Information der eigenen Kündigung

29. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
naturradler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Information der eigenen Kündigung

Ich habe gekündigt und mein Chef möchte nicht, dass ich die Kündigung kommuniziere. Da nun schon 2 Monate vergangen sind und die Gerüchteküche brodelt möchte ich gerne meine Mitarbeiter über meine Kündigung informieren. Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich würde es lassen, wenn der Chef darum bittet. Mach Deinen Abgang so einvernehmlich wie möglich, man weiß nie, wo man sich wieder über den Weg läuft... !!!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

Gleichwohl: Verbieten im strengen Sinn kann dein Chef das nicht, dass du über Dinge redest, die dich unmittelbar betreffen. Ob es ggf. klug wäre, steht auf einem anderen Blatt. Wenn/da 'die Gerüchteküche brodelt' läuft doch der Wunsch des Chefs eh ins Leere, da das System offenbar nicht dicht ist. Du hast auch ggü deinen Mitarbeiter*innen eine Verpflichtung!
Rechtlich kann dir nix blühen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von naturradler):
und die Gerüchteküche brodelt
Dann ahnen sie es. Und bald gibst du eh deinen Ausstand.
Mehr brauchts nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Du kannst es einfach deinem Chef überlassen, ob er die Gerüchteküche weiter kochen lassen will oder dein "Outing" zulässt.

-- Editiert von HeHe am 29.11.2019 13:24

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Du darfst selbstverständlich über deine Kündigung reden, mit wem du willst. Rechtliche Konsequenzen hat das keine.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen