Homeoffice - Betriebsvereinbarung

22. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hippo02
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Homeoffice - Betriebsvereinbarung

Hallo zusammen,

in unserer Betriebsvereinbarung steh der Passus "Mobile Arbeit im Sinne dieser Betriebsvereinbarung ist nicht Tele- bzw. Heimarbeit.".
Bedeutet das, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel (z.B. IT-Hardware, Schreibtisch, Stuhl, ...) und Kostenerstattung für z.B. Strom, Heizung, etc. übernehmen muss?
Oder was bedeutet dieser Passus genau?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was immer in der Betriebsvereinbarung steht, für Tele- und Heimarbeit greift die Vereinbarung nicht, diese Form der Tätigkeit ist nicht von der Vereinbarung erfasst.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Hippo02):
Bedeutet das, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel (z.B. IT-Hardware, Schreibtisch, Stuhl, ...) und Kostenerstattung für z.B. Strom, Heizung, etc. übernehmen muss?
Genau das heißt es.

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#3
 Von 
Hippo02
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Da macht es sich der AG aber einfach :-(

Jetzt steht da in der BV auch noch der Satz "Die Kosten für die Anschaffung von Hard- (Dienstlaptop) und/oder
Zugangssoftware trägt nach § 670 BGB der Arbeitgeber."

BGB $670 "Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."

Jetzt beruft sich die BV aber auch auf $670 BGB und schränkt diese gleich ein (Aufwendungen sind ja mehr als Software und Laptop). Ist das auch OK?

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#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Hippo02):
"Mobile Arbeit im Sinne dieser Betriebsvereinbarung ist nicht Tele- bzw. Heimarbeit."
Zitat (von Hippo02):
Oder was bedeutet dieser Passus genau?
Der Unterschied ist:
Mobile Arbeit kann überall verrichtet werden, Tele- bzw. Heimarbeit wird fest an einem zwischen AG und AN vereinbarten Ort ausgeübt, zum Beispiel ein definiertes Büro innerhalb der Wohnung des AN.

Das bringt versicherungstechnische Unterschiede mit sich, etwa bei einem Arbeitsunfall auf dem Weg vom Badzimmer ins HomeOffice-Büro.

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#5
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von Hippo02):
Jetzt beruft sich die BV aber auch auf $670 BGB und schränkt diese gleich ein (Aufwendungen sind ja mehr als Software und Laptop). Ist das auch OK?


Das ist rechtlich auf jeden Fall möglich, da § 670 BGB durch abweichende Vereinbarung erweitert, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Der Ersteller der BV vermeidet mit der Bezugnahme auf § 670 BGB und dessen gleichzeitiger Beschränkung, dass -sollte diese BV irgendwie mal Gegenstand einer gerichtliche Auseinandersetzung werden - ein Gericht auf die Idee kommen könnte, die Parteien hätten sich bei der Verhandlung nicht über den Umfang der Anwendung des § 670 BGB geeinigt, weil dies nirgends erwähnt wird.
Das wäre für den Arbeitgeber schlecht, denn dann würde die gesetzliche Regelung gelten - also § 670 BGG uneingeschränkt.

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#6
 Von 
Hippo02
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Alle
Vielen Dank für die hilfreichen Infos (wenn ich sie mir auch anders gewünscht hätte ;-)).

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Genau das heißt es.

Wieso das denn? Die BV bzw. der zitierte Satz bedeutet lediglich eine Abgrenzung ggü. Homeoffice und macht zum Homeoffice eben keinerlei Aussage.

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wieso das denn? Die BV bzw. der zitierte Satz bedeutet lediglich eine Abgrenzung ggü. Homeoffice und macht zum Homeoffice eben keinerlei Aussage.
Der TE bezieht sich auf "mobiles Arbeiten" ...

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hippo02):
Bedeutet das, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel (z.B. IT-Hardware, Schreibtisch, Stuhl, ...) und Kostenerstattung für z.B. Strom, Heizung, etc. übernehmen muss?

Nö.



Zitat (von Hippo02):
was bedeutet dieser Passus genau?

Das hat wirdwerden schon in # sehr schön formuliert



Zitat (von bostonxl):
Der TE bezieht sich auf "mobiles Arbeiten" ...

Ja und?
Das bedeutet keineswegs, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel übernehmen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Hippo02
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.
Ich habe natürlich nur Auszüge aus einer BV "Mobiles Arbeiten" zitiert.

Zitat (von wirdwerden):
Was immer in der Betriebsvereinbarung steht, für Tele- und Heimarbeit greift die Vereinbarung nicht, diese Form der Tätigkeit ist nicht von der Vereinbarung erfasst.

Warum greift die BV für Tele- und Heimarbeit nicht?

Zu dem Thema Kostenerstattung gibt es anscheinend auch unterschiedliche Auffassungen.
Zitat (von Harry van Sell):
Das bedeutet keineswegs, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel übernehmen muss.

Das würde mich ja freuen.
Wie kommst du zu dieser Aussage?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hippo02):
Warum greift die BV für Tele- und Heimarbeit nicht?

Weil es da so steht.



Zitat (von Hippo02):
Wie kommst du zu dieser Aussage?

Durch die Kenntnis der Tatsache, das der AG sich durch aus vertraglich dazu verpflichten kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hippo02
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil es da so steht.

Ok, sehe ich ein.
Der AG bietet kein Tele- Heimarbeit an, sondern "Mobiles Arbeiten". Für ihn, dem AG, genügt diese Abgrenzung anscheinend, um sich um die Bereitstellung der Arbeitsmittel und dem Arbeitschutz zu "drücken".

