Guten Abend,
kurze Fallschilderung: Seit Mitte 2020 bin ich im Unternehmen. Mitte März 2022 verkündet der Arbeitgeber, dass er für 2021 einen Corona-Bonus auszahlen will, diesen erhalten laut Arbeitgeber aber nur die Mitarbeiter, die noch nicht gekündigt haben. Hat man also zum Beispiel am 25.12.2021 zum 01.04.2022 gekündigt, hat man keinen Anspruch auf den Corona-Bonus.
Ist eine solche Differenzierung erlaubt?
Vielen Dank für die Hilfe!
-- Editiert von Norb1612 am 21.03.2022 18:03
Hilfe zum Corona-Bonus - wie darf der Arbeitgeber differenzieren?
Darum geht es hier:
Ein Arbeitgeber zahlt einen Bonus für geleistete Arbeit im letzten Jahr. Darf er Angestellte ausschließen, die für das Folgejahr gekündigt haben? Es bestehen Unterschiede im Anspruch auf Boni für vergangene Leistungen oder z.B. Treueprämien. Je nachdem wie der Arbeitgeber die Prämie begründet, könnte sich eine Klärung vor dem Arbeitsgericht lohnen.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIst eine solche Differenzierung erlaubt? :
Um es etwas einzugrenzen, wenn man mit
den Steuerprivilegien Bonus i.s.d. §3 11a EStG meint, so führte m.e. eine solche Unterteilung dazu, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nicht mehr erfüllt sein dürften.ZitatCorona-Bonus :
Da der Bonus nicht mehr als bedingungslose Zuwendung erfolgt.
Was freilich nichts damit zu tun hat, dass es nicht zulässig ist. Wird halt nur teurer
Es ist kein Corona-Bonus in dem Sinne, dass dieser aus staatlichen Mitteln bezahlt wird. Es ist eine Sonderzahlung, die das Unternehmen als Corona-Bonus steuerfrei auszahlt.
Mich würde halt interessieren, ob es arbeitsrechtlich erlaubt ist, hier eine Differenzierung/Gruppierung vorzunehmen - zwischen Arbeitnehmern, die noch nicht gekündigt haben und welche, die gekündigt haben, aber das ganze Jahr 2021, wofür der Bonus gedacht ist, im Unternehmen gearbeitet haben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich meine ja.ZitatIst eine solche Differenzierung erlaubt? :
ZitatEs ist eine Sonderzahlung, die das Unternehmen als Corona-Bonus steuerfrei auszahlt. :
Siehe dazu meinen Post oben.
Ich meine, dass eine solche Differenzierung die Steuerfreiheit gefährdet, da es sich wohl eher um eine "versteckte" Treueprämie handelt.
Das habe ich immer wieder bei Google zu dem Thema gefunden, kann damit aber auch nicht so viel anfangen.
„Für die Auszahlung der Prämie gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichtheitsbehandlungsgrundsatz. Arbeitgeber, die die Corona-Prämie nicht an alle Arbeitnehmer zahlen oder in unterschiedlicher Höhe leisten wollen, müssen anhand objektiver Kriterien differenzieren. Differnenzierungskriterien können z.B. erhöhtes Arbeitsaufkommen innerhalb einer Abteilung sein, der Familienstand oder die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern mit Kindern und kinderlosen Arbeitnehmer."
-- Editiert von Norb1612 am 21.03.2022 21:38
ZitatIst eine solche Differenzierung erlaubt? :
Durchaus, ja.
"Alle die noch weiter hier arbeiten wollen" dürfte ein objektiver Kriterium sein.
-- Editiert von Harry van Sell am 21.03.2022 22:10
Zitat"Alle die noch weiter hier arbeiten wollen" dürfte ein objektiver Kriterium sein. :
Okay, verstehe ich. Leider erfolgte die Kommunikation bzw. die Argumentation für den Bonus (per Mail und auf Tonspur) eher in Richtung „danke für das Jahr 2021 und die tolle Arbeit und den Einsatz".
... was wiederum nach einer Treueprämie klingt, also eine Sonderzahlung für Geleistetes.
Dann dürfte der Status 'gekündigt' allerdings kein Unterscheidungskriterium sein/werden.
Genau das ist auch der Punkt, der mich daran so massiv ärgert. Es wird gesagt und geschrieben, „danke für 2021, für das zweite Corona-Jahr, Ausgleich für die Kosten im Homeoffice, den super Einsatz, usw." - dann werden aber genau die ausgeschlossen, die das ganze Jahr dort gearbeitet haben, aber jetzt gekündigt haben.
Erst auf persönliche Nachfrage und Diskussion wird dann so reagiert und argumentiert, man wolle den Bonus als Investment für die Mitarbeiter sehen, die sich weiterhin bewusst für einen gemeinsamen Weg entschieden haben. Man möchte nach vorne gewandt investieren und man überlege zweimal einen Bonus an Leute zu zahlen, die gehen.
