Hallo alle zusammen,
ich habe folgende Textpassage hier gefunden:
Zitat:Wird die Kurzarbeit rechtmäßig angeordnet oder vereinbart, erhält der Arbeitnehmer entsprechend weniger Gehalt. Ein Ausgleich dieser Gehaltseinbußen kann über den Bezug von Kurzarbeitergeld erfolgen, welches 67 % der Nettogehaltsdifferenz beträgt. Der Arbeitgeber stellt für den Arbeitnehmer den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit und zahlt das bewilligte Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Restgehalt an den Arbeitnehmer aus.
Heißt das, der Arbeitnehmer erhält weiterhin sein Gehalt zu 100% - nur eben zum Teil vom Arbeitsamt.
Oder heißt das, dass nur das Arbeitsamt das "Gehalt" zahlt und das eben nur noch 60-67% des eigentlichen beträgt?
Also einfach gefragt: Hat der Arbeitnehmer durch das Kurzarbeitergeld irgendwelche finanziellen Einbußen?
Grüße
toschm