Inflationsprämie im gekündigten Status

26. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
jonomais
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Inflationsprämie im gekündigten Status

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat sich entschlossen die Inflationsprämie mit dem Novembergehalt an die Belegschaft auszuzahlen.
Den Mitarbeitern welche die Prämie zusteht wurde dies per Email mitgeteilt, in welcher zudem stand das die Prämie alle bekommen außer diejenigen, welche zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt haben. Ich selbst habe keinerlei Infos oder Email erhalten.

Nun ist es so, dass ich aufgrund meiner Kündigungsfrist (3 Monate zum Quartalsende) bereits im August zum Jahresende hin gekündigt habe. Ich bin seit 4 Jahren in der Firma. Mittelständisches Unternehmen, kein Betriebsrat.

Auf Nachfragen meines Teamleiters begründete die Geschäftsleitung dies damit, dass es eine freiwillige Zahlung sei und da nichts zu machen ist.

Nun hab ich gelesen, dass das Gleichbehandlungsgesetz dies eigentlich nicht zulässt und nur in gut begründbaren Fällen differenziert werden kann.
Außerdem darf die Prämie nicht als Motivationsprämie für das Folgejahr gezahlt werden.

Meine Frage ist nun, zähle ich aufgrund meines Kündigungsstatus zu einer besonderen Gruppe mit welcher eine Nichtzahlung gerechtfertigt ist?

Damit die Zahlung Steuer und Sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann muss dies vom Arbeitgeber ja irgendwie kenntlich gemacht werden. D.h. er kann dies somit auch nicht als andere freiwillige Sonderzahlung begründen die er auszahlt?

Wie stehe ich und die anderen in diesem Fall rechtlich da?

Vielen Dank schonmal

-- Editiert von User am 26. November 2022 09:21

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zahlt Ihr neuer Arbeitgeber diese Prämie an Sie aus?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von jonomais):
Meine Frage ist nun, zähle ich aufgrund meines Kündigungsstatus zu einer besonderen Gruppe mit welcher eine Nichtzahlung gerechtfertigt ist?

Meiner Meinung nach nein.

Es handelt sich eben nicht um eine Prämie für Betriebstreue wie bspw. Oftmals bei Jahressonderzahlungen. Es soll vielmehr eine akute Belastung gemildert werden.
Eine besondere Gruppe wären dann eher AN die noch nicht lange im betrieb sind....

Die m.e. passende Analogie ist hier die Corona Prämie. Ich meine da gibt es auch schon einiges.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es eine Entscheidung des Arbeitgebers, ob er eine Inflationsprämie zahlt. Wenn er es denn tut, dann ist dieselbe steuerfrei. Also, er muss es nicht tun. Die Regeln legt dann auch, wie bei anderer Prämie der Arbeitgeber fest. Und im Arbeitsrecht ist es nun mal so, dass man nur da die Mitarbeiter gleich behandeln muss, wo es ausdrücklich im Gesetz festgelegt ist. Ganz grob geschrieben: man darf ungleiche Sachverhalte ungleich behandeln und auch bei gleichen Sachverhalten gewisse Arbeitnehmer besser stellen, man darf sie nur nicht schlechter stellen.

So darf man auch bei gleicher Arbeit Mitarbeiter A mehr bezahlen als Mitarbeiter B. Im möglicherweise geltenden Tarifvertrag ist nur der Mindestlohn festgelegt, mehr nicht. Man darf Mitarbeiter nur nicht schlechter bezahlen aus den Gründen xyz, besser eben schon. Oder, man darf Prämien auskehren für Mitarbeiter, die im Jahr gar nicht oder kaum arbeitsunfähig waren. Es kommt in diesem System nicht darauf an, ob man etwas zu vertreten hat.

Gekündigte und nicht gekündigte Arbeitnehmer, das sind verschiedene Voraussetzungen. Können also ungleich behandelt werden, es sei denn, aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt sich etwas anderes.

wirdwerden

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#4
 Von 
jonomais
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zahlt Ihr neuer Arbeitgeber diese Prämie an Sie aus?


Nach derzeitigem Stand nicht. Allerdings kann die Prämie ja bis Ende 2024 gezahlt werden und was bis dahin kommt weiß ich nicht.

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#5
 Von 
jonomais
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gekündigte und nicht gekündigte Arbeitnehmer, das sind verschiedene Voraussetzungen.


