Hallo,
ich habe ein Problem.Ich bin Studentin und habe letztes Jahr im Dezember einen Monat lang für jemanden gearbeitet,der einen Direktvertrieb hatte.Ich musste ihm meine Steuerkarte geben,obwohl ich nur auf 400 Euro Basis arbeiten sollte.Letztendlich hat er sich nach Silvester nicht mehr gemeldet.Geplant war nach den Weihnachtsferien ganz normal weiterzuarbeiten.Er hat sich aber nicht mehr gemeldet und hat meine Steuerkarte behalten und meinen Lohn habe ich auch nie bekommen.Der Lohn ist das geringere Problem,ich will meine Stuerkarte zurück haben.Nach 3 Monaten,habe ich ihn dann endlich am Telefon erwischt und ihn zur Rede gestellt.Nun meinte er, er hätte die Stuerkarte verloren.Da die Stuerkarte für das vergangene Jahr war,bekomme ich keine Ersatzkarte mehr. Und er will sich auch nicht weiter darum kümmern.Total dreist.Aber ich bin mir sicher,dass ich komplett verarscht wurde.Nachdem ich ihm die ganzen Kunden für den Vertrieb an Land gezogen habe,brauchte er mich anscheinend nicht mehr.Im nachhinein habe ich erfahren,dass er in der Insolvenz ist und jetzt habe ich Angst,dass er etwas mit meiner Steuerkarte angestellt hat.Kann mir jemand bitte einen Rat geben,wie ich gegen ihn vorgehen kann?Denn ich bin mir sicher,dass er sie nicht verloren hat und dass da was anderes hinter steckt.Ich wäre euch sehr dankbar!
Bin echt verzweifelt.
Ich bekomme meine Steuerkarte nicht zurück!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... was soll er denn mit der lstk 'anstellen'?
... und wozu verzichtest du so bereitwillig auf den dir zustehenden lohn?
ansonsten: sachverhalt an das finanzamt schreiben.
Steuerkarten werden seid Einführung der Übermittlung der Steuerdaten per ELSTER nur noch bei unterjährigem Austritt wieder an den AN ausgehändigt.
Anfangen kann er mit der Karte überhaupt nichts.
Viele Grüße
himbermond
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Wenn der AG Insolvenz angeldet hat wird die Insolvenzstelle beim - ich glaub - Amtsgericht gegenübern Gläubigern die Daten schon rausrücken bzw. den Insolvenzverwalter, meist ein Anwalt oder Wirtschaftsprüfer , benennen.
Ich weiß jetzt nicht welche Fristen massgeblich sind um da noch Forderungen nach dem Gehalt geltend zu machen.
Mitarbeiter werden aus dem Restepool aber eher als letzte bedient.
Der AG darf Dir die Steuerkarte wahrscheinlich gar nicht aushändigen (§ 41b Abs. 1 Satz 5 EStG
).
Ich verstehe sowieso nicht, warum Du so einen Wert auf die Steuerkarte legst, aber auf der anderen Seite Deinen Lohn nicht einforderst.
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