Hallo,
angenommen ein AN arbeitet ausschließlich im Home Office, ist also nie vor Ort im Unternehmen. AN und AG sind in unterschiedlichen Bundesländern ansässig.
Wie verhält es sich mit den nicht bundeseinheitlichen Feiertagen? Angenommen, im Bundesland des AN ist ein Feiertag, im Bundesland des AG nicht. Muss der AN dann arbeiten?
Danke und Grüße
Morcheeba
Home Office und Feiertage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es gilt das Arbeitsplatz Prinzip. Also die Feiertage an deinem Wohnort.
Danke.
Hast Du vielleicht auch eine Norm, in der es steht?
Umgekehrt gilt also, wenn ein Feiertag beim AG ist, im anderen Bundesland aber nicht, dass gearbeitet wird.
Ist beim AG ein Feiertag, erhalten die über das Bundesgebiet via Internet mit dem AG verbundenen MA aber nicht die nötige Zuarbeit vom Sekretariat vor Ort beim AG (da geschlossen), also keine Post, keine Faxe, es werden keine E-Mails weitergeleitet und es gibt keinen Telefondienst.
Wie geht man als MA dann damit um? Man hat zu arbeiten, aber es gibt quasi keine Arbeit.
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Lies dazu
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/home-office-und-co-fuer-wen-gelten-welche-feiertage/19212996.html
https://www.md-mentoring.de/feiertage/
Da wird auch angesprochen, dass das zu Problemen führen kann - die Lösung nach dem 2. Artikel: eine Vereinbarung.
Das ist kein Phänomen der Home-Office-MA. Dann ist man eben da und auch bereit zur Arbeit. Das ist dann eben Arbeitszeit, die natürlich zu bezahlen ist.ZitatWie geht man als MA dann damit um? Man hat zu arbeiten, aber es gibt quasi keine Arbeit. :
Der Homer sollte sich anmelden--- damit der AG sieht, dass er arbeitsbereit ist. So wie eben an einem Arbeitstag.
Norm?
Ich hab das hier gefunden:
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/home-office-und-co-fuer-wen-gelten-welche-feiertage/19212996.html
und das hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__9.html
Abs. 1
Danke! Ihr habt sehr weitergeholfen.
Meine 5 Cent dazu:
Hatte bisher immer die Erfahrung gemacht, dass die Unternehmen dann eben das als Feiertag laufen lassen, wenn der Mitarbeiter in einem anderen Bundesland sitzt. Aber auch einen Vertrag mal vorliegen, wo der Dienstsitz explizit auf den Firmensitz hinwies, hier dürfte das dann nicht unbedingt gelten.
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