In welcher Form gegen Arbeitszeugnis Einspruch erheben?

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
küfi
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 10x hilfreich)
In welcher Form gegen Arbeitszeugnis Einspruch erheben?

Hallo,

ich bekam vor 4 Monaten ein Arbeitszeugnis ausgestellt, mit dem ich nicht einverstanden bin. Nun möchte ich Einspruch erheben, soweit ich weiß habe ich hierzu 6 Monate Zeit.
In welcher Form sollte dies erfolgen, was muss drinstehen?

Danke für Tipps,
küfi

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Als erstes frage ich mich, warum ein Beschäftigter erst nach vier Monaten zu der Erkenntnis kommt, dass er mit dem ausgestellten Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist.

Im Anschluss daran stelle ich mir die Frage, warum der Arbeitnehmer nicht mit dem Arbeitszeugnis einverstanden ist. Weist es Inhalte auf, die unzutreffend oder unzulässig sind?

Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass dem Arbeitgeber ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht. Es gibt auch kein Wunschzeugnis, da der Arbeitgeber der Wahrheitspflicht unterliegt, auch wenn das Zeugnis wohlwollend zu sein hat.

Will der Beschäftigte geltend machen, dass die erbrachten Leistungen viel besser waren als im Arbeitszeugnis beschrieben und bewertet, ist er, wenn ich mich nicht irre, vor dem Arbeitsgericht hierfür beweispflichtig.

Ich persönlich würde das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und anstreben, die möglichen Unzulänglichkeiten zu klären.

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