Hallo zusammen,
mich würde mal folgende Situation interessieren:
Ein Arbeitgeber beantragt für den gesamten Betrieb Kurzarbeit. Nun wird in einigen Abteilung Kurzarbeit auch tatsächlich durchgeführt.
In der Abteilung von Arbeitnehmer A ist aber so viel zutun, dass seit Monaten Überstunden gemacht wurden und auch weiterhin gemacht werden. Nun wird Arbeitnehmer A krank und wird vom Arzt für 3 Tage krank geschrieben. Für diese drei Tage wird der Arbeitnehmer zur Kurzarbeit (100%) gemeldet. Er hat bis zu diesem Zeitpunkt kein Kurzarbeitergeld bezogen.
Ich frage mich, ob das so richtig sein kann, da ja vor und auch nach dem Krankenschein Überstunden gemacht wurden und es in der Abteilung keinerlei Gründe für Kurzarbeit gibt.
-- Editiert von Schakeline am 28.05.2020 20:23
Im Krankenschein in Kurzarbeit geschickt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dürfte unter Missbrauch fallen - da wird noch einiges zu bereinigen sein später. Wo Geld zu holen ist, kreisen bald die Geier.
Kannst du das begründen, wieso das unter missbrauch fallen könnte?
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Nun, denn: Kurzarbeitergeld setzt voraus, dass tatsächlich weniger gearbeitet wird. Tatsächlich aber bist du krank und das bedeutet, dass du von der Arbeitspflicht befreit bist. Somit dient die Anmeldung für Kurzarbeit dem einzigen Ziel, dir die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu kürzen. Missbräuchlich also dir gegenüber hinsichtlich deines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung , missbräuchlich auch hinsichtlich des Sinns und Zwecks und der Bedingungen für Kurzarbeit überhaupt.
Super. Vielen Dank für die Antwort. Das bringt mich dann schon ein ganzes Stück weiter.
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