Ich soll Krankengeld beziehen

24. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
BlueDevil1978
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Ich soll Krankengeld beziehen

Guten tag. Ich war zwischen November 2012 und Februar 2013 öfters Krank, mal 3 wochen wegen Rücken und einmal 4 wochen wegen einer Infektion. Der Arbeitgeber hat mir jetzt im Dienstplan rückwirkend ab den 28.01.13 krankengeld Bezug eingetragen. Laut Krankenkasse habe ich jedoch kein Anrecht auf dieses da ich zwar öfters krank war jedoch nie 6 wochen am Stück mit der gleichen Krankheit.

Zwischen der einzelnen AU s war ich auch normal arbeiten.

Darf der Arbeitgeber einfach so meinen Lohn rückwirkend korrigieren?
Da die Firma in der Insolvenz ist füllt sich keiner direkt mit dem Thema vertraut, ich werde immer wieder hingehalten.



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Lohnfortzahlung entfällt, wenn jemand länger als 6 Wochen wegen derselben Krankheit ausfällt. Das ist in deinem Fall nach deinen Angaben nciht der Fall, insofern hat der AG auch keinen Grund, von dir etwas zurück zu fordern.

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#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
die Antwort von blaubär finde ich auch relevant.

Geh zur verantwortlichen Person in der Firma und erläutere dass Du das mit der Krankenkasse gesprochen hast und die aus og. Grund nicht zahlt. Der AG ist dafür zuständig. Kannst ja nochmal bei der KK anrufen und Dir das bestätigen lassen.
Frage ob die KK Dir eine Bestätigung schicken kann dass es zwei verschiedene Fälle sind oder der Arbeitgeber verpflichtet ist da nachzuhaken.

Jemand der jahrelang Lohnbuchhaltung gemacht hat, weiss das eigentlich auch alles. Lass Dich nicht verschaukeln.


Insofern würde er bzw. Geschäftsführer eine Straftat versuchen/begehen nach §266a STGB (Vorenthaltung von Sozialleistungen), die die Rechtsabteilung der Krankenkasse verfolgt. Evt. kommen Insolvenzstraftaten hinzu.


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich würde mir von der Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht und diese Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen.

wirdwerden

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#4
 Von 
BlueDevil1978
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Bis heute habe ich seitens der Krankenkasse irgendeine Bestätigung erhalten. Ich werde immer nur gebeten zu warten.

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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Solche Vertröstungen sind für eine seriöse Krankenkasse unüblich. Man wende sich direkt an die Leitung der Geschäftsstelle.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mich würde der Hinweis auf die Insolvenz interessieren. In welchem Verfahrensstadium befindet sich denn das Insolvenzverfahren? Geht es um Zeiten vor Eröffnung? Und geht es evtl um Insolvenzgeld?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

http://www.123recht.net/Insolvenz-und-Lohn-__f411048.html

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ BlueDevil1978

Zunächst müsste geklärt werden, wann du genau und wie lange wegen welcher (gleichen) Diagnosen arbeitsunfähig geschrieben warst. Hier ist es wichtig, ob eine Erkrankung die andere bedingen kann.
Dazu solltest du dir sämtliche Tage zusammenrechnen für jede Diagnose. EXAKT ist das Stichwort.

Ab dem 43 Tag ist Krankengeld zu gewähren.

Sollte dabei für keine Diagnose eine Tagesanzahl von mehr als 42 herauskommen:

Schick dem Insolvenzverwalter ein Schreiben in dem du ein Ultimatum zur Zahlung des ausstehenden Lohns setzt. Ein abwarten bezüglich eines Schreibens der Kasse ist nicht nötig. Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist eindeutig.
EntgFG, §3

Sollte zum Ultimatum das Geld nicht eingehen (was wahrscheinlich ist) solltest du Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Achte auf mögliche Fristen im Arbeitsvertrag was Forderunge n betrifft

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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