Dein Beitrag oben klingt nachvollziehbar. Wenn dies so zutrifft dann ist es nur ein weiterer Grund warum ich froh bin gegangen zu sein, denn das ist schlichtweg Geringschätzung der Mitarbeiter.

Ich habe zwar gekündigt, dennoch das ganze Jahr gearbeitet und dementsprechend der Firma Wert erzeugt.
Somit befinde ich mich zwar in einer anderen Situation, aber für das Jahr der Prämie habe ich ja dennoch genau die gleiche Leistung erbracht wir im ungekündigten Verhältnis.

Das ist es was ich nicht verstehe. Für mich sieht das aus wie das Ausnutzen eines Schlupfloches, weil der Arbeitgeber es eben doch als Treuebonus oder was auch immer sieht. Und da er mich nicht mehr "motivieren" muss weil ich eh gehe, will er es entsprechend auch nicht zahlen.

Wenn's dieses "Schlupfloch" gibt kann ich natürlich nicht viel machen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von jonomais):
die Inflationsprämie
Eine Prämie für bzw. wegen der Inflation? :???:
Gemeint ist vermutlich der mögliche Inflationsausgleich für AN aus dem x. Entlastungspaket der Bundesregierung.
Zitat (von jonomais):
Auf Nachfragen meines Teamleiters begründete die Geschäftsleitung dies damit, dass es eine freiwillige Zahlung sei und da nichts zu machen ist.
Richtig. Es ist übrigens für alle AN eine freiwillige Leistung des AG. Keiner hat Anrecht/Anspruch--- der AG kann einen solchen Ausgleich zahlen und wenn er es tut, kann er wählen, wie er das bis 2024 tut.

Das AGG gilt hier nicht.
Es ist auch keine Motivationsprämie. Wozu sollte dich diese Zahlung motivieren?

Es ist ein Ausgleich für die inflationsbedingten Kosten, die man hat. Nicht nur AN haben diese Kosten.
Zitat (von jonomais):
Wie stehe ich und die anderen in diesem Fall rechtlich da?
quasi *nackt*, weil ihr keinen rechtlichen Anspruch ableiten könnt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
So darf man auch bei gleicher Arbeit Mitarbeiter A mehr bezahlen als Mitarbeiter B

Das ist zwar richtig. Bei einer einmaligen Begünstigung wir einer "Gießkannen"-Prämie darf ich aber nicht willkürlich allen einer Abteilung eine geben außer dem B.
Das würde gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Auch stimmt es dass man differenzieren darf.
Allerdings - und das sit hier m.e. entscheidend - muss die Differenzierung sachlich gerechtfertigt sein.
Eine Gruppenbildung "gekündigt" "ungekündigt" wäre bei einer Treueprämie durchaus sachlich gerechtfertigt.
Bei einer Prämie, die jedoch gezählt wird um die aktuell gestiegen Preise auszugleichen und auch nur bei diesem einen Grund steuerfrei ist, kann das keine sachliche Rechtfertigung sein. Denn sie soll ja gerade die aktuelle Lücke zwischen Gehalt und Gehaltsanpassung bspw. durch den folgenden Tarifabschluss ausgleichen.
Und das ist eben kein auf die Zukunft gerichtetes Ereignis.

Grüße

PS: der nächste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst steht damit m.e. faktisch auch schon fest :smile:

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Denn sie soll ja gerade die aktuelle Lücke zwischen Gehalt und Gehaltsanpassung bspw. durch den folgenden Tarifabschluss ausgleichen.
NÖ. Wenn es schon Inflationsausgleich heißt, soll es entstehende/entstandene inflationsbedingte Kosten einmalig ausgleichen, nicht aber prämieren...auch keine Tariflücken schließen.
Es soll auch AN geben, die nicht auf einen baldigen Tarifabschluss hoffen können, wo dieser besondere Ausgleich *reinverhandelt* werden könnte.
Es ist Sache und Entscheidung des AG, ob und wann er dieses Angebot des Gesetzgebers annimmt.
Zitat (von kalledelhaie):
darf ich aber nicht willkürlich allen einer Abteilung eine geben außer dem B.
Ich meine doch, das dürfte er. Aber man weiß noch nicht, was genau im Vertrag/TV /Antwort des AG hier beim TE gilt.
Da hat halt einer was gesagt------ :sad:
-------------------------
Zitat (von jonomais):
dementsprechend der Firma Wert erzeugt.
Ja, das stimmt, aber dafür ist dieser Ausgleich nicht gedacht. Dafür könntest du evtl. eine anteilige oder volle Jahressonderzahlung für 22 (sprich Weihnachtsgeld) erhalten.
Was ist an Inflationsausgleich nicht zu verstehen? Was hat der mit Wertschaffung/Treue und Motivation zu tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
jonomais
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das AGG gilt hier nicht.
Es ist auch keine Motivationsprämie. Wozu sollte dich diese Zahlung motivieren?

