Insolvenz, Folgeunternehmen und meine Rechte.

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mt79er
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz, Folgeunternehmen und meine Rechte.

Hallo, ich bin neu hier und schildere eine Situation, die aktuell gerade mich, als auch einige Kollegen betrifft. Namen werde ich keine nennen. Dazu zeitgleich halt mgl. Fragen.

Ich bin Angestellter in der KEP Branche - Franchise. Der Auftraggeber ist ein weltweit führender Logistikdienstleister in der KEP Branche. Mein Arbeitgeber stellte im November 17 Insolvenzantrag. Details, wie es weitergeht usw. hatten wir zeitlang nicht erhalten. Unser Gehalt wurde durch Insolvenzgeld gezahlt. Soweit also nicht negatives, denn es geht ja in jedem Fall weiter... für die Arbeitnehmer.

Am letzten Samstag musste ich erfahren, dass der Bereich meines Unternehmens von einem neuen Unternehmer aufgekauft wird, wir mit dem 1.2. dann dort halt weiter beschäftigt werden, zu gleichen Konidtionen.
Leider musste ich auch erfahren, dass die Touren, die ich hervorragend kann, an einen anderen Unternehmer im gleichen Center abgetreten werden.

Der Logistikdienstleister verbietet mir das Wechseln zu dem anderen Unternehmer, mir bleibt also erstmal nur, mit dem neuen Unternehmer weiter zu machen. Das Problem, ich kann da keine Tour und im generellen kann ich soviele Touren in dem Center, dass es mir fast unmöglich ist, eine weitere zu erlernen... mein Schädel ist einfach voll (man bedenke, dass die Touren, die ich im Schädel habe, ca. 1/4 eines gesamten Bundeslandes betrifft, mit Orten, Straßen, Firmennamen, Leuten, die Pakete unterschreiben... egal).

FRAGE A: Ist es Rechtens, dass ein Logistikdienstleister einem Arbeitnehmer verbietet, zu einem anderen AG zu wechseln? Ist es rechtens, dass dieser Dienstleister dem anderen AG untersagt, mich anzustellen? (btw... er würde mich dringend brauchen)

Man bot mir keine Möglichkeit, mich dazu zu äußern, ob ich überhaupt für die Nachfolgefirma tätig sein möchte. Der Insolvenzverwalter teilte zwar mit, dass er den Angestellten ein entsprechendes Schreiben zustellen würde, darauf aber warten wir. Keiner fragte, ob wir zu den alten Konditionen (Mindestlohn) weiter arbeiten möchten. Andere Logistiker bieten mittlerweile, auf Grund von Personalmangel, weit mehr.

Wie verhällt es sich mit einer Kündiungsfrist? Ab 1.2. wäre ich dann erstmal bei dem neuen Unternehmer, wo ich eigentlich gar nicht hin will. Ich habe gar keinen Arbeitsvertrag mit dieser Firma, habe nie zugestimmt, da arbeiten zu wollen, habe keine Möglichkeit gehabt, fristgemäß beim alten Arbeitgeber zu kündigen.

Ich fühle mich verarscht... Tschuldigung für das Wort aber... ich will da weg, wie komm ich da raus und was kann ich tun? Ich bin stets zuverlässig, könnte sicher Zustellungen versauen und dadurch eine Kündigung erwirken, das würde sich dann aber negativ auf meinen Namen auswirken und ich bin generell nicht der Typ dafür. Ich bin halt zuverlässig.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

-- Editiert von mt79er am 30.01.2018 20:41

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Dir kann doch niemand verbieten deinen Arbeitgeber zu wechseln, bewirb dich einfach. Die Branche sucht doch ohne Ende.
Ansonsten handelt es sich um einen Betriebsübergang. Das ist eigentlich die bessere Variante für den AN, weil man eben nicht bei Null anfängt und seine Recht/Ansprüche behält.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von mt79er):
und im generellen kann ich soviele Touren in dem Center, dass es mir fast unmöglich ist, eine weitere zu erlernen

Das organisieren Deines Gehirnes ist ganz alleine Dein Problem. Aus "kein Platz mehr" erwachsen keine Rechte, eher Probleme.



Zitat (von mt79er):
wie komm ich da raus

Durch Kündigung.

Wobei man erst mit dem anderen einen entsprechenden Arbeitsvertrag aushandeln sollte.



Zitat (von mt79er):
und was kann ich tun?

Erstmal nachlesen was in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zum Thema "Kündigung" steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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