Höherwertige Tätigkeiten.....

26. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
gigamaster87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Höherwertige Tätigkeiten.....

Hallo, ich hab mal eine Frage:

Ich habe 7 Jahre bei einer AG gearbeitet und im Dezember habe ich gekündigt, da ich jetzt im März eine neue Stelle in einer anderen Firma anfange.

Mein jetziger (noch) Arbeitgeber hat mich darauf hin bis einschl. 28.02 freigestellt.Ich war dort als "Schichtleiter" tätig. Ich habe min. 5 Jahre als Schichtleiter gearbeitet ohne einen "Schichtleitervertrag" Im Organigramm stehe ich als "stellv. Schichtleiter"

Ich habe nun mein Gehalt bekommen ( 500€ Netto weniger als sonst ) ohwohl in der Freistellung stand unter fortzahlung des Gehaltes und unter berücksichtigung des Urlaubes und des Arbeitszeitkontos.

Wir wollten und eigentlich im guten trennen.....

Habe ich Chancen Vor dem Arbeitsgericht, da mein normaler Lohn min. 2 Lohngruppen unter dem eines Schichtleiters war. Und ich diese Tätigkeit min. 5 Jahre ausgeübt habe?

Im Manteltarifvertrag steht : Höherwertige Tätigkeiten sind ab dem ersten Tag zu entlohnen.

liebe Grüße


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Du stellst 2 Fragen:
einmal die Sache mit dem Minus von 500 Euro; die ist aufzuklären;
dann die Eingruppierung als Schichtleiter. Da dürfte im selben TV stehen, dass es eine Ausschlussfrist von x Monaten gibt; x vmtl. gleich 6. Zwei Gruppen drunter dürfte schon ein erheblicher Schaden sein. Aber du hast ihn auch die ganze Zeit hingenommen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gigamaster87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich wurde von Jahr zu Jahr höher gestuft aber nicht direkt auf diese Lohngruppe die ein Schichtleiter hat.

Hingenommen habe ich es nicht, gedultet vielleicht. Ich habe es des öffteren angesprochen, das mir mehr Lohn zusteht aber nie wurde etwas gemacht.

Lg


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