Inflationsbonus statt Urlaub

19. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Inflationsbonus statt Urlaub

Hallo zusammen,

X wurde zum 31.12 gekündigt, da X keinen Urlaub in 2023 genommen hat, stehen ihm 20 Urlaubstage zu. Alle Urlaubstage kann X in 2023 nicht aufbrauchen, weil er erst ab 19.12 bei keinen Projekten mehr involviert ist, sondern nur 7 Tage. Die restlichen Urlaubstage würde er dann ausbezahlt erhalten.

Der Arbeitgeber meldet sich bei X und bietet im an, auf seinen Urlaubsanspruch komplett zu verzeichnen und stattdessen einen Inflationsbonus zu erhalten, weil dieser steuerfrei sei und X mehr Geld erhalten würde.

Das Ganze scheint aber etwas heiklig zu sein und es stellen sich daher zwei Fragen:

1. Ist das überhaupt legal?
2. Wenn schon, lohnt es sich tatsächlich? Oder verbirgt sich hinter dem freundlichen Arbeitgeber vielleicht eine listige Absicht?

Danke.

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30 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34020 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Sailas):
und stattdessen einen Inflationsbonus zu erhalten,
Hätte der AN x nicht sowieso Anspruch auf die Inflationsausgleichzahlung vom AG? Das findet sich in der Vereinbarung dazu, evtl. ist es sogar eine Betriebsvereinbarung?
Dann hätte X Anspruch auf den Inflationsausgleich für das Beschäftigungsjahr bzw. anteilig für die Beschäftigungszeit.
UND
Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

Das sollte X zunächst mal prüfen.

Wie viel bietet der AG denn als Inflationsausgleich an? Für den AG ist nur die maximale Höhe von 3.000,- vorgegeben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hätte der AN x nicht sowieso Anspruch auf die Inflationsausgleichzahlung vom AG? Das findet sich in der Vereinbarung dazu, evtl. ist es sogar eine Betriebsvereinbarung?

Hallo Anami, ein Inflationsbonus ist vertraglich nicht vereinbart und ist daher (aus meiner Sicht) als freiwillige Leistung zu sehen.
Die Abgeltung der restlichen Urlaubstage würde 3000 Euro nicht überschreiten. Allerdings sollte hier irgendwo ein Haken sein. Wieso soll ein Arbeitgeber sich darum kümmern, dass sein ehemaliger Arbeitnehmer mehr Geld erhält?

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#3
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Also eine Zahlung einer Inflationsprämie im Sinne des 11c EStG ist für den AG erstmal billiger, da bis zu 3.000 Euro das ganze brutto wie netto ist.

Es fallen für niemanden Abgaben für Sozialversicherung oder Rente an, man erwirbt aber auch keine Rentenansprüche.

Wenn man sagen würde statt 2.000 netto Gehalt bekommste 2.000 netto Inflationsprämie wäre das also ein schlechtes Geschäft, da der Beitrag zur Rentenversicherung fehlt.

Dann ist es grundsätzlich so, dass man den Bonus je Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann. Er wäre also bei einem Stellenwechsel nicht "aufgebraucht".

Problematisch ist jedoch die Frage, ob das überhaupt geht, da gilt

Zitat:
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro;


Ich eine Vereinbarung die also lautet das man hier eigentlich Urlaub abgelten will wäre m.e. unzulässig.

Wenn man jetzt als AN auch noch profitiert hat, weil man "mehr netto" dadurch bekommen hat, macht sich - wenn es rauskommt - meiner Meinung nach mitschuldig.

Grüße

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(803 Beiträge, 345x hilfreich)

Bist du ab Januar arbeitslos? Für die Tage der Urlaubsabgeltung würdest du kein Arbeitslosengeld bekommen. Durch diese "Umwandlung" schon. Das wäre dann schon in Richtung Sozialbetrug.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34020 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Sailas):
ein Inflationsbonus ist vertraglich nicht vereinbart und ist daher (aus meiner Sicht) als freiwillige Leistung zu sehen.
Ja, so oder so ist das eine freiwillige Leistung des AG.
Der DARF seinen AN bis max. 3000,- zahlen. Der AG muss selbst so solvent sein, dass er überhaupt einen Inflationsausgleich zahlen könnte.
Du verstehst aber maximal? Vielleicht ist da dein Haken?
Logisch ist, dass die Urlaubsabgeltung für 7 Tage nicht 3.000,- brutto wäre.

