Hallo zusammen,
in unserer Betriebsvereinbarung steh der Passus "Mobile Arbeit im Sinne dieser Betriebsvereinbarung ist nicht Tele- bzw. Heimarbeit.".
Bedeutet das, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel (z.B. IT-Hardware, Schreibtisch, Stuhl, ...) und Kostenerstattung für z.B. Strom, Heizung, etc. übernehmen muss?
Oder was bedeutet dieser Passus genau?
Homeoffice - Betriebsvereinbarung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was immer in der Betriebsvereinbarung steht, für Tele- und Heimarbeit greift die Vereinbarung nicht, diese Form der Tätigkeit ist nicht von der Vereinbarung erfasst.
wirdwerden
Genau das heißt es.ZitatBedeutet das, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel (z.B. IT-Hardware, Schreibtisch, Stuhl, ...) und Kostenerstattung für z.B. Strom, Heizung, etc. übernehmen muss? :
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Da macht es sich der AG aber einfach :-(
Jetzt steht da in der BV auch noch der Satz "Die Kosten für die Anschaffung von Hard- (Dienstlaptop) und/oder
Zugangssoftware trägt nach § 670 BGB der Arbeitgeber."
BGB $670 "Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."
Jetzt beruft sich die BV aber auch auf $670 BGB und schränkt diese gleich ein (Aufwendungen sind ja mehr als Software und Laptop). Ist das auch OK?
Zitat"Mobile Arbeit im Sinne dieser Betriebsvereinbarung ist nicht Tele- bzw. Heimarbeit." :
Der Unterschied ist:ZitatOder was bedeutet dieser Passus genau? :
Mobile Arbeit kann überall verrichtet werden, Tele- bzw. Heimarbeit wird fest an einem zwischen AG und AN vereinbarten Ort ausgeübt, zum Beispiel ein definiertes Büro innerhalb der Wohnung des AN.
Das bringt versicherungstechnische Unterschiede mit sich, etwa bei einem Arbeitsunfall auf dem Weg vom Badzimmer ins HomeOffice-Büro.
ZitatJetzt beruft sich die BV aber auch auf $670 BGB und schränkt diese gleich ein (Aufwendungen sind ja mehr als Software und Laptop). Ist das auch OK? :
Das ist rechtlich auf jeden Fall möglich, da § 670 BGB durch abweichende Vereinbarung erweitert, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Der Ersteller der BV vermeidet mit der Bezugnahme auf § 670 BGB und dessen gleichzeitiger Beschränkung, dass -sollte diese BV irgendwie mal Gegenstand einer gerichtliche Auseinandersetzung werden - ein Gericht auf die Idee kommen könnte, die Parteien hätten sich bei der Verhandlung nicht über den Umfang der Anwendung des § 670 BGB geeinigt, weil dies nirgends erwähnt wird.
Das wäre für den Arbeitgeber schlecht, denn dann würde die gesetzliche Regelung gelten - also § 670 BGG uneingeschränkt.
@Alle
Vielen Dank für die hilfreichen Infos (wenn ich sie mir auch anders gewünscht hätte ;-)).
ZitatGenau das heißt es. :
Wieso das denn? Die BV bzw. der zitierte Satz bedeutet lediglich eine Abgrenzung ggü. Homeoffice und macht zum Homeoffice eben keinerlei Aussage.
Der TE bezieht sich auf "mobiles Arbeiten" ...ZitatWieso das denn? Die BV bzw. der zitierte Satz bedeutet lediglich eine Abgrenzung ggü. Homeoffice und macht zum Homeoffice eben keinerlei Aussage. :
ZitatBedeutet das, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel (z.B. IT-Hardware, Schreibtisch, Stuhl, ...) und Kostenerstattung für z.B. Strom, Heizung, etc. übernehmen muss? :
Nö.
Zitatwas bedeutet dieser Passus genau? :
Das hat wirdwerden schon in # sehr schön formuliert
ZitatDer TE bezieht sich auf "mobiles Arbeiten" ... :
Ja und?
Das bedeutet keineswegs, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel übernehmen muss.
Ok, jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.
Ich habe natürlich nur Auszüge aus einer BV "Mobiles Arbeiten" zitiert.
ZitatWas immer in der Betriebsvereinbarung steht, für Tele- und Heimarbeit greift die Vereinbarung nicht, diese Form der Tätigkeit ist nicht von der Vereinbarung erfasst. :
Warum greift die BV für Tele- und Heimarbeit nicht?
Zu dem Thema Kostenerstattung gibt es anscheinend auch unterschiedliche Auffassungen.
ZitatDas bedeutet keineswegs, dass der Arbeitgeber keine Bereitstellung der Arbeitsmittel übernehmen muss. :
Das würde mich ja freuen.
Wie kommst du zu dieser Aussage?
ZitatWarum greift die BV für Tele- und Heimarbeit nicht? :
Weil es da so steht.
ZitatWie kommst du zu dieser Aussage? :
Durch die Kenntnis der Tatsache, das der AG sich durch aus vertraglich dazu verpflichten kann.
ZitatWeil es da so steht. :
Ok, sehe ich ein.
Der AG bietet kein Tele- Heimarbeit an, sondern "Mobiles Arbeiten". Für ihn, dem AG, genügt diese Abgrenzung anscheinend, um sich um die Bereitstellung der Arbeitsmittel und dem Arbeitschutz zu "drücken".
