Hotelgewerbe Reinigungskraft Mindestloh2 verletzt?

12. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb485941-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotelgewerbe Reinigungskraft Mindestloh2 verletzt?

Hallo zusammen!

Meine Freundin arbeitet seit geraumer Zeit für eine Firma in NW. Sie hat einen Arbeitsvertrag als Reinigungskraft und ist in einem Hotel für die Zimmerreinigung zuständig. Sie ist quasi der Roomservice. Damit der Tarifvertrag für das Hotelgewerbe nicht wirkt, ist sie über eine Fremdfirma beschäftigt, so dass alle nach dem Tarifvertrag für die Gebäudereiniger bezahlt werden.

Laut Arbeitsvertrag erhält Sie 10,30 Euro die Stunde. Was jedoch problematisch ist, dass Sie alle die Vorgabe haben, 4 Zimmer innerhalb einer Stunde zu reinigen und das die Anzahl der Zimmer als Arbeitszeit bewertet werden. Meine Freundin beginnt um 8:00 Uhr Ihren Dienst und ist meist bis 14 h tlw. 15 h im Hotel beschäftigt. Sie erreicht meist 16 bis 24 Zimmer. Anhand der gereinigten Zimmer wird dann die Arbeitszeit ermittelt. Es ist dem Arbeitgeber egal, ob sie nun von 8 h bis 15 h da war, da ja noch andere Arbeiten ausgeführt werden. Der Arbeitgeber nimmt die Anzahl der zimmer, teilt diese durch 4 und schreibt dann die Anzahl der Stunden auf. Ist das überhaupt zulässig ?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Die Annahme - oder auch die Erfahrung - ist anscheinend, dass die Vorgabe gar nicht zu schaffen ist.
Da könnte tatsächlich dahinter stecken, dass der Mindestlohn so ausgehebelt wird.
Klären könnte das aber wohl nur eine Lohnklage - oder diese Sache ist schon Mal entschieden worden. Mir aber nicht bekannt.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Sie erreicht meist 16 bis 24 Zimmer. Also 40 bis 60 Euro für 14 bis 16h? Das dürfte komplett illegal sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Vorweg mal: Ihre Freundin sollte ihre Arbeitszeitdokumentationen ganz genau selber erheben und aufbewahren. Exakt von wann bis wann mit welcher Pause gearbeitet wurde. Das ist Grundlage, um jemals das korrekte Gehalt nachzufordern.Sonst arbeitet sie wahrscheinlich so manche Stunde zukünftig umsonst.
Wenn da jemand gleichzeitig mit ihr arbeitet, sie können sich ja die Doku gegenseitig unterzeichnen, das wird vor Gericht anerkannt im Klagefall.
Wer ist hier der aufschreibende Arbeitgeber? Das Hotel?
Der spinnt doch. Der muss natürlich die gearbeitete Zeit bestätigen und nicht irgendeine dubiose Verrechnung. Dagegen sollte man sich natürlich wehren.
Ihre Freundin hat Anspruch auf den Stundenlohn und keinen Cent weniger.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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