Ob du mehr Geld hättest, ist doch gar nicht bekannt.
Zitat (von Anami):
Wie viel bietet der AG denn als Inflationsausgleich an?


Wenn gar nichts für den Betrieb vereinbart ist, ist ein solches Angebot mE unzulässig .
Denn: Ein *gekündigter X* würde diesen Bonus erhalten, andere AN aber nicht und dem X würde die gesetzlich geregelte Urlaubsabgeltung (brutto) vorenthalten, um selbst AG-Vorteile zu ziehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
Wenn man jetzt als AN auch noch profitiert hat, weil man "mehr netto" dadurch bekommen hat, macht sich - wenn es rauskommt - meiner Meinung nach mitschuldig.

vielen Dank für die Aufklärung.

Zitat (von dummfragerin):
Bist du ab Januar arbeitslos?

Richtig, das Arbeitsamt würde dann aber eine Arbeitsbescheinigung verlangen, wo alle Zahlungen aufgeführt sind, oder?

Zitat (von Anami):
Wenn gar nichts für den Betrieb vereinbart ist, ist ein solches Angebot mE unzulässig .
Denn: Ein *gekündigter X* würde diesen Bonus erhalten, andere AN aber nicht und dem X würde die gesetzlich geregelte Urlaubsabgeltung (brutto) vorenthalten, um selbst AG-Vorteile zu ziehen.

Wie viel der Arbeitnehmer erhalten würde ist unklar, der AG ist nur mit diesem "Angebot" auf X zugekommen mit der Begründung, dass die Urlaubsabgeltung sehr unwirtschaftlich sei.
Andere Mitarbeiter würde das nicht betreffen, da es keine mehr gibt, es ist eine kleine Firma, die aus dem Geschäftsführer, seiner Frau und zwei Mitarbeiter bestand. Beiden Mitarbeitern wurde fristgerecht gekündigt.


-- Editiert von User am 19. Dezember 2023 14:11

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#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1403 Beiträge, 236x hilfreich)

Grundsätzlich darf ein AN auf die Urlaubsabgeltung verzichten. Dies wurde durch das BAG, Ur­teil vom 14.05.2013, 9 AZR 844/11 bestätigt. Wenn der AG eine Inflationsprämie zahlt, ist das eine freiwillige Leistung.

Irgendeine Art von Betrug oder Rechtsverletzung sehe ich hier nicht.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34020 Beiträge, 5877x hilfreich)

Das klingt inzwischen nach --betriebsbedingter Kündigung--, evtl. sogar nach Betriebsschließung.

Ja, natürlich wird der AG der Arbeitsagentur eine Arbeitsbescheinigung vorlegen müssen, damit das ALG von X berechnet werden kann.

X kann sich selbst ausrechnen, wieviel die Urlaubsabgeltung für 7 Tage ausmacht. X kennt seinen Lohn, sowohl in brutto als auch in netto.
Dann kann X den AG fragen, wieviel der als Inflationsausgleich zahlen würde.

*unwirtschaftlich* kann vieles sein, und es fragt sich vor allem---> für wen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Irgendeine Art von Betrug oder Rechtsverletzung sehe ich hier nicht.


Der § 3 Nr. 11c EStG fordert, dass die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden muss. Die Auszahlung der Urlaubsgeldes ist ohnehin geschuldet.

Es ist daher nicht zulässig, auf das Urlaubsgeld zu verzichten und stattdessen die Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.

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#10
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1403 Beiträge, 236x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es ist daher nicht zulässig, auf das Urlaubsgeld zu verzichten und stattdessen die Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.
Es geht nicht um Urlaubsgeld, sondern um Urlaubsentgelt. Und auf dieses Entgelt darf ein AN verzichten (siehe Rechtsprechung).

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#11
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle für die zahlreichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun hat X ein Feedback dazu von seinem Arbeitgeber erhalten.

Also X verdient 3900 Euro brutto (5 Tage Woche, Monatslohn, keine Bonis), der Arbeitgeber erklärt sich für bereit, ihn einen Inflationsbonus von 2535 Euro zu gewähren.

Nach Aussage des Arbeitgebers wäre dieser Betrag noch zu versteuern, wenn X sich doch für die Urlaubsabgeltung entscheidet.

Wie der Arbeitgeber auf diese Summe kommt, verstehe ich nicht so ganz. Über einen online Rechner komme ich auf eine Summe von 3600 Euro, die dann versteuert werden muss.

Oder liege ich da komplett falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1403 Beiträge, 236x hilfreich)

Zitat (von Sailas):
Wie der Arbeitgeber auf diese Summe kommt, verstehe ich nicht so ganz. Über einen online Rechner komme ich auf eine Summe von 3600 Euro, die dann versteuert werden muss
Wie kommst Du auf 3.600 Euro?

Urlaubsentgelt für 13 Tage:
3.900 Euro / 22 * 13 = 2.304 Euro brutto

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Urlaubsentgelt für 13 Tage:
3.900 Euro / 22 * 13 = 2.304 Euro brutto

Das stimmt, ich habe nicht berücksichtigt, dass X 7 Tage Urlaub in Dezember nimmt.

Also hier sehe ich dann zwei möglichen Szenarios:

Mit Urlaubsabgeltung

Dezember: Tatsächliche Arbeitszeit vom 01.12 - bis 18.12 (die Tage, die X tatsächlich geleistet hat)

+

7 Tage Urlaub 19.12- 22.12, 27.12 - 29.12 - das würde dann einem Regelgehalt entsprechen

+

13 Tage Urlaubsabgeltung: 2304 Euro Brutto


Mit Inflationsbonus

Dezember: Anteiliges Gehalt 01.12 - 18.12
Inflationsbonus: 19.12 bis 31.12.2023

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 130x hilfreich)

Ich verstehe es so:

Dezember volles Gehalt da vom 1.12. - 31.12 beschäftigt.
Darin enthalten 7 Tage Urlaub (vom 19.12 - 31.12)

Zusätzlich die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2535 Euro (Brutto = Netto) als Ausgleich für die 13 Tage nicht genommenen Urlaub.

Rein finanziell hört sich das sehr lohnend an - für beide Seiten. Zu rechtlichen Konsequenzen kann ich nichts sagen.

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#16
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Zusätzlich die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2535 Euro (Brutto = Netto) als Ausgleich für die 13 Tage nicht genommenen Urlaub.

Nicht so ganz, die Voraussetzung für die Auszahlung des Inflationsbonusses wäre, dass X komplett auf seinen Urlaubsanspruch verzichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34020 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Sailas):
einen Inflationsbonus von 2535 Euro zu gewähren.
Das ist mal endlich ein Fakt. :smile:
Damit kann X sogar selbst rechnen und selbst wählen.

Zitat (von Sailas):
Inflationsbonus: 19.12 bis 31.12.2023
Nö, diese Zahlung würdest du nicht für diese Tage erhalten, sondern weil X auf die Urlaubsabgeltung verzichtet.
X verzichtet nicht auf den U-Anspruch, sondern auf die Abgeltung (in €)


Meine Frage an den AG wäre noch: Wann würde der Inflationsausgleich ---ausgezahlt--- werden?


-- Editiert von User am 21. Dezember 2023 11:04

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 130x hilfreich)

Zitat (von Sailas):
Nicht so ganz, die Voraussetzung für die Auszahlung des Inflationsbonusses wäre, dass X komplett auf seinen Urlaubsanspruch verzichtet.


Für 20 Tage Urlaub wäre mir der gebotene Betrag bei einem Monatseinkommen von 3900 Brutto zu gering.

Soll der AN dann die 7 Tage dieses Jahr noch arbeiten oder soll der Arbeitsvertrag dann vorzeitig zum 18.12. aufgelöst werden? Dann zahlt der AN ja noch drauf...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1403 Beiträge, 236x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Für 20 Tage Urlaub wäre mir der gebotene Betrag bei einem Monatseinkommen von 3900 Brutto zu gering.
Nochmal lesen ... 20 Tage Urlaubsanspruch im Jahr, 13 Tage Resturlaub.

Zitat (von vacantum):
3.900 Euro / 22 * 13 = 2.304 Euro brutto
Alternativ:
Zitat (von Sailas):
Inflationsbonus von 2535 Euro
2.304 Euro zu versteuern vs. 2535 Euro steuerfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Meine Frage an den AG wäre noch: Wann würde der Inflationsausgleich ---ausgezahlt--- werden?

Der Inflationsausgleich sollte zusammen mit dem Gehalt überwiesen werden, es gibt aber keine schriftliche Bestätigung dazu.

Zitat (von Anami):
Damit kann X sogar selbst rechnen und selbst wählen.


Zitat (von Sunrabbit):
Soll der AN dann die 7 Tage dieses Jahr noch arbeiten oder soll der Arbeitsvertrag dann vorzeitig zum 18.12. aufgelöst werden?
Leider verstehe ich immer noch nicht, ob die Berechnung richtig ist.


Der Arbeitsvertrag ist zum 31.12.2023 fristgerecht gekündigt, eine Freistellung ist schriftlich nicht vereinbart, allerdings hat der AG keine Projekte, wo er X einsetzen könnte, obwohl er rein theoretisch dazu berechtigt wäre.
Das heisst (mein Verständnis), X soll eine Möglichkeit haben, von seinem Urlaub Gebrauch zu machen, daher nimmt X in 2023 7 Tage Urlaub und die restlichen 13 Tage werden ihm ausbezahlt,  weil er die nicht mehr nehmen kann.

Berechnet habe ich folgendermaßen:

Netto Gehalt von X beträgt ca. 2840 Euro monatlich
2840 Euro / 31 Monatstage entspricht einer Summe von 91 Euro täglich

Also wenn X sich für Urlaubsabgeltung entscheidet, würde er NETTO

2840 Euro (Regelgehalt) sowie 1190 Euro Urlaubsabgeltung ( 2840 / 31 x 13) erhalten, also effektiv: 4030 Euro

Falls X sich doch dagegen entscheidet, würde er:

Anteiliges Gehalt (01.12 bis 18.12) von 1649,03 erhalten, weil er an diesen Tagen tatsächlich gearbeitet hat sowie den besagten Bonus von 2535 Euro,  also effektiv: 4184,03 Euro



-- Editiert von User am 21. Dezember 2023 13:33

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 130x hilfreich)

Ich habs mal mit einem Brutto/Netto Rechner, von denen es ja sehr viele im Internet gibt, mit einem Muster-Arbeitnehmer durchgerechnet.

Die Variante 1: Beschäftigt bis 31.12. inkl. Urlaubsabgeltung für 13 Tage bei einem Monatseinkommen von 3900 Euro Brutto
Variant2: Beschäftigt bis 18.12. + Inflationsgeld in Höhe von 2535 Euro.

Bei nem Jungen Mann in Steuerklasse 1 bedeutet Variante 2 ein Plus von ca. 400 Euro gegenüber Variante 1.

ABER: Natürlich hat er dann weniger Einkommen gehabt, was sich auf seine Arbeitslosengeldbezüge ausmacht.

Des Weiteren müsste er ja einen Aufhebungsvertrag zum 18.12. unterschreiben. Was sagt das Amt dazu? Er wäre dann ja nicht ab dem 1.1.24 sondern ab 19.12.23 Arbeitslos (eventuell Sperrzeit vom 19.12.23 - 31.12.23)?

Und dann weiter: Was ist mit der Krankenkasse? Wenn er zum 18.12. austritt, zahlt der AG ja auch nur anteilig die Krankenversicherung für diesen Monat. Ich kann von einer Freundin berichten, die deswegen privat nachzahlen musste und dann sind die 400 Euro schon fast wieder weg.

Ob man das nun machen will, bleibt einem selbst überlassen. Ausrechnen kann man das ja für sich.

Ich würde nur eine Variante überhaupt in betracht ziehen: Beschäftigt bis 31.12. inkl. 7 Tage Urlaub (basierent auf der bestehenen Kündigung), Inflationsgeld für die restlichen 13 Tage (2340 Euro). Da spart der Arbeitgeber ja immer noch seine Lohnnebenkosten (circa 30%?). Das erscheint mir fair.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 130x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Nochmal lesen ... 20 Tage Urlaubsanspruch im Jahr, 13 Tage Resturlaub.


Hab ich. Sailas hat geschrieben das bei dem Angebot der Arbeitsvertag zum 18.12. beendet wird und daher die ganzen 20 Tage mit dem Inflationsgeld abgegolten werden sollen. Also keine 7 Tage Urlaub mehr genommen werden können.

Zitat (von vacantum):
2.304 Euro zu versteuern vs. 2535 Euro steuerfrei.


Nicht ganz. Da in dem Beispiel von Sailas ja nur noch 18/30 vom Monatslohn gezahlt werden. Es ist also nicht nur ein Plus von 2535 Euro Steuerfrei, es wird ja weniger gearbeitet und das ergibt einen Abzug vom Brutto/Netto beim Gehalt.

Zitat (von Sailas):
Soll der AN dann die 7 Tage dieses Jahr noch arbeiten oder soll der Arbeitsvertrag dann vorzeitig zum 18.12. aufgelöst werden?


Die These stammt von dir, das der Vertrag zum 18.12. beendet wird. Können wir hier alle nicht wissen.

-- Editiert von User am 21. Dezember 2023 13:43

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Die These stammt von dir, das der Vertrag zum 18.12. beendet wird. Können wir hier alle nicht wissen.

Von mir? Sorry, dann haben wir hier ein Missverständnis. Der Vertrag wird nicht zum 18.12 beendet, X hat nur keine Projekte mehr, der Vertrag lauft bis 31.12.2023 weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34020 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Sailas):
Soll der AN dann die 7 Tage dieses Jahr noch arbeiten oder soll der Arbeitsvertrag dann vorzeitig zum 18.12. aufgelöst werden?
NÖ. Warum das denn? Der Vertrag endet so oder so zum Jahresende. Jetzt (seit 19.12. )nimmt X die 7 Tage bezahlten Urlaub.

Es geht mE nur um
1)-Angebot AG, Verzicht auf 13 Tage Urlaubsabgeltung
2)-stattdessen Angebot AG, Inflationsausgleich, 2.535,-€

Zitat (von Sailas):
Leider verstehe ich immer noch nicht, ob die Berechnung richtig ist.
Das in #20 berechnete ist für mich unverständlich und falsch.

Der Resturlaubsanspruch sind 13 Tage. Die könnten in Geld abgegolten werden.
@vacantum hat in #13 vorgerechnet, wie viel € das wären.
Urlaubsabgeltung gibts immer in brutto!!

1.) Lohn +U-Abgeltung= 3.900 + 2.304= 6.204,- brutto
2.) netto-Monatslohn 2840,- + netto-I-Ausgleich 2.535,- = 5.375,- netto

Aus den 6.204,- brutto kann X sein persönliches netto errechnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Grundsätzlich darf ein AN auf die Urlaubsabgeltung verzichten. Dies wurde durch das BAG, Ur­teil vom 14.05.2013, 9 AZR 844/11 bestätigt. Wenn der AG eine Inflationsprämie zahlt, ist das eine freiwillige Leistung.


Ergänzend: Im dort zugrundeliegenden Fall ging es um eine Erledigungsklausel gegen Abfindung.

Bei der hier vorgeschlagenen Konstruktion gibt es eben keine Abgeltung und damit auch keine grundsätzliche Gelegenheit die Ansprüche geltend zu machen.

Eine gemeinschaftliche Abrede, dass die Inflationsprämie hier abgeltend sein soll wäre hier m.e. unzulässig. Und kann AN wie auch AG schaden.

In einem "Gentlemans Agreement" zur Abgabenhinterziehung - wie hier vorgeschlagen - kann der AN den Urlaubsanspruch ja m.e. mit guten Chancen noch einklagen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12310.09.2024 09:25:52
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erneut. Letztendlich hat sich X anders entschieden und heute eine Zahlung von 3918,79 Euro von seinem Arbeitgeber erhalten.

Angesichts des Nettolohns von etwa 2840 Euro und der Berücksichtigung von 13 abgegoltenen Urlaubstagen scheint mir die Urlaubsabgeltung von 1078,79 Euro etwas niedrig. Es bleibt natürlich noch auf die Lohnabrechnung abzuwarten, aber vorab schon eine Frage: Wird die Urlaubsabgeltung genauso wie der Lohn versteuert?

In einem Online-Rechners komme ich auf einen Bruttobetrag von 2340 Euro (13 Urlaubstage x 180 Euro). Falls dieser Betrag wie Lohn zu versteuern ist, würde er (bei der Steuerklasse 3) sich auf 1862 Euro belaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Es geht nicht um Urlaubsgeld, sondern um Urlaubsentgelt. Und auf dieses Entgelt darf ein AN verzichten (siehe Rechtsprechung).


Und wenn er darauf verzichtet, dann darf er es sich nicht anschließend steuerfrei als Inflationsausgleichsprämie auszahlen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34020 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Sailas):
Wird die Urlaubsabgeltung genauso wie der Lohn versteuert?
Ja, und ist auch sozialversicherungspflichtig. Das Urlaubsentgelt/-Abgeltung ist ein Teil des normalen Arbeitsentgeltes und unterliegt damit auch der SV-Beitragspflicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und wenn er darauf verzichtet, dann darf er es sich nicht anschließend steuerfrei als Inflationsausgleichsprämie auszahlen lassen.


Darf er rechtskonform wirklich nicht? Das ist eine interessante Frage, den genau das passiert quasi überall im Lande. Während diverser Tarifverhandlungen haben sich viele Sozialpartner darauf geeinigt das die Tarifgehälter kaum angehoben wurden (trotz hoher Inflation) und dafür die Inflationsprämie in voller Höhe ausgezahlt wird. cto

Das ist de facto (fast) das gleiche, Verzicht auf (mögliches) tarifliches Entgelt und dafür die Inflationsprämie.

Nun kann man tarifliche Einigungen nicht mit der einzelvertraglichen Kungelei des EP vergleichen, es ist von Grundsatz her aber schon ähnlich gelagert und offenbar legal, jedenfalls habe ich bis dato noch nichts anderes gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 130x hilfreich)

Zitat (von Sailas):
In einem Online-Rechners komme ich auf einen Bruttobetrag von 2340 Euro (13 Urlaubstage x 180 Euro). Falls dieser Betrag wie Lohn zu versteuern ist, würde er (bei der Steuerklasse 3) sich auf 1862 Euro belaufen.


Durch die Abgeltung des Urlaubs erhöht sich das zu versteuernde Einkommen in 2023. Das hat einen Effekt auf den Steuersatz. Dadurch "wirkt" es so, als ob solche Sonderzahlung höher versteuert werden.

Wenn ich davon ausgehe, das die Person in Steuerklasse 3 dieses Jahr 3900 Euro * 12 Monate = also 46.800 Euro verdient hat und nun 46.800 + 2340 (Urlaubsabgeltung) dann ergibt das, aufs Jahr gesehen, nur ein Netto von ca. 1400 Euro mehr.

Um das genauer zu rechnen, muss der betroffene mal selbst rechnen was er dieses Jahr (Brutto) verdient hat. Das Leid kennen viele Menschen das auf "Sonderzahlung" aufeinmal gefühlt mehr Steuern zu zahlen sind :) Nicht einfach nur mit Netto-Beträgen rechnen, das funktioniert nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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