Höhe/Berechnung Urlaubsabgeltung - Urlaubsabgeltung deutlich zu niedrig?

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
aq
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe/Berechnung Urlaubsabgeltung - Urlaubsabgeltung deutlich zu niedrig?

Hallo,
folgendes hypothetisches Szenario:
Die Person T arbeitet beim Leiharbeitsunternehmen L und wird eingesetzt beim großen Versandhändler A. (Der Ende November geschlossene Halbtags-Vertrag ist befristet bis Mitte Januar, also geht ca. 7 1/2 Wochen.)

Für die Arbeit in diesem Zeitraum erhält der T insgesamt ca 1890€ Stundenlohn und 3000€ Bonus, zusammen 4890€. (Die einzige Bedingung für den Erhalt des Bonus ist nicht zu fehlen. Der Bonus ist nicht leistungsabhängig oder variabel und für alle zu diesem Zeitpunkt neu dort arbeitenden gleich hoch. Das Gehalt wurde auch nur nach langer Verzögerung gezahlt, aber vmtl irrelevant.)

Zusätzlich erhält der T am Ende des Arbeitsverhältnisses noch eine Urlaubsabgeltung von 101€ da während der Anstellung dort kein Urlaub genommen wurde.

Die zentrale Frage ist: Ist die Urlaubsabgeltung hoch genug? (Und wenn nein, was ist ca. die richtige Höhe, insbesondere ist diese Art von Bonus einzubeziehen?)

(Der gesetzliche Mindesturlaub scheint ganz grob 8% (20Tage bei ca 253Arbeitstagen) zu sein und 8% mal 1890€ wären schon 151€, und 8% x 4890€ wären 391€, daher egal wie man rechnet erscheint mir die Urlaubsabgeltung von 101€ zu niedrig.)

Grüße und Vielen Dank im Voraus





Weitere Infos (falls notwendig):
-Der Bonus wird auf der Website des L beworben (man bewirbt sich beim L, aber schon von Anfang an auf einen bestimmten Einsatz, in diesem Fall beim A), ist für alle zu diesem/naheliegendem Zeitpunkt neu eingestellten gleich hoch (=nicht variabel/leistungsabhängig) und hat als einzige Bedingung das man nicht fehlt
-Die Urlaubsregelung in diesem Fall richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, daher 20 Urlaubstage/Jahr bei einer 5-Tage-Woche und 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche. (Der höhere Tarifvertragsurlaub kommt nicht zur Anwendung da durch die Befristung des Arbeitsverhältnis zwischen T und A schon vor 6 Monaten endet.)
-Arbeitsvertrag (zwischen T und L) und Einsatzmeldung (von L an T mit weiteren Infos zur Arbeit bei A wie Einsatzzulage von 0,91€/Stunde, Arbeitszeit etc) nennen keine Wochenarbeitstageanzahl bzw sagen nicht 5 oder 6 Tage Woche, stattdessen wird nur eine monatliche Regelsarbeitszeit von 75 Stunden angegeben
-Praxis: Es wird manchmal eine 5 oder manchmal eine 6 Tage Woche geplant (je nach Bedarf des A).
Die Arbeitszeit des T beträgt immer entweder mehr oder (im letzten Monat) gleich viel wie die Regelarbeitszeit.
Die Gesamtregelarbeitszeit während der Anstellung wäre 123Stunden, tatsächlich gearbeitet wurden insgesamt 142 Stunden.
-gearbeitet wird bis alles fertig ist, daher es gibt keine feste Tagesstundenarbeitszeit
-Am Wochenende vor der Woche erhält man einen Schichtplan Von L, an dem man 5 oder 6 Tage die Woche eingeplant arbeitet (je nachdem wie viel Bedarf A hat). Zusätzlich erhält man vereinzelt unter der Woche spontan den nächsten Tag frei. (Im Arbeitsvertrag heißt es auch "Während einer verleihfreien Zeit (Nichteinsatz) hat der Mitarbeiter Anspruch auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung." Ich weiß allerdings nicht wie ob es als Arbeit gilt oder nicht wenn im Schichtplan eine 6-Tage-Woche geplant ist, man aber spontan unter Woche den nächsten Tag frei kriegt, weil man bei einer 6-Tage-Woche ja idR über den 75-Stunden-Regelarbeitszeit liegen würde.)


-- Editiert von User am 18. März 2023 15:12

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4217 Beiträge, 680x hilfreich)

Gem BUrlG erwirbst Du in Deinem Fall 1/12 des Urlaubsanspruchs pro vollem Monat seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Und bei Dir ist das nur EIN Monat. 20 Urlausbtage geteilt durch 12 = 1,666 gerundet 2 Urlaubstage.

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#2
 Von 
throwaway_account
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 11x hilfreich)

Urlaubsabgeltung wäre die Höhe, wie sie dir bei regulär durchgeführter Arbeit entstanden wäre.

Du hast 20 Tage für ein Jahr. Das sind also 1.66667 Tage pro Monat. Diese werden aufgerundet.
Du hast insgesamt nur einen vollen Monat gearbeitet, ergo hast du nur 2 Tage Urlaubsanspruch.

1890€/37.5 Tage sind 50.4€
Also sehen die 101€ doch ziemlich realistisch aus.


Aber ohne die Gehaltsabrechnung, den Arbeitsvertrag und Tarifvertrag zu kennen, ist das alles nur eine Vermutung.


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