Homeoffice im eigenen Ferienhaus

4. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
22522
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Homeoffice im eigenen Ferienhaus

Hallo,

vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen?
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit folgender Passage: "Verantwortungsgebiet ist der Vertriebsbereich Europa. Arbeitsort ist der Wohnort des Arbeitnehmers."
Ansonsten ist auf dem Vertrag kein Wohnort genannt. Bei Vertragsunterzeichnung und aktuell lebe ich in München, habe aber auch ein Ferienhaus in Italien, von wo aus ich gerne teilweise arbeiten möchte. Meine Kunden sind überwiegend in Deutschland, jedoch beschränken sich die Kundenbesuche auf ein bis zwei Reisen pro Quartal. Alle anderen Gespräche werden derzeit per Video, Telefon oder E-Mail getätigt. Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf, auch (zumindest teilweise) von meinem zweiten Wohnort aus zu arbeiten? Oder kann mir das der Arbeitgeber verweigern, nur weil der Zweitwohnsitz gerade nicht in Norddeutschland, sondern genauso weit entfernt, eben in Italien ist? Die Infrastruktur zum täglichen Arbeiten ist bei beiden Wohnorten vorhanden.

Vielen Dank für sachliche Hinweise.
Vielen Dank!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von 22522):
Oder kann mir das der Arbeitgeber verweigern

Er kann es sogar verbieten.

In diversen Ländern gründet sich so nämlich eine neuen Betriebsstätte, mit allen negativen Folgen.
Auch andere zusätzliche Pflichten / Auflagen zu erfüllen muss er nicht dulden.

Bereits das er den dortigen Arbeitsplatz prüfen, sowie aus- und aufrüsten muss, muss er nicht hinnehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
22522
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Jedoch hat mir mein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz eingerichtet, bzw. überprüft. Es sind ja meine privaten Räumlichkeiten inkl. Büroausstattung. Lediglich ein Notebook wird vom Arbeitgeber gestellt, der ist ja bekanntlich mobil. Zudem ist es nicht beabsichtigt mehr als ein paar Wochen vom Zweitwohnsitz zu arbeiten.
Würde das die Lage ändern?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17993 Beiträge, 6617x hilfreich)

Zitat (von 22522):
Arbeitsort ist der Wohnort des Arbeitnehmers

Damit ist doch klar: Arbeitsort ist nicht das Ferienhaus in Italien.
Die Frage, wer welche Ausstattung beisteuert, ändert doch daran nicht.
Der naheliegende Ausweg wäre eine Zusatzvereinbarung, die dir die Arbeit vom FH erlaubt - dass du den vermeiden willst, darf ich ja wohl so verstehen, dass du diese Aufmerksamkeit auf keinen Fall willst.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von 22522):
Lediglich ein Notebook wird vom Arbeitgeber gestellt,

Da wäre dann die Frage, was konkret überhaupt vereinbart wurde - Heimarbeitsplatz, Telearbeit (häuslich oder alternierend), mobile Arbeit.

Aber auch beim Notebook muss z.B. die elektrische Sicherheit geprüft werden.



Zitat (von 22522):
Würde das die Lage ändern?

Nein, denn die deutschen Gesetze gelten nur in DE.
Man müsste also prüfen, was sieht das Recht und die Rechtsprechung im jeweiligen Land vor.


Telefonkosten (Roaming) könnten im übrigen auch ordentlich zuschlagen, sollte man zuvor absprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von 22522):
Oder kann mir das der Arbeitgeber verweigern, nur weil der Zweitwohnsitz gerade nicht in Norddeutschland, sondern genauso weit entfernt, eben in Italien ist?


Wenn Du dort gemeldet bist, müsstest Du vermutlich die tage, die Du dort arbeitest, auch dort versteuern....

Zitat (von 22522):
Zudem ist es nicht beabsichtigt mehr als ein paar Wochen vom Zweitwohnsitz zu arbeiten.


Ein paar Wochen pro Monat oder Jahr?

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#6
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 231x hilfreich)

Man sollte dazu einfach lesen:
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/mobile-arbeit-im-ausland-was-gilt-rechtlich-2119604

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#7
 Von 
22522
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Ein paar Wochen pro Monat oder Jahr?

nur ein paar Wochen pro Jahr...

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