Hallo Forum.
Ist ein Honorarvertrag, aus dem über das Jahr gerechnet deutlich weniger als 400 Euro monatlich resultieren, eine geringfügige Beschäftigung?
Gruß aus Berlin.
-- Editiert am 24.02.2011 15:09
Honorarvertrag / geringfügige Beschäftigung
24. Februar 2011
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Frage vom 24. Februar 2011 | 15:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Honorarvertrag / geringfügige Beschäftigung
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#1
Antwort vom 24. Februar 2011 | 15:14
Von
Status: Praktikant (749 Beiträge, 216x hilfreich)
Nein. Ein Honorarvertrag wird mit Selbstständigen abgeschlossen. Da Selbstständige ja auch etliche Honorarverträge haben können, ist der Betrag, der monatlich eingenommen wird egal.
Wenn es natürlich nur einen Auftraggeber gibt, dann kann es Scheinselbstständigkeit sein und dann wäre dies auch eine geringfügige Beschäftigung.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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