Ich brauche Ihre Hilfe!

16. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
tlgzkm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich brauche Ihre Hilfe!

Hallo zusammen,
ich bin seit 4 Monaten in Deutschland und das Arbeitsrecht fällt mir schwierig und in den Vorlesungen habe ich viele Dinge nicht verstanden. Könnte mir jemand erklären, wie man eine leitende Angestellte kündigen kann und warum muss man nach einer Kündigung sofort ins Arbeitsamt gehen?
Es wäre super, wenn sie folgende Aufgaben lösen könnten.

1. Was ist – allgemein gesprochen – im so genannten „Nachweisgesetz" geregelt und
welche Folgen hat die Nichtbeachtung desselben durch den Arbeitgeber?

2. Der nicht tarifgebundene Arbeitgeber A zahlt seit 2002 im Dezember an alle
Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld in Höhe von 2.000 EUR brutto. Im Jahr 2014
hat A die Zahlung des Weihnachtsgeldes unter Hinweis auf die schlechte
Geschäftsentwicklung und den freiwilligen Charakter die Zahlung verweigert. Der
Arbeitnehmer N möchte wissen, ob er die Zahlung des Weihnachtsgeldes
verlangen kann, obwohl der schriftliche Arbeitsvertrag dazu keine Regelung
enthält.

3. N ist seit fünf Jahren bei der Theaterproduktion T-GmbH, die ca. 300
Arbeitnehmer beschäftigt, als „Theateraushilfe" tätig. Zwischen T und N war ein
Vertrag geschlossen worden, wonach N als „freier Mitarbeiter" eingestellt wurde
und dem Theater im Bedarfsfall zur Verfügung stand. Die Vergütung erfolgte
durch Einzelabrechnungen (pro Stunde 20 EUR) anhand von Anwesenheitslisten,
in die sich N – ebenso wie die fest angestellten Schauspieler – bei seinen
Einsätzen einzutragen hatte. Aufgrund eines am „Schwarzen Brett"
bekanntgegebenen Dienstplanes spielte N durchschnittlich etwa 32 Stunden pro
Woche, was im Wesentlichen der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten
Schauspielers im Angestelltenverhältnis entspricht. Bei der T-GmbH wurden für
N weder Personalunterlagen geführt noch Lohnsteuern oder
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Die T-GmbH teilt N mit, dass sie zukünftig
auf die Mitarbeit von N verzichten wird. Hätte eine Klage des N gegen T-GmbH
vor dem Arbeitsgericht Erfolg?

4. Welche Normenhierarchie gilt im deutschen Arbeitsrecht? Kennen Sie
Ausnahmen vom Grundsatz der Normenhierarchie?

5. N wird im Vorstellungsgespräch über ihre Ausbildung gefragt, außerdem möchte
der Arbeitgeber A wissen, ob N schwanger ist. N behauptet, sie habe die
allgemeine Hochschulreife erlangt, einen Bachelor in Personalwirtschaft und sei
nicht schwanger. Tatsächlich ist sie im vierten Monat schwanger und verfügt
über einen Realschulabschluss. N wird eingestellt, nach zwei Monaten wird N
durch A der Lüge überführt. A hört den Betriebsrat nicht an und erklärt
gegenüber N schriftlich, man „hebe das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung
auf", da N im Vorstellungsgespräch gelogen habe. Wie ist die Rechtslage?

6. Welche Beispiele für „Lohn ohne Arbeit" fallen Ihnen ein?

7. N ist seit drei Jahren bei dem Betrieb A, in dem 50 Arbeitnehmer beschäftigt sind,
als Controller beschäftigt. Im Jahr 2013 erschien N an fünf Tagen zu spät zum
Dienst. Nachdem N in den letzten Wochen des Jahres 2014 erneut drei Mal zu
spät erschien (jeweils rund 15 Minuten), kündigt A das Arbeitsverhältnis, obwohl
der Betriebsrat in seiner (fristgerechten) Anhörung mitteilte, er habe Bedenken.
N ist der Ansicht, die Kündigung sei unwirksam, weil es zu keinen Störungen des
Betriebsablaufs gekommen sei; außerdem sei er bisher nie darauf hingewiesen
worden, dass die Verspätungen nicht geduldet werden und arbeitsrechtliche
Konsequenzen haben können. Ist die Kündigung wirksam?

