Ich wurde von der Arbeit nach Hause geschickt, und will mein Geld fur die geplannte Schicht haben

28. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
jaykay1989
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich wurde von der Arbeit nach Hause geschickt, und will mein Geld fur die geplannte Schicht haben

Ich habe vor 3 wochen bei einer Firma als Werkstudent angefangen. Da braucht man einen Laptop. Wenn man keinen hat gibt die Firma dir einen Laptop damit du arbeiten kannst.

Ich habe keinen Laptop. Aber am ersten Tag wurde es zu mir gesagt dass ich in meiner Bewerbung angegeben habe, dass ich mit eiginem Laptop arbeite. Ich hab gesagt es kann nicht sein, weil ich ja gar keinen Laptop habe. Sie haben gesagt OK, und mir einen Laptop gegeben. Am Freitag ging ich in die Arbeit fur eine 4-stunden schicht. Ich wurde aber nach Hause geschickt weil, schon wieder, ich habe angegeben dass ich meinen eiginen Laptop benutzen werde. Sie konnen nach drei Wochen mir nichtmal den Zettel zeigen wo ich das angegeben habe!

Darf die Firma fur drei Wochen mich arbeiten lassen und an einem Tag wo Sie genug mitarbeiter haben mir nach Hause schicken? Ich war dort wie es in meinem Dienstplan steht. Jetzt steht im Dienstplan dass ich abwesend war, obwohl ich da war! Soll ich einfach das Geld fur die 4 stunden verlangen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Soll ich einfach das Geld fur die 4 stunden verlangen?

Ja.

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Abgesehen davon: warum sollte man sein eigenes Gerät mitbringen und für die Arbeit einsetzen? BYOD ist eh eine blöde Idee, weil Sicherheit, Integrität usw. - aber mir leuchtet auch nicht ein, warum zum Geier man als Arbeitnehmer das machen sollte.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von jaykay1989):
Darf die Firma fur drei Wochen mich arbeiten lassen und an einem Tag wo Sie genug mitarbeiter haben mir nach Hause schicken
Ja

Zitat (von jaykay1989):
Soll ich einfach das Geld fur die 4 stunden verlangen?
Ja, das ist dein gutes Recht

Zitat (von little-beagle):
aber mir leuchtet auch nicht ein, warum zum Geier man als Arbeitnehmer das machen sollte.
Warum denn nicht??? Wenn das entsprechend vergütet wird sehe ich absolut nicht, was dagegen sprechen sollte. In vielen Berufen ist es völlig normal das eigene Handwerkszeugs mitzubringen.

Signatur:

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#4
 Von 
jaykay1989
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Es stimmt dass ich bei meiner Bewerbung aus Versegen eigenem Laptop angegeben habe. Das habe ich muendlich bei der Team Leitung am ersten Tag gemeldet. Da sie dann drei Wochen nichts gesagt haben bin ich davon ausgegangen dass sie den Fehler korrigiert haben.

Ich fuhle mich deswegen beschissen wenn sie mir nach drei Wochen fragen wo mein Laptop ist. Und da ich keinen habe muss ich zuruck nach Hause gehen.

Ich werde heute eine schriftliche erklarung bekommen dass ich kein Anspruch auf diese 4 stunden habe. Sie haben es auch abgelehnt mir die kontaktdaten von der Personalabteiling zu geben. Das heisst ich weiss nicht wo ich eine Mahnung schicken soll.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von jaykay1989):
Sie konnen nach drei Wochen mir nichtmal den Zettel zeigen wo ich das angegeben habe!
Aber jetzt schon. Sie haben den *Zettel* gesucht und gefunden.
Zitat (von jaykay1989):
Es stimmt dass ich bei meiner Bewerbung aus Versegen eigenem Laptop angegeben habe.
Aus Versehen? Dann mal bitte die Füße stillhalten---wegen der Bezahlung der 4 Stunden.

Ganz stille sein.
Mahnung? Vergiss das.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... und zu Beginn hieß es ganz kategorisch: Kann gar nicht sein, weil ich keinen Laptop habe.

:dau:

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#7
 Von 
jaykay1989
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber jetzt schon. Sie haben den *Zettel* gesucht und gefunden.

Nein. Sie wollen mir den Zettel immer noch nicht Zeigen. Sie haben gesagt sie wissen nicht mehr wo es liegt. Ich habe angenommen dass ich den Fehler gemacht habe(gestern und auch am ersten Tag). Aber ich habe es gemeldet und wollte es korriegiert haben. Gestern haben sie gesagt sie wissen nichts davon.

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#8
 Von 
jaykay1989
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also um ganz klar zu sein, sie wollen mir meine bewerbungsunterlagen nicht zeigen wo ich angeblich angegeben habe dass ich mein Laptop in die Arbeit bringe.

