Ich brauch ganz schnell ne Auskunft..

19. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Katrin86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich brauch ganz schnell ne Auskunft..

Also mal ganz schnell gefragt, kann ich den Manteltarifvertrag von Marktkauf irgendwo im Netzt finden???? Bitte helft mir geht um die Übernahme nach der Ausbildung..

Rein rechtlich gesehen, muss man schriftlich kündigen oder läuft der Vertrag automatisch aus???

Mir wurde nämlich heut aus einer anderen Filiale gesagt, dass 4 Monate vor vertraglichem Ende der Ausbildungszeit schriftlich gekündigt werden muss.. Diese 4 Monate waren am 14.04. vorbei.. Was soll ich jetzt tun??? Ich hab nichts schriftliches bekommen...

Bitte schreibt schnell.. ab morgen bin ich für 3 Wochen nicht im Betrieb...

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"Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee.... "

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Steht dazu was im Arbeitsvertrag? Sowas habe ich noch nicht gehört. Kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das im TV stehen soll.

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#2
 Von 
Katrin86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja im NRW Tarifvertrag Einzelhandel ist auch eine 3 monatige schriftliche Kündigungsschrift vorgeschrieben.. Also geben tuts das.. Ich hab den Arbeitsvertrag nicht da.. Das ist ja das Problem..

Also keine Idee?

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"Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee.... "

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Die Kündigungsfrist gilt sicher für unbefristete Arbeitsverträge. Bei Azubis, denke ich, endet der Vertrag mit Ausbildungsende, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ich würde auch nicht drei Jahre oder wieviel, mich festlegen, ob ich den Azubi dann auch übernehme, übernehmen kann. Tut mir leid, so schätze ich die Sache ein. Könnte aber völlig falsch liegen. Die Zeit ist eh um. Also, Ruhe bewahren, vielleicht kommt ja noch ein Angebot zur Übernahme. Meist eh erst kurz vor dem Ende.

Ich drücke dir die Daumen.

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#4
 Von 
Katrin86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast mich falsch verstanden.. Es stand bei den Übernahmebedingungen der Auszubildenden.. Also schon richtig gelesen.. Das witzige ist, hat mir gestern jemand von unserem Betriebsrat gesagt, das mein Chef die Kündigung schon 2 Wochen bei sich im Schreibtisch liegen hat..

Das mündliche NEIN habe ich ca Anfang letzten Monat ( ohne Zeugen, Betriebsrat und ähnliches) bekommen..

Wie gesagt, Rein rechnerisch hätte ich die Kündigung am 14.04. bekommen müssen, heut ist aber schon der 19.04.

Nehmen wir an, die Behauptungen stimmen, könnte ich also gegen angehen???

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"Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee.... "

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Hallo,

Wenn man nicht die genaue Bezeichnung hat, kann man nicht helfen. Keine Ahnung, obs einfach irgendein Einzelhandels-TV ist oder ob die was eigenes haben.

MfG

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#6
 Von 
Katrin86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch es gibt einen MTV für Marktkauf.. Da muss es drin stehen.. Hab ich das etwa nicht geschrieben??? *schäm*

Lg..

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"Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee.... "

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

ja aber es ist unwahrscheinlich, dass man den im i-net findet.

von ca. 60000 tv in deutschland sind gerade mal ca. 100 online

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... wenns einen tarifvertrag gibt, muss der in der firma aufliegen.
... nach meiner kenntnis sind aber ausbildungsverträge und arbeitsverträge zweierlei - ausbildung führt doch nirgends automatisch und rechtlich bindend zu einer übernahme ...

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