Es ist ein Ausgleich für die inflationsbedingten Kosten, die man hat. Nicht nur AN haben diese Kosten.


Es ist keine Motivationsprämie. Gemeint war, dass der Arbeitgeber das evtl. so begründen möchte und damit den Inflationsausgleich nicht zahlen möchte.

Wieso greift hier deiner Meinung nach das AGG nicht?

Natürlich haben nicht nur Arbeitnehmer diese Kosten. Aber hier geht's ja darum, ob der Arbeitgeber differenzieren darf zwischen gekündigt/nicht gekündigt.

Zitat (von Anami):
Was ist an Inflationsausgleich nicht zu verstehen? Was hat der mit Wertschaffung/Treue und Motivation zu tun?


Ich verstehe durchaus was es heißt. Aber gerade da es sich ja um einen Ausgleich für das aktuelle Jahr handelt, in welchem ich bei der Firma beschäftigt war und bis Ende des Jahres noch bin, müsste mir doch eben dieser Ausgleich auch zustehen.


-- Editiert von User am 26. November 2022 12:58

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Neben dem AGG, das hier (erstmal) nicht greift gibt es auch sowas wie einen allgemeinen, arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz......

Beliebiger Google Treffer zur Materie:

https://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html#:~:text=Der%20arbeitsrechtliche%20Gleichbehandlungsgrundsatz%20besagt%2C%20dass,ihm%20vergleichbare%20Arbeitnehmer%20behandeln%20darf.

Eine Besserstellung unterscheidet sich von der Schlechterstellung übrigens durch die Abweichung von der Mehrheit.

Wird 1 von 100 "belohnt" ist das eine zulässige Besserstellung.
Bekommen 99 von 100 die "Belohnung", dann werden nicht etwa 99 bessergestellt, sondern der eine schlechter gestellt als der Rest.

Und das muss sachlich gerechtfertigt sein.

PS die Userin Anami ist nicht immer ernstzunehmen.

-- Editiert von User am 26. November 2022 14:59

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von jonomais):
Gemeint war, dass der Arbeitgeber das evtl. so begründen möchte
Evtl. auch nicht. Es sind ungelegte Eier.
Zitat (von jonomais):
Wieso greift hier deiner Meinung nach das AGG nicht?
Ich habe mich auf das AGG bezogen. Auch für den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz kann ich aus deinen Vermutungen keinen Anspruch erkennen.
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/

Zitat (von jonomais):
ob der Arbeitgeber differenzieren darf zwischen gekündigt/nicht gekündigt.
Das habe ich durchaus verstanden.
Zitat (von jonomais):
müsste mir doch eben dieser Ausgleich auch zustehen.
Ich meine, nein, er müsste dir nicht zustehen. Wenn du selbst eine Regelung lesen kannst, wonach du aufgrund deiner Kündigung keinen solchen Ausgleich erhältst--- kann man weiter diskutieren. Der AG wird es dir sicher schriftlich begründen.
-----------------------------
Zitat (von kalledelhaie):
PS die Userin Anami ist nicht immer ernstzunehmen.
Wir sind ja nicht umsonst in einem Forum, wo ein Fragesteller entscheiden kann, welche Antworten er ernst nimmt oder sich auf Wunschantworten verlässt.
Ich kann bisher keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf diesen Inflationsausgleich erkennen.
Deshalb gilt es abzuwarten, was der AG ihm schreibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
jonomais
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der AG wird es dir sicher schriftlich begründen.


Ich habe heute eine Antwort erhalten welche bestätigt was ich oben angeführt habe.

