Höhe des Gehalts bei Kurzarbeitergeld

13. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Höhe des Gehalts bei Kurzarbeitergeld

Hallo alle zusammen,

ich habe folgende Textpassage hier gefunden:

Zitat:
Wird die Kurzarbeit rechtmäßig angeordnet oder vereinbart, erhält der Arbeitnehmer entsprechend weniger Gehalt. Ein Ausgleich dieser Gehaltseinbußen kann über den Bezug von Kurzarbeitergeld erfolgen, welches 67 % der Nettogehaltsdifferenz beträgt. Der Arbeitgeber stellt für den Arbeitnehmer den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit und zahlt das bewilligte Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Restgehalt an den Arbeitnehmer aus.


Heißt das, der Arbeitnehmer erhält weiterhin sein Gehalt zu 100% - nur eben zum Teil vom Arbeitsamt.
Oder heißt das, dass nur das Arbeitsamt das "Gehalt" zahlt und das eben nur noch 60-67% des eigentlichen beträgt?

Also einfach gefragt: Hat der Arbeitnehmer durch das Kurzarbeitergeld irgendwelche finanziellen Einbußen?

Grüße
toschm

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Ein Ausgleich dieser Gehaltseinbußen kann über den Bezug von Kurzarbeitergeld erfolgen, welches 67 % der Nettogehaltsdifferenz beträgt.

Einfaches Beispiel:

Übliches Nettogehalt: 2.000,- Euro
Kurzarbeit 50%: Nettogehalt 1.000,- Euro
Gehaltsdifferenz: 1.000,- Euro
67 % davon: 670,- Euro

Macht in Summe: 1.000 + 670 = 1.670,- Euro Netto

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#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):

Einfaches Beispiel:

Übliches Nettogehalt: 2.000,- Euro
Kurzarbeit 50%: Nettogehalt 1.000,- Euro
Gehaltsdifferenz: 1.000,- Euro
67 % davon: 670,- Euro

Macht in Summe: 1.000 + 670 = 1.670,- Euro Netto


Dankeschön für die schnelle Antwort
Grüße
toschm

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 118x hilfreich)

Noch ein Hinweis: Das Kurzarbeitergeld ist in der Höhe begrenzt - Stichwort Beitragsbemessungsgrenze.

Und: Das Kurzarbeitergeld muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Ich musste aufgrund dessen bereits einmal eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten. Sprich: Du musst ggfs. für das Kurzarbeitergeld noch Steuern nachzahlen.

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#4
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):

Und: Das Kurzarbeitergeld muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Ich musste aufgrund dessen bereits einmal eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten. Sprich: Du musst ggfs. für das Kurzarbeitergeld noch Steuern nachzahlen.


Danke für den Hinweis

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von toschm):
in Ausgleich dieser Gehaltseinbußen kann über den Bezug von Kurzarbeitergeld erfolgen, welches 67 % der Nettogehaltsdifferenz beträgt.


Der Leistungssatz beträgt 60 Prozent und der erhöhte 67 %.

Zitat (von toschm):
Heißt das, der Arbeitnehmer erhält weiterhin sein Gehalt zu 100% - nur eben zum Teil vom Arbeitsamt.


Nein.

Zitat (von toschm):
Oder heißt das, dass nur das Arbeitsamt das "Gehalt" zahlt und das eben nur noch 60-67% des eigentlichen beträgt?


Nein.

Zitat (von toschm):
Also einfach gefragt: Hat der Arbeitnehmer durch das Kurzarbeitergeld irgendwelche finanziellen Einbußen?


Ja, durchaus.

Zitat (von guyfromhamburg):
Einfaches Beispiel:
Übliches Nettogehalt: 2.000,- Euro
Kurzarbeit 50%: Nettogehalt 1.000,- Euro
Gehaltsdifferenz: 1.000,- Euro
67 % davon: 670,- Euro
Macht in Summe: 1.000 + 670 = 1.670,- Euro Netto


Das ist so natürlich nicht richtig.

Zitat (von Sunrabbit):
Das Kurzarbeitergeld muss bei der Steuererklärung angegeben werden.


Das Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Das ist so natürlich nicht richtig.
?!?

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
?!?


Es fängt schon damit an, dass eine Halbierung des Bruttogehaltes nicht zu einer Halbierung des Nettogehaltes führt (Lohnsteuer, Solidaritätssteuer, Kirchensteuer).

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Deswegen war auch beim "vollen" Gehalt nicht von Brutto die Rede sonder auch von Netto.
Dazu noch der Hinweis "Einfaches Beispiel".

Aber Du hast Recht, so ist das natürlich nicht richtig, allein schon aus dem Grund, dass das angenommene Nettogehalt des TE von 2000€ netto nicht korrekt ist.....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Deswegen war auch beim "vollen" Gehalt nicht von Brutto die Rede sonder auch von Netto.
Dazu noch der Hinweis "Einfaches Beispiel".


?

Zitat (von spatenklopper):
Aber Du hast Recht, so ist das natürlich nicht richtig, allein schon aus dem Grund, dass das angenommene Nettogehalt des TE von 2000€ netto nicht korrekt ist.....


Es handelte sich um ein Beispiel.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)


Darum nennt man das ganze auch "Einfaches Beispiel". Hätte ich den TE zuerst nach Bruttogehalt, Steuerklase, reduzierter Arbeitszeit ... fragen sollen?

Der TE hat es verstanden und sich bedankt.

-- Editiert von Moderator am 16.03.2020 09:07

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)



Zitat (von guyfromhamburg):
Darum nennt man das ganze auch "Einfaches Beispiel".


Auch ein einfaches Beispiel sollte richtig sein.

Zitat (von guyfromhamburg):
ätte ich den TE zuerst nach Bruttogehalt, Steuerklase, reduzierter Arbeitszeit ... fragen sollen?


Nein, jedoch hättest Du auf den von mir genannten Sachverhalt hinweisen sollen.

Zitat (von guyfromhamburg):
Der TE hat es verstanden und sich bedankt.


Weder Du noch der sich bedankende Teilnehmer haben es offensichtlich verstanden. Gemeinhin spricht man hier von gefährlichen Halbwissen.

-- Editiert von Moderator am 16.03.2020 09:08

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Allwissender Ratsuchender, dann erstellle doch bitte eine Beispielrechnung mit allen Eventualitäten, Erläuterungen, Berechnungsgrundlagen, die dem TE eine exakte Anwort geben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)



Um die genauen finanziellen Einbußen durch zu leistende Kurzarbeit zu ermitteln, fehlen hier wesentliche Daten. Jedoch hilft es dem Fragesteller nicht, ein ebenso einfaches wie falsches Beispiel zu bringen. Im Übrigen hat er weder nach einem Beispiel noch nach einer genauen Berechnung gefragt.

-- Editiert von Moderator am 16.03.2020 09:07

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

PEACE --- :wipp:

Warten wir doch gemeinsam--- mit gehörigem Abstand--- auf eine Rückmeldung des TE.
...wenn er fragt, ob sein KA-Geld denn so *stimmt*...

Bisher hatte er nur irgendwo irgendwas gelesen.

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