Honorarvertrag - Zeitaufwand für Dokumentation

28. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Honorarvertrag - Zeitaufwand für Dokumentation

Hallo,

angenommen jemand ist selbständig tätig und arbeitet als Honorarkraft für einen Kunden von seinem eigenen Büro aus.

Der Auftraggeber wünscht die Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden, wobei die einzelnen Tätigkeiten bis auf 5 min herunter gebrochen werden. Die Dokumentation soll sehr ausführlich erfolgen, wobei Datum, Tätigkeit, bei Kontakten: mit wem kommuniziert und über welches Medium und der jeweilige Minutenaufwand aufgeschrieben werden.

Diese Dokumentation dauert mehrere Stunden im Monat. Ist es korrekt, dies Zeit als Arbeitszeit aufzuschreiben, oder muss der Auftragnehmer dies unbezahlt erledigen? Im Vertrag findet sich keine Regelung darüber.

Wie ist es mit Marterialien, Rundschreiben, E-Mails etc., die der Auftragnehmer dem Auftraggber "zur Kenntnis" zukommen lässt? Kann für diese Kenntnisnahme dann Arbeitszeit angesetzt werden?

Viele Grüße

Morcheeba





-----------------
""

-- Editiert Morcheeba am 28.06.2013 12:59

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

ich würde eine stundenlange Dokumentation der Tätigkeiten mit aufführen und mit abrechnen. Hier fragt sich dann aber, ob es sich nicht um eine abhängige Tätigkeit handelt. Denn auch eine abhängige Tätigkeit kann von zuhause aus ausgeführt werden. Bist Du für mehrere Auftraggeber tätig?

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Scheinselbstaendigkeit.html

quote:
Wie ist es mit Marterialien, Rundschreiben, E-Mails etc., die der Auftragnehmer dem Auftraggber "zur Kenntnis" zukommen lässt? Kann für diese Kenntnisnahme dann Arbeitszeit angesetzt werden?


Wenn Materialien versandt werden, dann fallen ja normalerweise Kosten an. Diese sollte man weiterberechnen. Auch Informationen per Rundschreiben oder E-Mail können Arbeitszeit sein. Aber was für Rundschreiben oder E-Mails sind das?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Du bist im Arbeitsrecht falsch, aber klar:

Wenn der Kunde Doku will, soll er sie bezahlen. Übrigens ein Grund, warum bei IT-Projekten viel zu wenig dokumentiert wird.

Bei den Informationen "zur Kenntnis" mache ich es davon abhängig, ob es Projektspezifisch ist oder nicht? Abstimmungen mit dem Kunden (Lesen seiner E-Mail, Schreiben einer eigenen) sind Arbeitszeit; Lesen seiner Marketingbroschüre vielleicht (wenn Du die Inhalte kennen musst, weil Du vielleicht in seinem Auftrag Fragen beantworten sollst) oder auch nicht (wenn es eher darum geht, dass Du einen Überblick bekommst). Grundsatz: Wenn der Kunde will und voraussetzt, dass Du das liest, stell es ihm ihn Rechnung. Das erzieht Kunden auch dazu, Dir nicht jede Rundmail an die Lagermitarbeiter in Kopie zu schicken.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Und ziehe in Betracht, dass Du u.U. so dem Kunden eine tolle Anleitung fertigst diese Tätigkeit selbst zu machen oder nach diesen Informationen anderweitig oder pauschal in Auftrag zu geben.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Was der Kunde verlangen kann, lässt sich den vertraglichen Vereinbarungen entnehmen und den branchenüblichen Nebenpflichten.


Falls der Kunde eine entsprechend detaillierte Dokumentation wünscht und diese nicht bereits geschuldet ist, sollte man eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung treffen. In der sollte man penibel festhalten wie diese auszusehen hat (dabei auch das von Roland-S angesprochenen Problem beachten) und welche Vergütung dafür geschuldet wird.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.564 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen