Hallo,
mein AG ist in vorläufiger Insolvenz und ab 1.10. soll das Verfahren beantragt werden, so dass ich dann frühstens zum 30.11. gekündigt werde. Seit August wird kein Lohn mehr bezahlt. Über das Insolvenzgeld würde ich dann zumindest für August und September Geld bekommen. Wie sieht es dann mit den Oktober- und November-Gehältern aus? Hängt das von der Insolvenzmasse ab?
Ich habe jetzt ein Angebot für einen Werkvertrag über 20 Stunden von einem ehemaligen Auftraggeber der insolventen Firma bekommen. Die Stunden werde ich voraussichtlich erst im November leisten und abrechnen können. Kann ich den jetzt schon bedenkenlos unterschreiben? Wird dann etwas vom Insolvenzgeld abgezogen? Muss ich den vorläufigen Insolvenzverwalter in die Angelegenheit mit einbeziehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Phil
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Insolvenz - Insolvenzgeld - Hängt das von der Insolvenzmasse ab?
2. September 2010
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Frage vom 2. September 2010 | 15:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz - Insolvenzgeld - Hängt das von der Insolvenzmasse ab?
#1
Antwort vom 2. September 2010 | 15:27
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2014x hilfreich)
/// ... Hängt das von der Insolvenzmasse ab?
ja
/// ... Die Stunden werde ich voraussichtlich erst im November leisten und abrechnen können. Kann ich den jetzt schon bedenkenlos unterschreiben? Wird dann etwas vom Insolvenzgeld abgezogen?
das kommt darauf an: wenn du weiter für deinen ag arbeitest, sollte das entgelt aus einer nebenbeschäftigung nichts mit deiner lohnforderung zu tun bekommen.
aber insolvenzrecht hat durchaus seine eigenheiten.
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