In der Kündigungsfrist vom Chef Fristlos gekündigt

7. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Spoit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
In der Kündigungsfrist vom Chef Fristlos gekündigt

Guten Tag liebe Gemeinde.
Und zwar habe ich in der Probezeit mein Arbeitsvertrag gekündigt. Am 28.11. Kündigungseingang. Als Antwort kam einen Tag später die Bestätigung, aber dort stand dazu: "Das Arbeitsverhältnis wird nicht wie von Ihnen genannt am 12.12. Enden sondern am 30.11. . Dies ist als Fristlose kündigung anzusehen.

Also hat er mich gekündigt oder liege ich falsch.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Spoit):
Also hat er mich gekündigt oder liege ich falsch

Steht ja da. Auch wenn sie mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit vor keinem Gericht standhalten wird ..

Worauf zielt die Frage ab?
Bzw allgemeiner: was ist ihr Ziel?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18094 Beiträge, 6646x hilfreich)

Zitat (von Spoit):
Dies ist als Fristlose kündigung anzusehen.

Zwar ist es möglich, dass ein AG eine Kündigung mit einer Gegenkündigung beantwortet, aber ganz so 'Wildwest' ist hierzulande der Brauch nicht.

Für eine 'Fristlose' bedürfte es eines außerordentlichen Grundes, der die Zusammenarbeit von jetzt auf gleich unzumutbar macht. Wenn du dir also kein außerordentliches Fehlverhalten vorzuwerfen hast ....

Zwar vermute ich, dass du in einem Kleinbetrieb angestellt bist, in dem das K_Schutzgesetz nicht gilt und Kündigung ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich ist - aber gegen willkürliche Kündigung bist du doch geschützt, gerade in einem Fall wie diesem. Die 'Fristlose' hat immer auch was Ehrenrühriges und macht sich im Lebenslauf nicht gut - schon deswegen solltest du dagegen vorgehen.

Dazu hast du exakt 3 Wochen ab Zugang des K-Schreibens. Also K'Schutzklage vor dem 20/12/22 beim zuständigen Arbeitsgericht.

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#3
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Ist doch top. Auch wenn die rechtlich bestimmt unwirksam ist, einfach akzeptieren dann gibt es eine kürzere ALG 1 Sperre.

Das ist mal ein netter Arbeitgeber.

Zitat (von blaubär+):
Die 'Fristlose' hat immer auch was Ehrenrühriges und macht sich im Lebenslauf nicht gut - schon deswegen solltest du dagegen vorgehen.

Wer bitte erwähnt Kündigungsgründe im Lebenslauf?

-- Editiert von User am 7. Dezember 2022 14:13

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17411 Beiträge, 5953x hilfreich)

Zitat (von throwaway_account):
Ist doch top. Auch wenn die rechtlich bestimmt unwirksam ist, einfach akzeptieren dann gibt es eine kürzere ALG 1 Sperre.
Wo steht denn, dass der Fragesteller ab dem 12.12 arbeitslos wäre?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34423 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von Spoit):
Also hat er mich gekündigt oder liege ich falsch.
Ja, so liest sich das.
Ob du es hinnimmst, dass er dir fristlos zum 30.11. kündigt oder ob du dich rechtlich wehrst, kannst du selbst entscheiden.
Die Überlegung in #3 wegen einer evtl. Sperrzeit ist nicht von der Hand zu weisen und es geht hier (nur) um 12 Tage.

1 Hättest du denn Anspruch auf ALG 1 von der Arbeitsagentur (aus früheren sv-pflichtigen Beschäftigungen)?
2 Bist du im Krankenstand?
3 Was wolltest du ab 13.12. nach deiner Eigenkündigung machen?
4 Ab wann warst du in diesem Betrieb beschäftigt?
5 Ist es tatsächlich ein Kleinbetrieb?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wo steht denn, dass der Fragesteller ab dem 12.12 arbeitslos wäre?


Nirgends. Falls natürlich eine neue Anstellung erst zum regulären Kündigungstermin ansteht und man so finanzielle Nachteile erleidet, würde ich gegen die fristlose Kündigung vorgehen und das auch vorschlagen.

Wurde aber vom TE bisher nicht erfragt. Gab ja eh wenig Informationen. Wollte nur einen positiven Aspekt aufzeigen.

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#7
 Von 
Spoit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die vielen Antworten.

Nach der Kündigung wollte ich eine neue Ausbildung starten. Davor in dem Betrieb Arbeiten bis August.

Es ist ein Kleinbetrieb, 2 Angestellte, Landwirtschaft

Beschäftigt Vollzeit seit 1.6.22, davor 1 Jahr Minijob und Vollzeitschule.

Noch ein Problem ist das er mir immer noch nicht meine ca. 450 Überstunden gezahlt hat.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34423 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von Spoit):
Beschäftigt Vollzeit seit 1.6.22, davor 1 Jahr Minijob und Vollzeitschule.
Damit entfällt ALG1 und Sperrzeit.
Zitat (von Spoit):
Davor in dem Betrieb Arbeiten bis August.
In dem Kleinbetrieb, wo du zum 12.12.22 selbst gekündigt hattest?
Zitat (von Spoit):
Noch ein Problem ist das er mir immer noch nicht meine ca. 450 Überstunden gezahlt hat.
Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag?
Warst du dort Vollzeitbeschäftigt für 6 Monate?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spoit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In dem Kleinbetrieb, wo du zum 12.12.22 selbst gekündigt hattest?

Nein da wo ich einen neuen Ausbildungsberuf lerne.
Zitat (von Anami):
Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag?
Warst du dort Vollzeitbeschäftigt für 6 Monate?

"Die Abgeltung von geleisteter Mehrarbeit erfolgt über ein Stundenkonto, sie wird also mit arbeitsschwachen Zeiten aufgerechnet. Schichtzulagen, Erschwerniszuschläge ö.ä. werden derzeit nicht gezahlt."
Dazu kann man noch sagen, dass die Zeit zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn selten 11h betrug, eher weniger.
Ja 6 Monate angestellt.
Zitat (von Anami):
Damit entfällt ALG1 und Sperrzeit.

Also bekomme ich nix.

Im Vertrag steht noch das in der Probezeit von beiden Seiten Fristlos gekündigt werden kann

-- Editiert von User am 12. Dezember 2022 15:41

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von Spoit):
Im Vertrag steht noch das in der Probezeit von beiden Seiten Fristlos gekündigt werden kann
Ist ja toll, dass solche Infos erst zum Schluss kommen. Da Du noch in der Probezeit bist, ist die Kündigung durch den AG also rechtens.

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