Die "Gründe" für die Bonuszahlung geben den jeweiligen Arbeitnehmern aber kein Anrecht drauf.
Letztendlich gefährdet die Unterscheidung und Begründung des AG, wer was bekommt, oder eben nicht bekommt, nur die Steuerfreiheit dieser Bonuszahlung.
ZitatDie "Gründe" für die Bonuszahlung geben den jeweiligen Arbeitnehmern aber kein Anrecht drauf. :
Okay, mit dieser Aussage ist mir schon geholfen. Dann nicht mehr ärgern, dann ist es gültiges Recht und ich habe Pech gehabt. Ob die anderen Bonuszahlungen dann die Steuerfreiheit gefährden oder nicht, kann ich eh nicht beeinflussen bzw. kann mir dann auch egal sein.
... so schnell musst du die Flinte nun doch nicht ins Korn werfen.
Bei Sonderzahlungen und dem Anspruch des AN darauf namentlich im Fall einer Kündigung ist nämlich durchaus von Bedeutung, welcher Natur die Sonderzahlung ist
- als Treueprämie und auf die Zukunft ausgerichtet ist es durchaus rechtens, auf ein ungekündigtes AV abzustellen
- als Belohnung für Geleistetes in der Vergangenheit ist das eben nicht so und bei einer
- Mischung aus Beidem ebenso wenig.
Wenn der Coronabonus eine beachtliche Größe hat, wäre es durchaus wert, die Sache vor Gericht zu bringen.
Danke für die Antwort. Genau das war meine Argumentation im persönlichen Austausch - eine Belohnung/Sonderzahlung für das Geleistete im Jahr 2021 müsse doch auch demjenigen zustehen, der das ganze Jahr 2021 für das Unternehmen gearbeitet hat. Leider wurde ich damit "weggebügelt"...
Zitat: "Der Sonderbonus ist, wie beschrieben, ein Dankeschön und Wertschätzung für das vergangene Jahr. Das ist genau so gemeint, wie es dort steht und gilt für 98% aller Personen bei XY, die, trotz Widrigkeiten und Herausforderungen, nicht nur alles gegeben haben, sondern sich auch aktiv entschieden haben, diesen Weg mitzugehen. Die Formulierung halte ich daher für treffend. Ergänzend dazu haben wir, für einen sehr geringen Teil, die zusätzliche Entscheidung getroffen, aus den genannten Gründen von einer Bonuszahlung bei gekündigtem Arbeitsverhältnis abzusehen."
... ja gut - dass kann man noch ein paarmal wiederkäuen.
Es ist deine Entscheidung, ob du das akzeptierst - oder eben gerichtlich überprüfen lässt.
Erkenntnis wirst du auf jeden Fall haben, dein Risiko tendiert gegen null.
ZitatZitat: ... :
Damit dürften die Gekündigten vor Gericht recht gute Chancen haben, den Bonus einzuklagen.
Würde ich aber erst nach Erhalt des Arbeitszeugnis machen ...
ZitatDamit dürften die Gekündigten vor Gericht recht gute Chancen haben, den Bonus einzuklagen. :
Die Gekündigten, muss man dazu sagen, die, die freiwillig gekündigt haben.
Ich würde den Schritt vor Gericht vielleicht doch wagen, nach all den Aussagen hier - die Hemmschwelle ist hoch, weil ich null absehen kann, was an Kosten und Aufwand auf mich zukommen. Da spielt schon etwas Angst mit. Es geht aber immerhin auch um über 1000 Euro... Das Arbeitszeugnis will ich auf jeden Fall in der Tasche haben und nicht gefährden.
-- Editiert von Norb1612 am 24.03.2022 08:50
ZitatIch würde den Schritt vor Gericht vielleicht doch wagen, nach all den Aussagen hier - die Hemmschwelle ist hoch, weil ich null absehen kann, was an Kosten und Aufwand auf mich zukommen. Da spielt schon etwas Angst mit. :
Na, dann solltest du wissen, dass das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz praktisch kostenlos ist - ein RA ist nicht erforderlich (und müsste auch selbst bezahlt werden). Erst wenn es am Ende zu einem Richterspruch käme, würden Gerichtsgebühren anfallen - viele Verfahren enden aber schon in der Güteverhandlung zuvor mit Vergleich und dann kostet es gar nichts. Die Guteverhandlung ist Bestandteil des Verfahrens - dort sollte schon erkennbar werden, wohin das Gericht tendiert.
Beim Arbeitsgericht hilft ein Rechtspfleger, den Antrag zu formulieren.
Also: Angst ist da wirklich nicht angebracht. Man könnte verlieren - dann wäre die Sache aber auch geklärt und du stündest kein bisschen schlechter da als jetzt auch.
Mal ein Update von meiner Seite: ich habe es durchgezogen und ein Gütetermin steht nun fest. Ich bin sehr gespannt, ziehe es alleine durch und warte jetzt den Termin mal entspannt ab. Danke nochmals für eure Hilfe, Auskunft, etc.
Danke für das Update.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten