Hilfe-unbez.Überstunden, Minijob, Wochenenddienst

3. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
klara42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe-unbez.Überstunden, Minijob, Wochenenddienst

Hallo,
ich arbeite als 400 Euro Kraft in einer Arztpraxis, Arbeitzzeit ist lt. Vertrag 10 Std. in der Woche,je nach Bedürfnissen der Arztpraxis, maximal 40 Stunden im Monat. von Überstunden steht nichts im Vertrag, jetzt haben sich aber schon zusätzlich 42 Überstunden angesammelt, die ich nicht bezahlt bekomme, sondern irgendwann abfeiern soll, dazu soll ich jetzt auch noch am Wochende Notdienst machen, obwohl meine 40 Std. für den Monat auch so wieder voll sind und ich maximal 40 Std. lt Vertrag arbeiten soll, außerdem habe ich Samstags auch niemanden der auf unseren Sohn aufpasst. Im Vertrag steht auch drin das ich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, alle anderen (3 Teilzeit und 2 Vollzeitkräfte) bekommen volles Weihnachtsgehalt.
Irgendwie fühle ich mich abgezockt, wie ist denn da die rechtlich Grundlage, bin ich als Aushilfskraft mit max. 40 Std. auch noch zur zusätzlichen Notdienstteilnahme verpflichtet?
Ich bin eigentlich drauf und dran zu kündigen, zumal ich sicher weiß das eine andere aushilfskraft 2,50 euro die Stunde mehr für die gleiche Arbeit kriegt und keinerlei Überstunden machen muß!
VG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... beim 400-euro-job sind nun mal nicht mehr drin an bezahlung als eben bis zu dieser grenze - auch weihnachtsgeld und dergleichen wird da eingerechnet. die andere sache ist dann freilich, dass es auch bei der vereinbarten zeit bleiben muss, zumindest im schnitt. abfeiern ist in ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wie blaubär49 richtig schreibt, würde das Weihnachtsgeld leicht dazu führen, die monatlich erlaubten 400,- € zu überschreiten. Nichts desto trotz stehen die ihnen genauso zu wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub.
Eine Teilzeitkraft muss Überstunden nur machen, wenn sie damit einverstanden ist (also im Gegensatz zur Vollzeitkraft, die rechtzeitig angekündigte Stunden arbeiten muss).
Mehr Geld für Kollegin = kann sein, dass sie Qualifikationen hat, die sie nicht haben oder sie konnte besser verhandeln.
Anderen Job suchen und dann kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@sika0304

Eine Teilzeitkraft muss Überstunden nur machen, wenn sie damit einverstanden ist (also im Gegensatz zur Vollzeitkraft, die rechtzeitig angekündigte Stunden arbeiten muss).

Woraus schließt Du denn das?

Nach meinem Kenntnisstand gibt es zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung gar keinen Unterschied. In beiden Fällen ist der AN nur dann zur Ableistung von Überstunden verpflichtet, wenn dies vertraglich geregelt ist oder ein Notfall vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.089 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen