Hochschule Ändert Prüfungsordnung Rückwirkend.

25. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
sh33p
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochschule Ändert Prüfungsordnung Rückwirkend.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Beschwerde einiger Studenten an meiner Hochschule, das das Studium zu schwer oder zu anspruchsvoll sei, soll die Prüfungsordnung unserer Studiengänge(Informatik, Medizinische Informatik, Bio Informatik und Ingenieur Informatik) wie folgt geändert werden:

Die Module aus dem ersten beiden Semestern sollen in die Gewichtung in der Gesamtnote nur zu Hälfte miteinbelaufen.
D.h von 30 Credit Points werden sozusagen nur 15 gewichtet bzw. die Anzahl der Credit Points jedes Moduls durch 2 dividiert.
Daraus folgt für gute Studenten ein Nachteil, da sie sich, man kann es fast so sagen, umsonst anstrengt haben.

Die Prüfungsordnung wird so geändert werden, das es auch Rückwirkend gilt für bereits immatrikulierte Studenten.

Geht das rechtlich überhaupt bzw. kann man dagegen klagen?


Mfg



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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Was hat denn das mit Arbeitsrecht zu tun?

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#2
 Von 
sh33p
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wusste nicht in welche Rubrik?!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Verwaltungs- oder Vertragsrecht passt wohl eher. Will man denn dagegen klagen? Ist das nicht Zeit- und Energieverschwendung?
Ist das eine öffentliche oder private Uni?

"Daraus folgt für gute Studenten ein Nachteil, da sie sich, man kann es fast so sagen, umsonst anstrengt haben."

Naja, wenn man in dem Alter noch der Meinung ist, man lernt für Noten, ich weiss ja nicht.

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