Hallo,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen?
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit folgender Passage: "Verantwortungsgebiet ist der Vertriebsbereich Europa. Arbeitsort ist der Wohnort des Arbeitnehmers."
Ansonsten ist auf dem Vertrag kein Wohnort genannt. Bei Vertragsunterzeichnung und aktuell lebe ich in München, habe aber auch ein Ferienhaus in Italien, von wo aus ich gerne teilweise arbeiten möchte. Meine Kunden sind überwiegend in Deutschland, jedoch beschränken sich die Kundenbesuche auf ein bis zwei Reisen pro Quartal. Alle anderen Gespräche werden derzeit per Video, Telefon oder E-Mail getätigt. Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf, auch (zumindest teilweise) von meinem zweiten Wohnort aus zu arbeiten? Oder kann mir das der Arbeitgeber verweigern, nur weil der Zweitwohnsitz gerade nicht in Norddeutschland, sondern genauso weit entfernt, eben in Italien ist? Die Infrastruktur zum täglichen Arbeiten ist bei beiden Wohnorten vorhanden.
Vielen Dank für sachliche Hinweise.
Vielen Dank!!
Homeoffice im eigenen Ferienhaus
4. Juni 2024
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Frage vom 4. Juni 2024 | 19:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Homeoffice im eigenen Ferienhaus
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 4. Juni 2024 | 19:58
Von
Status: Unbeschreiblich (124055 Beiträge, 40315x hilfreich)
ZitatOder kann mir das der Arbeitgeber verweigern :
Er kann es sogar verbieten.
In diversen Ländern gründet sich so nämlich eine neuen Betriebsstätte, mit allen negativen Folgen.
Auch andere zusätzliche Pflichten / Auflagen zu erfüllen muss er nicht dulden.
Bereits das er den dortigen Arbeitsplatz prüfen, sowie aus- und aufrüsten muss, muss er nicht hinnehmen.
#2
Antwort vom 4. Juni 2024 | 21:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Jedoch hat mir mein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz eingerichtet, bzw. überprüft. Es sind ja meine privaten Räumlichkeiten inkl. Büroausstattung. Lediglich ein Notebook wird vom Arbeitgeber gestellt, der ist ja bekanntlich mobil. Zudem ist es nicht beabsichtigt mehr als ein paar Wochen vom Zweitwohnsitz zu arbeiten.
Würde das die Lage ändern?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Juni 2024 | 21:44
Von
Status: Weiser (17993 Beiträge, 6617x hilfreich)
ZitatArbeitsort ist der Wohnort des Arbeitnehmers :
Damit ist doch klar: Arbeitsort ist nicht das Ferienhaus in Italien.
Die Frage, wer welche Ausstattung beisteuert, ändert doch daran nicht.
Der naheliegende Ausweg wäre eine Zusatzvereinbarung, die dir die Arbeit vom FH erlaubt - dass du den vermeiden willst, darf ich ja wohl so verstehen, dass du diese Aufmerksamkeit auf keinen Fall willst.
#4
Antwort vom 4. Juni 2024 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (124055 Beiträge, 40315x hilfreich)
ZitatLediglich ein Notebook wird vom Arbeitgeber gestellt, :
Da wäre dann die Frage, was konkret überhaupt vereinbart wurde - Heimarbeitsplatz, Telearbeit (häuslich oder alternierend), mobile Arbeit.
Aber auch beim Notebook muss z.B. die elektrische Sicherheit geprüft werden.
ZitatWürde das die Lage ändern? :
Nein, denn die deutschen Gesetze gelten nur in DE.
Man müsste also prüfen, was sieht das Recht und die Rechtsprechung im jeweiligen Land vor.
Telefonkosten (Roaming) könnten im übrigen auch ordentlich zuschlagen, sollte man zuvor absprechen.
#5
Antwort vom 6. Juni 2024 | 13:52
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatOder kann mir das der Arbeitgeber verweigern, nur weil der Zweitwohnsitz gerade nicht in Norddeutschland, sondern genauso weit entfernt, eben in Italien ist? :
Wenn Du dort gemeldet bist, müsstest Du vermutlich die tage, die Du dort arbeitest, auch dort versteuern....
ZitatZudem ist es nicht beabsichtigt mehr als ein paar Wochen vom Zweitwohnsitz zu arbeiten. :
Ein paar Wochen pro Monat oder Jahr?
#6
Antwort vom 6. Juni 2024 | 14:05
Von
Status: Lehrling (1392 Beiträge, 231x hilfreich)
Man sollte dazu einfach lesen:
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/mobile-arbeit-im-ausland-was-gilt-rechtlich-2119604
#7
Antwort vom 6. Juni 2024 | 14:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEin paar Wochen pro Monat oder Jahr? :
nur ein paar Wochen pro Jahr...
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