N´Abend zusammen,
folgender fiktiver Fall: Arbeitnehmer AN möchte Zimmerpflanzen und einen persönlichen Wandkalender in seinem Einzelbüro platzieren. Chef beruft sich auf Hausverwaltung, die "das verbiete". Rechtmäßig?
Photo von der Liebsten, lustiges Mouse-Pad, eigene Kaffeetasse... auch "nicht zulässig". Rechtmäßig?
Inwieweit darf der Arbeitgeber bei einem Einzelbüro Vorgaben machen und kontrollieren?
Bei "Zuwiderhandlung" wird mit dem Sicherheitsdienst gedroht. Werd ich in Handschellen abgeführt, wenn ich meinen Kaktus auf dem Schreibtisch abstelle?!
Gruß
Lichtgestalt
PS: Betriebsrat spielt mit (auf Seiten Arbeitgeber)
Individualisierter Arbeitsplatz
26. Mai 2015
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Frage vom 26. Mai 2015 | 19:21
Von
Status: Schüler (424 Beiträge, 202x hilfreich)
Individualisierter Arbeitsplatz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2015 | 19:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119324 Beiträge, 39711x hilfreich)
Schon mal über den Unterschied von "Wohnung" und "Arbeitsplatz" nachgedacht?
Zitat:Bei "Zuwiderhandlung" wird mit dem Sicherheitsdienst gedroht. Werd ich in Handschellen abgeführt, wenn ich meinen Kaktus auf dem Schreibtisch abstelle?!
Keien Ahnung wie die drauf sind.
Vermutlich werden die das Zeug aber erst mal nur entfernen.
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