Hallo,
ich arbeite als 400 Euro Kraft in einer Arztpraxis, Arbeitzzeit ist lt. Vertrag 10 Std. in der Woche,je nach Bedürfnissen der Arztpraxis, maximal 40 Stunden im Monat. von Überstunden steht nichts im Vertrag, jetzt haben sich aber schon zusätzlich 42 Überstunden angesammelt, die ich nicht bezahlt bekomme, sondern irgendwann abfeiern soll, dazu soll ich jetzt auch noch am Wochende Notdienst machen, obwohl meine 40 Std. für den Monat auch so wieder voll sind und ich maximal 40 Std. lt Vertrag arbeiten soll, außerdem habe ich Samstags auch niemanden der auf unseren Sohn aufpasst. Im Vertrag steht auch drin das ich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, alle anderen (3 Teilzeit und 2 Vollzeitkräfte) bekommen volles Weihnachtsgehalt.
Irgendwie fühle ich mich abgezockt, wie ist denn da die rechtlich Grundlage, bin ich als Aushilfskraft mit max. 40 Std. auch noch zur zusätzlichen Notdienstteilnahme verpflichtet?
Ich bin eigentlich drauf und dran zu kündigen, zumal ich sicher weiß das eine andere aushilfskraft 2,50 euro die Stunde mehr für die gleiche Arbeit kriegt und keinerlei Überstunden machen muß!
VG
Hilfe-unbez.Überstunden, Minijob, Wochenenddienst
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... beim 400-euro-job sind nun mal nicht mehr drin an bezahlung als eben bis zu dieser grenze - auch weihnachtsgeld und dergleichen wird da eingerechnet. die andere sache ist dann freilich, dass es auch bei der vereinbarten zeit bleiben muss, zumindest im schnitt. abfeiern ist in ordnung.
Wie blaubär49 richtig schreibt, würde das Weihnachtsgeld leicht dazu führen, die monatlich erlaubten 400,- € zu überschreiten. Nichts desto trotz stehen die ihnen genauso zu wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub.
Eine Teilzeitkraft muss Überstunden nur machen, wenn sie damit einverstanden ist (also im Gegensatz zur Vollzeitkraft, die rechtzeitig angekündigte Stunden arbeiten muss).
Mehr Geld für Kollegin = kann sein, dass sie Qualifikationen hat, die sie nicht haben oder sie konnte besser verhandeln.
Anderen Job suchen und dann kündigen.
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@sika0304
Eine Teilzeitkraft muss Überstunden nur machen, wenn sie damit einverstanden ist (also im Gegensatz zur Vollzeitkraft, die rechtzeitig angekündigte Stunden arbeiten muss).
Woraus schließt Du denn das?
Nach meinem Kenntnisstand gibt es zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung gar keinen Unterschied. In beiden Fällen ist der AN nur dann zur Ableistung von Überstunden verpflichtet, wenn dies vertraglich geregelt ist oder ein Notfall vorliegt.
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