Hallo zusammen,
Mein derzeitiger Arbeitgeber zahlt mit dem Dezembergehalt einen ersten Teil der Inflationsprämie aus. Ein Kollege und ich haben unser Arbeitsverhältnis Ende Oktober zum 31.01.2023 gekündigt ( 3 Monate Kündigungsfrist ) und haben nun laut Betriebsverinbarung zwischen Betriebsrat und Unternehmen keinen Anspruch mehr auf diese Prämie.
Zitat: "Der Anspruch auf die jeweilige Inflationsgeldzahlung setzt voraus, dass der AT Mitarbeiter in dem Kalendermonat vor dem jeweiligen Auszahlungsmonat 12 Tage Anspruch auf Entgeld oder Entgeldfortzahlung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis hat."
Soweit scheint ja alles klar, jetzt ist meine Frage...
Ist das rechtens und ist das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vertretbar, da alle anderen die Prämie bekommen? Da es sich hierbei ja nicht um eine leistungsbezogene Sonderzahlung handelt und wir nach wie vor unsere Arbeit verrichten.
Vielen Dank im Vorraus.
-- Editiert von User am 25. Dezember 2022 13:34
Inflationsptämie trotz Kündigung?
25. Dezember 2022
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Frage vom 25. Dezember 2022 | 13:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 25. Dezember 2022 | 15:15
Von
Status: Weiser (17357 Beiträge, 6464x hilfreich)
Zitat... mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vertretbar, da alle anderen die Prämie bekommen? :
... und alle anderen haben auch zu Ende Januar gekündigt? Gleich behandeln kann / muss man nur, wenn Gleichheit gegeben ist. Die Kündigung macht eben den Unterschied.
#2
Antwort vom 25. Dezember 2022 | 17:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein haben sie natürlich nicht. Dennoch besteht ja noch ein gültiges Arbeitsverhältnis. Da ich nicht freigestellt bin oder ähnliches finde ich es einfach ungerecht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Dezember 2022 | 19:08
Von
Status: Weiser (17357 Beiträge, 6464x hilfreich)
Zitateinfach ungerecht :
'Ungerecht' will hier nicht so recht passen, weil es eben ein abgesichertes Unterscheidungsmerkmal gibt; deine Kündigung ist das Steinchen, das den Unterschied macht.
Gleichwohl kann und muss dir nicht gefallen, dass du da rausfällst. Es ist eher sowas wie Enttäuschung, Frustration (Versagung), ein Gefühl von Unfairness ... aber eben nicht Unrecht.
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