Guten Tag, ich habe eine Frage wegen Kündigung meines Home Office Vertrages.
Ich arbeite bei einer Firma in Köln, davon 5 Jahre in Home Office in München. Nun wurde mein Home Office Vertrag einseitig gekündigt. Der Vertrag sagt über Kündigung nur allgemein das es sich von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden kann. Ich lese im Internet das eine Kündigung so einer Vereinbarung ohne Voraussetzung und Grund angreifbar ist. Stimmt das so?
Ich möchte nämlich weder nach Köln ziehen, aber mein Job auch nicht aufgeben. Sollte ich wegen Umzug mein Job kündigen, würde ich keinerlei Abfindung bekommen und Arbeitslosengeld auch nur 9 Monate (3 Monate wären gesperrt), sollte ich keinen Folgejob finden.
Was kann ich bei der Situation tun und was steht mir zu?
Vielen Dank für die Tips im voraus!
Home Office Vertrag Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Sind das zwei Verträge, der Arbeitsvertrag und der Homeoffice-Vertrag? Gibt es eine Personalvertretung in der Hauptfiliale?
-- Editiert von altona01 am 15.03.2018 16:48
Das sind 2 Verträge: einmal Arbeitsvertrag und einmal der Home Office Vertrag.
Mit der Kündigung des Home Office Vertrages ist mein Arbeitsvertrag nicht gekündigt. HR hat gesagt, ich muss halt kündigen wenn ich nicht nach Köln ziehen und dort arbeiten möchte. Aber ich möchte nicht kündigen, und auch nicht nach Köln ziehen.
Dann wird dir wohl in Kürze wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden. Das wird dann übrigens auch eine Sperre beim ALG nach sich ziehen.
Ich könnte kündigen, ich möchte aber nicht. Meine Frage bezieht sich darauf, ob ich gegen die einseitige Kündigung des Home Office Vertrages rechtlich vorgehen kann?
In der Kündigung selbst wurde auch kein Grund genannt, sondern nur das es ordnungsgemäss gekündigt ist. Was ich vom Internet mitbekomme ist das der Arbeitgeber ohne Grund den Home Office nicht kündigen kann. Stimmt das?
ZitatWas ich vom Internet mitbekomme ist das der Arbeitgeber ohne Grund den Home Office nicht kündigen kann. Stimmt das? :
Nö.
Das er es doch kann, sieht man ja an der Kündigung die man in den Händen hält.
Wenn man damit nicht einverstanden ist, dann muss man innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben.
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