Höhe der Abfindung für leitende Angestellte?

9. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hans34
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 12x hilfreich)
Höhe der Abfindung für leitende Angestellte?

Hallo,
lt. Urteil (BSG, 17.11.2005, B 11a/11 AL 69/04 R) darf es ja keine Sperrzeit bei einem Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte geben.

Gilt hier bei einem Aufhebungsvertrag ebenfalls der Faktor 0,5 als Höchstsumme für eine Abfindung, oder kann hier eine individuelle Abfindung vereinbart werden, die auch über dem Faktor 0,5 liegt?

Danke für kompetente Antwort.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Abfindungen sind immer frei aushandelbar. Immer und ausnahmslos. Ein Anspruch besteht nicht. Es sei denn, in einem TV oder sonstiger Vereinbarung ist etwas verbindlich festgelegt. Das wäre dann die Untergrenze, gilt aber für leitende Angestellte ohnehin nicht.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hans34
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, danke für Deine schnelle Antwort, aber so ganz stimmt das wohl nicht.
Für "normale" Angestelle ist die Höchstgrenze eben der Faktor 0,5. Liegt eine Abfindung darüber, wird wohl/kann eine Sperrzeit beim Bezug des ALG 1 verhängt werden.

Die Frage ist eben, ob für leitende Angestellte dieser Faktor 0,5 ebenfalls gilt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das hat aber nichts mit der getroffenen Vereinbarung zu tun. Da herrscht nun mal Vertragsfreiheit.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hans34
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 12x hilfreich)

O.K., aber kann es nun zu einer Sperre beim ALG 1 kommen - ja oder nein?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber kann es nun zu einer Sperre beim ALG 1 kommen - ja oder nein? <hr size=1 noshade>


Das hängt doch von einer Vielzahl von Dingen ab und nicht nur von der Höhe der Abfindung. Wichtig ist insbesondere die Frage, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde.

quote:<hr size=1 noshade>Für "normale" Angestelle ist die Höchstgrenze eben der Faktor 0,5. Liegt eine Abfindung darüber, wird wohl/kann eine Sperrzeit beim Bezug des ALG 1 verhängt werden. <hr size=1 noshade>


Die Regelungen zum ALG unterscheiden nicht nach "normalen" und leitenden Angestellten.

quote:<hr size=1 noshade>lt. Urteil (BSG, 17.11.2005, B 11a/11 AL 69/04 R) darf es ja keine Sperrzeit bei einem Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte geben. <hr size=1 noshade>


Das ist aber eine sehr verkürzte Darstellung des Urteils des BSG, die unzulässige Vereinfachungen enthält. Natürlich kann auch bei leitenden Angestellten eine Sperrzeit verhängt werden nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Danke hh, für die Klarstellung. Für andere hier, ich halte die verkürzte Wiedergabe der Entscheidung durch Hans nicht nur irreführend, sondern sogar für so missverständlich, dass sie falsch ist.

Ob eine Sperrzeit kommt oder nicht, das ist von einer Fülle von Faktoren abhängig, aber nicht davon, ob man als leitender Angestellter oder normaler Angestellter einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat.

Wir arbeiten ständig mit dieser Problematik. Unser Rat immer: sich so zeitig wie möglich arbeitssuchend melden. Im Beratungsgespräch bei der AfA auf die Problematik hinweisen. Sich beraten lassen und das Ergebnis der Beratung von der AfA schriftlich festhalten lassen. Dann gibt es keine Überraschungen.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich kann Dir auch keine genaue Antwort auf die Frage geben. Mit Arbeitsrecht hat das davon abgesehen nichts zu tun.
Im Urteil steht leider nicht, wieviel der AN pro Monat verdient hat. Bei Kündigungsschutzklagen ist das immer einfacher nachzuvollziehen, weil es im Urteil aufgeführt wird.
Lediglich die Abfindungssumme von 121tsd DM ist eine Anhaltspunkt. Bei 13 Beschäftigungsjahren kommt man beim Faktor 0,5 auf über 18 tsd DM pro Monat. Gute Frage, ob das vor 13 Jahren ein typisches Monatsgehalt eines leitenden Angestellten in dieser Branche war.

Lies Dir mal die Kommentierung von hensche zu dem BSG-Urteil durch und die im letzten Abschnitt angedachte Lösungsmöglichkeit. Das wäre für beide Seiten die wesentlich einfachere Lösung.

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BSG_Sperrzeit_17_11_2005_B11a_11_AL69_04R.html


@wirdwerden

quote:
Ob eine Sperrzeit kommt oder nicht, das ist von einer Fülle von Faktoren abhängig, aber nicht davon, ob man als leitender Angestellter oder normaler Angestellter einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat.


Hast Du Dir mal das Urteil durchgelesen?

quote:
Wir arbeiten ständig mit dieser Problematik.


Ihr entlasst also regelmässig leitende Angestellte? Interessante Firma.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nach über zwanzig Jahren in dem Job, und über zwanzigtausend Mitarbeitern kommt es auf der Führungsebene immer wieder zu Umstrukturierungen, Schließungen von Standorten und Neueröffnungen von anderen Standorten. Und Umstrukturierungen haben nun mal Personalentscheidungen zur Folge. Wobei es zumindest bei uns bei Entlassungen in der Regel keine Abfindungen gibt, ganz besonders nicht bei leitenden Angestellten.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

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