Laut der Antwort wird durch die Inflationsprämie die Betriebstreue der Mitarbeiter honoriert, nicht aber deren Arbeitsleistung. Warum dies so möglich ist die Zahlung als Bonus abzutun wurde mir nicht gesagt.
Durch meine Kollegen weiß ich, dass die Zahlung Steuer- und Sozialversicherungsfrei war.

Mich führt das wieder zu der Frage zurück, ob sich diese Inflationsausgleichsprämie als Treuebonus angegeben werden kann?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von jonomais):
Ich habe heute eine Antwort erhalten
Schriftlich mit dieser Begründung von oben?
Der Inflationsausgleich, der Bestandteil des x. Entlastungspaketes der Bundesregierung ist und dem AG --erlaubt/ermöglicht---, seinen AN einen solchen Ausgleich zu zahlen, hat nichts mit bisheriger Motivation oder Treue zu tun.
Zitat (von jonomais):
Durch meine Kollegen weiß ich, dass die Zahlung Steuer- und Sozialversicherungsfrei war.
Ja, klar, das sagt ja das Gesetz. § 3 Nr.11c EStG.
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro;

Vielleicht findest du aufgrund der Begründung deines AG einen Ansatzpunkt, auch Nutznießer des Infl-Ausgleichs zu werden.
...weil du immer motiviert und treu warst...oder weil es um den a-r Gleichbehandlungsgrundsatz geht...oderoder.

Dein AG sollte wissen:
AG dürfen ihren Beschäftigten einmalig oder gestückelt bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei als Inflationsausgleich zahlen. Durch die zulässige Sonderzahlung sollen AN entlastet werden, die mit stark gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu kämpfen haben.
Unstreitig ist wohl, dass alle damit zu kämpfen haben, ob sie nun gekündigt haben oder nicht, ob sie motiviert, treu und wertschaffend waren oder sind.
AG können zwischen diversen Ausgleichsarten wählen.

Dass der Begriff Prämie hierfür schon inflationär verwendet wird, bedeutet nicht, dass AN für xy prämiert werden sollen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Zitat (von jonomais):
ob .. diese Inflationsausgleichsprämie als Treuebonus angegeben werden kann?

Offenbar ja. Ist doch auch schlüssig: AG gewährt diesen Ausgleich, um seine Leute zu halten.

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#15
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich halte das für unzulässig und mit damit auch nicht alleine...

"dass die Prämie ihren Charakter in eine allgemeine Prämie für Betriebstreue wandelt und dadurch die vom Gesetz vorgesehene Steuerfreiheit entfällt."

https://auren.com/de/blog/regelungen-zur-inflationspraemie/#:~:text=Der%20Arbeitnehmer%20muss%20dann%20die,zumindest%20auch%20seine%20Betriebstreue%20honoriert.

Sowie auch die gesamte Kommentierung zur Corona Prämie.

Ich persönlich würde warten bis der AG das an alle ausgezahlt hat und dann meinen Anspruch anmelden oder per Lohnklage geltend machen.

Dann steht er vor der Wahl alles nachzuversteuern oder ihnen die Prämie auszubezahlen....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

oder auch hier:
https://www.paychex.de/wissenswertes/lohnabrechnung-updates/die-inflationsausgleichspraemie-informationen-fuer-arbeitgeber/

...und wenn einer vom anderen abschreibt, mehren sich eben Inflationsprämien. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
FragenÜberFragen123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich wollte Nachfragen ob du neue Informationen hast? Ich habe nämlich das gleiche Problem. Habe im November letzten Jahres gekündigt und mir wird die Prämie ebenfalls verweigert.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jonomais
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,
nein leider noch nicht.
Ich hab die Sache einem Anwalt übergeben und bis jetzt noch keine entgültige Rückmeldung erhalten.
Sobald ich eine entsprechende Antwort habe werde ich sie hier aber Posten.

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
FragenÜberFragen123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das ist Echt lieb. Danke!
Ich warte momentan auf die Rückmeldung vom AG und dann wollte ich auch mal beim Anwalt nachfragen.

Falls ich auch Infos habe, melde ich mich!

LG

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#20
 Von 
Tillchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Servus,

hat einer von Ihnen schon eine Rückmeldung zu der Thematik bekommen? Stehe vor dem selben Problem und bin noch hin und hergerissen, ob sich ein Rechtsstreit lohnen würde.

Beste Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

... olle Kamellen habe so was Abgeschmacktes ...
:bang:

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