

48 Wochenstunden sind in der Tat die zulässige Wochen-Höchstarbeitszeit im Schnitt. Wenn also 48 Wochenstunden in deinem AV stehen, ist das so gerade noch gedeckt. Ob 48 h für einen Kraftfahrer und den Verkehr und den Verkehrsteilnehmern noch gut tun, ist dann eine Frage für sich, wenn man an gewisse Berichte über Unfälle denkt.
Jedenfalls ist da nicht mehr viel Raum für Überstunden (#2).

Wenn deine Frage beinhaltet, dass du dich im AV auch zu 48 h verpflichtet hast, dann ist das eben so. Ich bringe das noch zur Sprache, weil du unter #4 schreibst: 'Ist im Arbeitsvertrag eine 40-std-Woche über 5 Tage vereinbart,arbeitet der AN 8 Std am Tag.' (Vermag ich nicht recht einzuordnen).

Ein Witz für sich ist m.E. angesichts der Umstände die Bestimmung 'alle Stunden sind mit einem Festgehalt abgegolten'.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Um es noch ausdrücklich gesagt zu haben:
48 h ist der Schnitt. Es könnten auch Mal 60 Wochenstunden sein - aber nur, wenn dann eben auch Tage mit weniger Stunden als 9,6 eingeplant (!) werden oder sind.

Und wie es dann um Urlaubs- oder Krankentage gestellt ist, hängt nicht zuletzt davon ab, wie die Wochen bei euch organisiert sind: Wenn es Einsatzpläne gibt, die für die nächste oder übernächste Woche festlegen, wie ihr zu fahren habt, dann sind Urlaub oder Krankheit genau mit den Planstunden zu rechnen, aber nicht mit einem Durchschnittswert. Sofern ihr erst morgens erfahrt, was ihr zu fahren habt, funktioniert das freilich nicht.

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#10
 Von 
Vielfahrer2108
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr für eure Antworten!
FloRyan: Ja,das ist so wohl leider richtig....bin dann mit Arbeitsweg fast 12 std. von zu Hause weg täglich.
Da leidet die Gesundheit und das Familienleben.
Blaubär,die Stunden sind in meinem Arbeitsvertrag nicht fest definiert.
Normalerweise sind Arbeitsverträge bei 5 Tage Woche bei 40 std.
In meinem Arbeitsvertrag steht aber: bis zur höchstzulässigen Arbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Also 48 std : 5Tage. Auch wenn der Berieb Samstags gar nicht öffnet.

Aus der in § 3 Arbeitszeitgesetz verankerten Arbeitszeit von acht Stunden und aus dem Grundsatz der Sechs-Tage-Woche folgt daher, dass dem Arbeitszeitgesetz generell eine 48-Stunden-Woche zugrunde liegt (d. h. sechs Tage mit jeweils acht Stunden). Dieses ist wiederum im Jahr für 48 Wochen zulässig (52 Jahreswochen abzüglich vier Wochen gesetzlicher Urlaub). Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.
http://www.pondelik.de/arbeitszeitgesetz/

Das ich diese Stunden aber in einer 5 Tage-Woche leisten muß ...da wollte ich halt hier
wissen ob das so wirklich legal ist.

Leider sind Festgehalte in meiner Branche üblich.
Teile ich meine Arbeitsstunden durch das Festgehalt ....na du kannst dir denken das
da nicht viel bei rauskommt.
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig entweder bessere Konditionen auszuhandeln (unwahrscheinlich) oder mir einen besseren Arbeitgeber zu suchen.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Vielfahrer2108):
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig entweder bessere Konditionen auszuhandeln (unwahrscheinlich) oder mir einen besseren Arbeitgeber zu suchen.


Als Kraftfahrer ist man doch momentan in der luxuriösen Situation, dass man sich nicht nur den Arbeitgeber sondern sogar meist noch das passende Fahrzeug dazu aussuchen darf.
Ich würde also nicht zu "unoptimistisch" in die Verhandlung gehen.

P.s.

Wenn bei dir Arbeitszeit = Lenkzeit ist, sind die permanenten 48 Std. pro Woche übrigens nicht zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Vielfahrer2108
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort Spatenklopper!
Ich weiß was du mir sagen willst,es geht wohl um die Doppelwoche/Lenkzeiten.
Das trifft auf mich wohl nicht zu....
Arbeitszeit/Laden/Entladen bei verschiedenen Kunden im Durchschnitt täglich insgesamt 3 Std.
Reine Lenkzeit im Schnitt täglich 7 std.

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ich bringe hier einmal § 3 ArbZG in die Diskussion, der da wie folgt lautet:

[/i]"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."[i]



-- Editiert von Ratsuchender@123net am 20.12.2018 12:20

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Ich bringe hier einmal § 3 ArbZG in die Diskussion, der da wie folgt lautet:


Das bezieht sich auf eine 6 Tage Woche (Stichwort werktäglich) und erlaubt daher 48 Stunden durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Such dir einen neuen Job.

Mittlerweile werden Fahrer gesucht zu besseren Bedingungen.

Mein Betrieb, in dem ich vor kurzem aus Altersgründen ausgeschieden bin, hat monatelang mehrere Fahrer gesucht und keinen gefunden. Und das bei einer Durchschnittarbeitszeit von 40 Stunden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

[i]"Das bezieht sich auf eine 6 Tage Woche (Stichwort werktäglich) und erlaubt daher 48 Stunden durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit."[i]

Okay, ich schließe mich nunmehr der Meinung von Osmos an. Es ist wohl tatsächlich so, dass die wöchentliche Arbeitszeit durch sechs Werktage dividiert wird, auch wenn - wie hier - der Fragesteller "lediglich" fünf Tage in der Woche arbeitet.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 20.12.2018 20:50

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 20.12.2018 20:50

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Vielfahrer2108
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke an alle für eure Ratschläge und Beiträge!
Danke Juergen 703,das werde ich im neuen Jahr angehen!
Danke auch an Osmos,und Ratsuchender!
Und natürlich alle anderen ebenfalls.
Ich werde mich damit abfinden müssen 9,6 std täglich arbeiten zu müssen.
Ich muß nur sicherstellen,die 10 std Höchstarbeitszeit nicht zu überschreiten.
Da es wohl bei Überschreitung auch versicherungstechnische Probleme geben könnte.
Meine Frage hier resultierte von Unklarheiten meinerseits wie ich meine Jahres-Stundenabrechnung
bewerkstellige.
Also Arbeits und Krankentage.
Urlaub wird abgezogen.
Die Gesamtsumme sollte dann 2.304 Stunden pro Jahr nicht überschreiten

Aus der in § 3 Arbeitszeitgesetz verankerten Arbeitszeit von acht Stunden und aus dem Grundsatz der Sechs-Tage-Woche folgt daher, dass dem Arbeitszeitgesetz generell eine 48-Stunden-Woche zugrunde liegt (d. h. sechs Tage mit jeweils acht Stunden). Dieses ist wiederum im Jahr für 48 Wochen zulässig (52 Jahreswochen abzüglich vier Wochen gesetzlicher Urlaub). Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.
http://www.pondelik.de/arbeitszeitgesetz/


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