8. P ist Prokurist des Arbeitgebers A-GmbH; in seinem Arbeitsvertrag ist vermerkt,
dass er „Leitender Angestellter" sei. G ist einer der drei Geschäftsführer der AGmbH.
V ist der Vorsitzende der Geschäftsführung der A-GmbH möchte sowohl P
als auch G kündigen, da er unzufrieden mit ihrer Leistung ist. V möchte von Ihnen
wissen, was er bei den Kündigungen beachten muss und ob er vorab den
Betriebsrat anhören muss.

9. Im Fall der Aufgabe Nr. 8 wurde beiden Personen (P und G) gekündigt mit der
vertraglichen Kündigungsfrist. Der Betriebsrat wurde nicht angehört. P und G
klagen gegen die Kündigungen vor dem Arbeitsgericht, wobei P behauptet, seine
Prokura sei im Verhältnis zur A-GmbH vollkommen unbedeutend, was V nicht
bestreitet. Wie wird das Arbeitsgericht in den beiden Angelegenheiten Ihrer
Meinung nach entscheiden?

VIELEN DANK IM VORAUS!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Es wäre super, wenn sie folgende Aufgaben lösen könnten.


Sicher sind hier einige ( oder mehr) User, die die Aufgaben lösen könnten. Das hilft Ihnen aber nicht wirklich weiter.
Angesichts Ihrer Deutschkenntnisse können Sie leicht mit Googeln die Antworten selber erarbeiten. Das hilft Ihnen wirklich weiter.
Abschreiben ist keine Lösung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

9 Fragen, ist das Dein ernst? Was gedenkst Du dabei zu lernen, wenn andere Deine Hausaufgaben machen?
Was studierst Du?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tlgzkm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich studiere BWL. Die sind keine Huausaufgaben, das ist die alte Klausur. Ich wollte nur die Lösungen anschauen ich wollte sehen worum es gehts und alles als Grundlage benutzen. Die Kentnisse, die ich schon habe, sind nicht zu schlecht.


-- Editiert von tlgzkm am 16.06.2015 21:52

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ich fange mal an.

Zitat:
4. Welche Normenhierarchie gilt im deutschen Arbeitsrecht? Kennen Sie
Ausnahmen vom Grundsatz der Normenhierarchie?


http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/08-arbvr/arbeitsrecht/normenhierarchie.html

http://arbeitsrechtliche.de/normenhierarchie-normenpyramide/


Zitat:
6. Welche Beispiele für „Lohn ohne Arbeit" fallen Ihnen ein?


https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/annahmeverzug

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

dann googeln Sie halt eine Stunde und dann kennen Sie die Antworten.
In 3. fehlt das helfende Stichwort: " Scheinselbständigkeit", die anderen Fragen enthalten alle nötigen Stichwörter um leicht die Antworten zu finden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von altona01):
dann googeln Sie halt eine Stunde und dann kennen Sie die Antworten.
.


Eine Stunde wird ein bissel knapp werden Dann müsste man wirklich schon fast alle relevanten Begriffe kennen. :pc:
Also wer die antworten in 1h richtig ergoggelt, der schafft mit 1 Woche Internetrecherche bestimmt seinen Harvardabschluss.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Na gut, dann eben etwas länger googeln. :dau:
Hält bestimmt auch länger, das Wissen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich spendiere noch ein Stiichwort "betriebliche Übung" für 2. und "kein leitender Angestellter, wenn Prokura, aber im Innenverhältnis unbedeutend" für Frage Nummer 9.

5. ist gar nicht so einfach, oder?



2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

5. mein Tipp:
Sie hat in einem für die Arbeit relevanten Punkt gelogen, der Quali.
Und das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Und dann ist ja die Schwangerschaft egal. Oder?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der AG kündigt aber nicht außerordentlich fristlos, sondern hebt das Arbeitsverhältnis auf. Eine fristlose Kündigung ohne BR-Anhörung wäre unwirksam. Dazu kommt, bei Schwangeren muss zusätzlich vor Kündigung die Zustimmung der Aufsichtsbehörde eingeholt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

manno, jetzt hast du die Aufgabe gelöst. Zugegeben wahrscheinlich richtig :wipp:

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Habe ich nicht. Denn der AG kann nach § 123 BGB den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Nun weiss ich aber gerade nicht, ob dies autark passieren kann, also im Prinzip als Kündigungsersatz, oder zusätzlich zur Kündigung.

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/4405_kriminelle-bewerbertricks-sie-koennen-den-arbeitsvertrag-anfechten/

-- Editiert von 1000kleinesachen am 16.06.2015 23:16

2x Hilfreiche Antwort

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