Inhaltlich oder formell gegen Abmahnung vorgehen?

20. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ahnungslos03
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)
Inhaltlich oder formell gegen Abmahnung vorgehen?

Welcher Gang ist aus juristischer Sicht empfehlenswerter?

Ist eine Abmahnung inhaltlich und formell fragwürdig, welchen Weg sollte der Arbeitnehmer "bevorzugt" gehen?

* auf Verfahrensfehler hinweisen
* dem Inhalt widersprechen und die eigene Sicht darstellen


Beispiel:

Mitarbeiter wird Abmahnung wegen Ausländerfeindlichkeit ausgesprochen.
Inhaltlich wird mit der Äußerung "Alle Kunden sollte man erschießen" begründet.

Wäre es formell falsch, weil der Bezug zwischen Ausländerfeindlichkeit und Ausspruch nicht stimmen?

Oder sollte der Abgemahnte darauf eingehen, dass der Spruch durch Zeugen nachweisbar ironisch gemeint war und aus dem Zusammenhang gerissen wurde?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119382 Beiträge, 39716x hilfreich)

Einfach nichts machen.
Warum dem Gegner noch die Möglichkeit geben Fehler eventuell rechtzeitig zu korrgieren???





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Ahnungslos03",

Sie schreiben, dass Ihre Äußerung ironisch gemeint war, keinesfalls, vorsätzlich, verletzend und aus dem Zusammenhang gerissen wurde, denn das wäre dann eine eindeutige Fehlinterpretation. Das sollten Sie, schnellstens, mittels Zeugen widerlegen.

MfG, soso55

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ironie ist nun mal eine schwierige Sache.Und schon gar nicht beweisbar.
Mein Rat wäre auch, nichts zu unternehmen, aber zu lernen, dass manche Menschen Ironie nicht verstehen. Und gesagt hast du den Satz, nachweislich.

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