Hallo,
wir wurden zum 01.04.2020 in Kurzarbeit geschickt.
Dies waren dann erst einmal 50 % Kurzarbeit für mich, die für April 2020 auch so abgerechnet wurden.
Nun wurde ich krank und war vom 04.05. bis einschließlich 26.05.2020 krank geschrieben.
Heute erhalte ich einen Stundenzettel vom Steuerbüro, den ich unterschreiben soll auf dem stehen 100 % Kurzarbeit für den gesamten Mai...
Dabei habe ich ab dem 27.05.2020 wieder meine 50 % gearbeitet.
Die Krankheit steht dagegen gar nicht auf dem Zettel.
Die Frage ist nun, ob es überhaupt rechtens ist mich einfach auf die 100 % Kurzarbeit zu setzen?
Wie sollte ich mich verhalten?
Klar werde ich das ansprechen und nachhaken, würde aber gerne wissen, welche Handhabe ich habe.
Danke und liebe Grüße!
Edit: Kann jemand weiterhelfen? Ich habe heute eine lange Mail an den Steuerberater der Firma geschickt aber bis jetzt keine Antwort erhalten...
-- Editiert von go548250-52 am 04.06.2020 21:18
-- Editiert von go548250-52 am 04.06.2020 21:20
Hochstufung Kurzarbeit während Krankheit auf 100 %
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, kann mir jemand weiterhelfen oder einen Rat geben?
Eine lange Mail mit der Forderung zur Korrektur letzter Woche wurde auch bis jetzt nicht beantwortet....
Ich habe selber zum 30.06.2020 auch gekündigt und habe am 10.06.2020 meinen letzten Arbeitstag, da ich noch Resturlaub abbauen muss. Verständlicherweise würde ich gerne vorher alles klären und mein Recht auf korrekte Abrechnungen durchsetzen.
Ich fürchte jedoch fast, dass die Firma sich tot stellen und es auf einen Streit ankommen lassen könnte.
Danke schon einmal!
Den Stundenzettel haben Sie aber hoffentlich nicht unterschrieben?
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Nein, dazu weigere ich mich. Sonst wäre das ja quasi Beihilfe zum Betrug in meinen Augen...
Das Schlimme ist, die beiden Monate wurden trotzdem schon so abgerechnet!
-- Editiert von Giraffilili am 06.06.2020 20:15
Das ist nicht schlimm. Auf jeden Fall nicht unterschreiben. Natürlich muss der Mai richtig abgerechnet werden. Welche beiden Monate?
-- Editiert von altona01 am 06.06.2020 21:13
ZitatEine lange Mail mit der Forderung zur Korrektur letzter Woche wurde auch bis jetzt nicht beantwortet.... :
Ist wohl nicht angekommen - oder wie genau könnte man das Gegenteil beweisen?
Wann hast du gekündigt?
Ab dem Tag der Kündigung hast du keine Kurzarbeit mehr.
Zitat:ZitatEine lange Mail mit der Forderung zur Korrektur letzter Woche wurde auch bis jetzt nicht beantwortet.... :
Ist wohl nicht angekommen - oder wie genau könnte man das Gegenteil beweisen?
Das ist doch völlig egal. Dann klagt man eben hier auf korrekte Bezahlung, spätestens dann merkt der AG seinen Fehler.
-- Editiert von altona01 am 06.06.2020 21:20
Ich habe zum 30.06. gekündigt und die Kündigung in der letzten Maiwoche abgegeben(27.05.).
Dass ab dem Zeitpunkt der Kündigung die Kurzarbeit vom Tisch ist, ist mir klar.
Ich frage mich halt nur, ob das so rechtens ist.
Im April sind eben die Urlaubstage falsch(3 statt 1 und an falschen Daten) und im Mai war ich ja krank und habe ab 27.05. wieder gearbeitet.
Es ist leider generell so, dass wir Arbeit haben, aber einfach auf Kurzarbeit gesetzt wurden.
Warum kann man sich ja denken....
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