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#9
 Von 
jaykay1989
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... und zu Beginn hieß es ganz kategorisch: Kann gar nicht sein, weil ich keinen Laptop habe.

:dau:

und das stimmt immer noch. ich habe keinen Laptop.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von jaykay1989):
Es stimmt dass ich bei meiner Bewerbung aus Versegen eigenem Laptop angegeben habe.
Du meinst also, es dir jetzt selbst nach mehr als 3 Wochen wieder eingefallen, dass du (aus Versehen) angegeben hast, du hättest ein eigenes Laptop...? Ach so.

Dann trotzdem: Halt die Füße still. Lass den Quatsch mit dem Gezanke wegen der 4 Stunden.

Zitat (von jaykay1989):
Also um ganz klar zu sein, sie wollen mir meine bewerbungsunterlagen nicht zeigen wo ich angeblich angegeben habe dass ich mein Laptop in die Arbeit bringe.
Das müssen sie doch gar nicht.
Fakt: Du hast in deiner Bewerbung gelogen.
Du kannst froh sein, wenn sie dich als Werkstudent weiterhin beschäftigen und dir ein Werks-Laptop für deine Arbeit geben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jaykay1989
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry dass ich so kaotisch geschrieben habe. Probiere ich nochmal.

Ich hab keinen Laptop. Also ich kann mir nicht vorstellen dass ich das in meiner Bewerbung geschrieben habe.

Ich habe deswegen die Firma gefragt, zeigen Sie mir bitte wo ich in meiner Bewerbung das geschrieben habe. Sie haben geantwortet 'Wir wissen nicht wo deine Bewerbung liegt'.

Da sie jetzt nicht nachweisen konnen wo ich das angegeben habe, habe ich angenommen dass es mein Fehler war(wenn es nicht mein Fehler war dann habe ich sowieso recht, brauche ich nicht hier schreiben).

Ich will jetzt nur wissen was mein Recht ist 'falls' es wirklich mein Fehler ist.
Die Firma kann mir meine unterlagen nicht zeigen.
Sie haben von mir Arbeit fur drei wochen verlangt ohne zu sagen, wo mein laptop ist oder warum ich Firma computer nutze.
Auf einmal sagen Sie mir am Sonnag, wo ist dein Laptop? Also zuruck nach Hause.

Ich will jetzt wissen was mein Recht ist. Ob es sich lohnt nur fur 4 stunden so viel drama zu machen will ich von dir nicht wissen. Heute ist es 4 stunden, morgen kann es 4 tage oder monate sein. Also antworte bitte was mein Recht ist, ich brauche nicht deine Tipps.

Das müssen sie doch gar nicht.
Wenn dir deine Firma sagt dass du in deiner Bewerbung angegeben hast dass du am Silvester fur diene Kollegen 1000 Euro ausgeben musst, und du sagst nein, zeigen sie mir das. Und die Firma sagt nein, wurdest du dann auch sagen klar, das mussen sie doch gar nicht? Hier die 1000 Euro...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von jaykay1989):
Also antworte bitte was mein Recht ist,
Frag einen Anwalt. Bezahl ihn. Dann sagt er dir, was dein Recht ist. Garantiert.

Zitat (von jaykay1989):
Also ich kann mir nicht vorstellen dass ich das in meiner Bewerbung geschrieben habe.
Ich schon.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
jaykay1989
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Frag einen Anwalt. Bezahl ihn. Dann sagt er dir, was dein Recht ist. Garantiert.

Danke. Aber auf dem Forum wo du und ich gerade schreiben steht:


"Rechtliche Hilfe für alle, die keinen Anwalt als Freund haben. Ehrlich und fair.
Versprochen.

Selber helfen.
Forum mit über 2.157.233 Beiträgen"

Du musst nicht helfen. Und wenn du nicht kannst musst du auch nicht schreiben. Dass ich fur mein Recht einen Anwalt brauche wusste ich gar nicht. Ich dachte das machen Aerzte. Ich bedanke mich dafur.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Ich schlage vor, den Thread zu schließen. Das Gezanke führt doch in keinem Sinn weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von jaykay1989):
Es stimmt dass ich bei meiner Bewerbung aus Versegen eigenem Laptop angegeben habe.

Und dann
Zitat (von jaykay1989):
Also ich kann mir nicht vorstellen dass ich das in meiner Bewerbung geschrieben habe.


Eventuell sollte man sich mal für eine Version entscheiden.

Dann davon hängt schlicht und ergreifend ab, ob man besser die Füße still hält oder ob man seine Rechte durchsetzen kann.



Zitat (von jaykay1989):
Sie haben es auch abgelehnt mir die kontaktdaten von der Personalabteiling zu geben. Das heisst ich weiss nicht wo ich eine Mahnung schicken soll.

Man könnte einfach mal den Arbeitsvertrag lesen ....


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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