Home Office und Feiertage

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Home Office und Feiertage

Hallo,

angenommen ein AN arbeitet ausschließlich im Home Office, ist also nie vor Ort im Unternehmen. AN und AG sind in unterschiedlichen Bundesländern ansässig.

Wie verhält es sich mit den nicht bundeseinheitlichen Feiertagen? Angenommen, im Bundesland des AN ist ein Feiertag, im Bundesland des AG nicht. Muss der AN dann arbeiten?

Danke und Grüße

Morcheeba

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6468x hilfreich)

Es gilt das Arbeitsplatz Prinzip. Also die Feiertage an deinem Wohnort.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Danke.
Hast Du vielleicht auch eine Norm, in der es steht?

Umgekehrt gilt also, wenn ein Feiertag beim AG ist, im anderen Bundesland aber nicht, dass gearbeitet wird.

Ist beim AG ein Feiertag, erhalten die über das Bundesgebiet via Internet mit dem AG verbundenen MA aber nicht die nötige Zuarbeit vom Sekretariat vor Ort beim AG (da geschlossen), also keine Post, keine Faxe, es werden keine E-Mails weitergeleitet und es gibt keinen Telefondienst.

Wie geht man als MA dann damit um? Man hat zu arbeiten, aber es gibt quasi keine Arbeit.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6468x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Wie geht man als MA dann damit um? Man hat zu arbeiten, aber es gibt quasi keine Arbeit.
Das ist kein Phänomen der Home-Office-MA. Dann ist man eben da und auch bereit zur Arbeit. Das ist dann eben Arbeitszeit, die natürlich zu bezahlen ist.
Der Homer sollte sich anmelden--- damit der AG sieht, dass er arbeitsbereit ist. So wie eben an einem Arbeitstag.

Norm?
Ich hab das hier gefunden:
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/home-office-und-co-fuer-wen-gelten-welche-feiertage/19212996.html
und das hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__9.html
Abs. 1

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Danke! Ihr habt sehr weitergeholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Meine 5 Cent dazu:

Hatte bisher immer die Erfahrung gemacht, dass die Unternehmen dann eben das als Feiertag laufen lassen, wenn der Mitarbeiter in einem anderen Bundesland sitzt. Aber auch einen Vertrag mal vorliegen, wo der Dienstsitz explizit auf den Firmensitz hinwies, hier dürfte das dann nicht unbedingt gelten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.928 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen