Inflationsprämie für alle Mitarbeiter?

21. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Panopto96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inflationsprämie für alle Mitarbeiter?

Hallo,
ich bin Werkstudentin bei einem nicht unbekannten Unternehmen in der Finanzbranche. Kürzlich wurde mitgeteilt, dass die Mitarbeiter eine Inflationsprämie ausgezahlt bekommen. Allerdings sind Praktikanten und Werkstudenten ausgeschlossen.

In mehreren Internetartikeln haben einige Anwälte geschrieben, dass man keine einzelnen Mitarbeiter auslassen kann aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und auch Werkstudenten als reguläre Arbeitnehmer gelten:
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/inflationspraemie/7610337.html

Stimmt dies immer? Könnte ich mich an den Betriebsrat wenden?

Merci!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Zitat (von Panopto96):
In mehreren Internetartikeln haben einige Anwälte geschrieben, dass man keine einzelnen Mitarbeiter auslassen kann aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und auch Werkstudenten als reguläre Arbeitnehmer gelten


Es werden ja keine einzelnen Mitarbeiter ausgeschlossen, sondern Mitarbeitergruppen.

In dem verlinkten Artikel steht dazu, dass Mitarbeitergruppen ausgeschlossen werden dürfen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Den Ausschluss von Praktikanten und Werkstudenten halte ich für zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119915 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von Panopto96):
Stimmt dies immer?

Nö.



Zitat (von Panopto96):
Könnte ich mich an den Betriebsrat wenden?

Bei entsprechenden kommunikativen Fähigkeiten sollte das gehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 6484x hilfreich)

Zitat (von Panopto96):
Könnte ich mich an den Betriebsrat wenden?

An den BR kannst du dich immer und in allen dienstlichen Angelegenheiten wenden.

Wenn die Firma so einen Inflationsausgleich gewähren will, braucht sie Sachgründe, einzelne Gruppen davon auszuschließen; bei Praktikanten mag ich es einsehen (auch wenn die es wohl mindestens so brauchen dürften wie andere, aber sie schnuppern eben nur mal rein in den Betrieb), für Werkstudenten sehe ich keine Gründe.
Also ja: du / ihr Werkstudenten müsste m.E. die Ausgleichszahlung auch bekommen.

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