Ich möchte jetzt kein riesen Fass aufmachen, denn ich profitiere ja auch von dem "Mobilen Arbeiten", aber wenn ich durch diese Regelung z.B. anteilig Strom/Gas (ist ja heutzutage nicht mehr das günstigste Gut) oder andere Vergünstigungen (IT-Hardware, Büroausstattung, ...) erhalten kann, dann würde ich das schon gerne wissen.
Hippo, Du tust so, als sei Dein Arbeitgeber ein Drückeberger, der sich auf Kosten der Arbeitnehmer wie auch immer bereichert. Du verdrängst völlig, dass wir hier keine einseitige Aktion des AG haben, sondern dass eine Betriebsvereinbarung geschlossen wurde. Die Bedingungen wurden gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeitet. Angesichts der Tatsache sollten die Interessen der Arbeitnehmer auch berücksichtigt sein.
wirdwerden
Sehe das doch mal aus beiderseiten Sicht.
Wenn der Arbeitgeber Homeoffice erlaubt, muss er Dir die Betriebsmittel stellen (Dein aufgeführter Stuhl, Strom und Heizung), Du muzsst aber einem des Arbetisschutzes und des Datenschutzes angemessenes Büro bei Dir zu Hause haben.
Durch diese Einschränkung fällt für viele die Möglichkeit weg zu Hause zu arbeiten. Heisst es "mobiles Arbeiten" geht das schon eher.
Noch eine Sicht auf die Dinge:
Wenn Du dann im Homeoffice arbeitest und alles bezahlt bekommst, verzichtest Du dann auch auf einen Teil Deines Lohns, da für DIch ja auch Aufwendungen für die Fahrt zur Betriebsstätte und zurück wegfallen.
Und wie betrachtest Du monetär die gewonnen Lebenszeit durch die nicht mehr vorhanden Fahtzeit?
Ich habe ja schon geschrieben, dass ich erstens kein Fass aufmachen möchte und zweitens, dass ich ja auch davon profitiere.
Ich habe auch nicht vor (noch nicht ;-)) gegen den AG mit unangenehmen Fragen zu löchern. Das hat bestimmt der BR bei der Ausarbeitung gemacht, hoffe ich.
Ich wollte nur wissen, ob das alles so richtig ist, in der BV.
Und anscheinend gibt es unterschiedliche Auffassungen wie Auszüge daraus interpretiert werden können. Lag wahrscheinlich an den Auszügen oder an was anderem.
Warum lässt man sich nicht vom Betriebsrat aufklären? Das wäre für mich der normalste und naheliegendste Weg.
wirdwerden
ZitatDie Bedingungen wurden gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeitet. Angesichts der Tatsache sollten die Interessen der Arbeitnehmer auch berücksichtigt sein. :
Da liegt die Betonung aber auf "sollte". Leider gibt es auch Betriebsräte die haben ihren Namen als Arbeitnehmervertreter nicht verdient und die alles durchwinken was der Arbeitgeber will.
@Hippo02
Die BV definiert die betrieblichen Rahmenbedingungen für HomeOffice (mobiles Arbeiten). Hierbei ist für dich wichtig das der AG dir HomeOffice anbieten kann, du es aber nicht annehmen musst. Insofern hast du es selber in der Hand ob du zu den Bedingungen der BV im HomeOffice arbeiten willst oder eben auch nicht.
Für Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung ist eine individueller Vertrag zwischen AG und AN erforderlich.
ZitatDa liegt die Betonung aber auf "sollte". Leider gibt es auch Betriebsräte die haben ihren Namen als Arbeitnehmervertreter nicht verdient und die alles durchwinken was der Arbeitgeber will. :
... ganz schlechtes Argument - es fällt auf euch selbst zurück. Der BR ist das einzig legitimierte Kollegialorgan, das eine BV abschließen kann; und eine ordentlich beschlossene BV hat unmittelbare Gültigkeit. Wenn die Ergebnisse nicht gefallen oder Arbeitsweise/Einstellung des BR insgesamt, hat der Betrieb die falschen Leute in den BR gewählt. So einfach ist das. (Irgendwo hat jeder Betrieb den BR, den er verdient. Weil sich z.B. die Damen und Herren Kollegenschaft sich für nix interessieren ...)
@blaubär+
Da hast Du im Prinzip recht, nur ist die Lage in den Betrieben hin und wieder eine andere. da gibt es gewachsene Strukturen. Da ist es genauso schwer einen Betriebsrat bei Amazon zu gründen wie einen schlechten Betriebsrat zu entlarven und dann abzuwählen.
Aber das (verlinke Artikel) sind zweifelsfrei Ausnahmen, ich wollte bestimmt auch nicht die Ehrenhaftigkeit der Betriebsräte in Zweifel ziehen. Diese arbeiten zum weitaus größten Teil im Sinne der jeweiligen Belegschaften, aber es gibt halt immer auch einzelne Ausnahmen.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/industriekonzern-thyssen-krupp-lud-betriebsraete-zu-luxusreisen/7615944.html
https://blog.wiwo.de/management/2020/07/21/wenn-betriebsraete-schachern-kungeln-oder-selbst-die-hand-aufhalten-interview-mit-arbeitsrechtler-philipp-byers/
Unterscheide zwischen "Homeoffice" und "mobiles Arbeiten" ... das ist definitiv nicht das selbe.ZitatDie BV definiert die betrieblichen Rahmenbedingungen für HomeOffice (mobiles Arbeiten). :
ZitatIch wollte nur wissen, ob das alles so richtig ist, in der BV. :
Darüber könnte man hier gerne diskutieren, dazu müsste man dann den Wortlaut der BV mal kennen.
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