Ich möchte jetzt kein riesen Fass aufmachen, denn ich profitiere ja auch von dem "Mobilen Arbeiten", aber wenn ich durch diese Regelung z.B. anteilig Strom/Gas (ist ja heutzutage nicht mehr das günstigste Gut) oder andere Vergünstigungen (IT-Hardware, Büroausstattung, ...) erhalten kann, dann würde ich das schon gerne wissen.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hippo, Du tust so, als sei Dein Arbeitgeber ein Drückeberger, der sich auf Kosten der Arbeitnehmer wie auch immer bereichert. Du verdrängst völlig, dass wir hier keine einseitige Aktion des AG haben, sondern dass eine Betriebsvereinbarung geschlossen wurde. Die Bedingungen wurden gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeitet. Angesichts der Tatsache sollten die Interessen der Arbeitnehmer auch berücksichtigt sein.

wirdwerden

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#14
 Von 
fb435085-26
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehe das doch mal aus beiderseiten Sicht.

Wenn der Arbeitgeber Homeoffice erlaubt, muss er Dir die Betriebsmittel stellen (Dein aufgeführter Stuhl, Strom und Heizung), Du muzsst aber einem des Arbetisschutzes und des Datenschutzes angemessenes Büro bei Dir zu Hause haben.
Durch diese Einschränkung fällt für viele die Möglichkeit weg zu Hause zu arbeiten. Heisst es "mobiles Arbeiten" geht das schon eher.

Noch eine Sicht auf die Dinge:
Wenn Du dann im Homeoffice arbeitest und alles bezahlt bekommst, verzichtest Du dann auch auf einen Teil Deines Lohns, da für DIch ja auch Aufwendungen für die Fahrt zur Betriebsstätte und zurück wegfallen.
Und wie betrachtest Du monetär die gewonnen Lebenszeit durch die nicht mehr vorhanden Fahtzeit?

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#15
 Von 
Hippo02
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja schon geschrieben, dass ich erstens kein Fass aufmachen möchte und zweitens, dass ich ja auch davon profitiere.
Ich habe auch nicht vor (noch nicht ;-)) gegen den AG mit unangenehmen Fragen zu löchern. Das hat bestimmt der BR bei der Ausarbeitung gemacht, hoffe ich.
Ich wollte nur wissen, ob das alles so richtig ist, in der BV.
Und anscheinend gibt es unterschiedliche Auffassungen wie Auszüge daraus interpretiert werden können. Lag wahrscheinlich an den Auszügen oder an was anderem.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum lässt man sich nicht vom Betriebsrat aufklären? Das wäre für mich der normalste und naheliegendste Weg.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Bedingungen wurden gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeitet. Angesichts der Tatsache sollten die Interessen der Arbeitnehmer auch berücksichtigt sein.


Da liegt die Betonung aber auf "sollte". Leider gibt es auch Betriebsräte die haben ihren Namen als Arbeitnehmervertreter nicht verdient und die alles durchwinken was der Arbeitgeber will.


@Hippo02

Die BV definiert die betrieblichen Rahmenbedingungen für HomeOffice (mobiles Arbeiten). Hierbei ist für dich wichtig das der AG dir HomeOffice anbieten kann, du es aber nicht annehmen musst. Insofern hast du es selber in der Hand ob du zu den Bedingungen der BV im HomeOffice arbeiten willst oder eben auch nicht.

Für Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung ist eine individueller Vertrag zwischen AG und AN erforderlich.



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#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Da liegt die Betonung aber auf "sollte". Leider gibt es auch Betriebsräte die haben ihren Namen als Arbeitnehmervertreter nicht verdient und die alles durchwinken was der Arbeitgeber will.

... ganz schlechtes Argument - es fällt auf euch selbst zurück. Der BR ist das einzig legitimierte Kollegialorgan, das eine BV abschließen kann; und eine ordentlich beschlossene BV hat unmittelbare Gültigkeit. Wenn die Ergebnisse nicht gefallen oder Arbeitsweise/Einstellung des BR insgesamt, hat der Betrieb die falschen Leute in den BR gewählt. So einfach ist das. (Irgendwo hat jeder Betrieb den BR, den er verdient. Weil sich z.B. die Damen und Herren Kollegenschaft sich für nix interessieren ...)

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#19
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 87x hilfreich)

@blaubär+

Da hast Du im Prinzip recht, nur ist die Lage in den Betrieben hin und wieder eine andere. da gibt es gewachsene Strukturen. Da ist es genauso schwer einen Betriebsrat bei Amazon zu gründen wie einen schlechten Betriebsrat zu entlarven und dann abzuwählen.

Aber das (verlinke Artikel) sind zweifelsfrei Ausnahmen, ich wollte bestimmt auch nicht die Ehrenhaftigkeit der Betriebsräte in Zweifel ziehen. Diese arbeiten zum weitaus größten Teil im Sinne der jeweiligen Belegschaften, aber es gibt halt immer auch einzelne Ausnahmen.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/industriekonzern-thyssen-krupp-lud-betriebsraete-zu-luxusreisen/7615944.html

https://blog.wiwo.de/management/2020/07/21/wenn-betriebsraete-schachern-kungeln-oder-selbst-die-hand-aufhalten-interview-mit-arbeitsrechtler-philipp-byers/

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#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Die BV definiert die betrieblichen Rahmenbedingungen für HomeOffice (mobiles Arbeiten).
Unterscheide zwischen "Homeoffice" und "mobiles Arbeiten" ... das ist definitiv nicht das selbe.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hippo02):
Ich wollte nur wissen, ob das alles so richtig ist, in der BV.

Darüber könnte man hier gerne diskutieren, dazu müsste man dann den Wortlaut der BV mal kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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