Insolvenz - „Verfrühungsschaden", wird das Geld mit Krankengeld verrechnet?

11. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dettmann444
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenz - „Verfrühungsschaden", wird das Geld mit Krankengeld verrechnet?

Anliegen in Kurzform:
Firma hat Insolvenz im Juli 2012 angemeldet (Insolvenzverwalter).
Inzwischen besteht nichts mehr von der Firma es wurde alles verkauft.
Juli bis Sept. 2012 Insolvenzgeld erhalten.
Kündigung durch Insolvenzverwalter 08.10.2013 zum 31.01.2013.
Kündigungszeit durch Insolvenz 3 Monate wurde eingehalten.

Inzwischen wurde bekannt dass die Masseverbindlichkeiten zu 100% erfüllt werden
und beim Sozialplan und etwaige Insolvenzforderungen soll es etwa 25% geben.

Jetzt meine Spezielle Frage:
In meinen Arbeitsvertrag (ab 01.06.2001) steht: So einen Arbeitsvertrag hat sonst niemand.

„Der Vertrag ist zunächst für den Zeitraum von ½ Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich
automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von
einer der Parteien gekündigt wird".
Also ist die Kündigung zu spät erfolgt und ich habe ein „Verfrühungsschaden"
beim Insolvenzverwalter angemeldet. Welchen Anteil würde ich jetzt bekommen 100
oder 25 % aus der Masse der übergebliebenen Gelder der Firma?

Bin ab 27.09.2012 bis jetzt „Arbeitsunfähig" und bekomme Krankengeld ab 27.09.2012.
von der Krankenkasse. Falls ich Gelder durch diesen „Verfrühungsschaden" vom Insolvenzverwalter bekomme, werden diese mit Krankengeld verrechnet?
Oder findet keine Verrechnung statt?

Danke für Antworten


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

Endet das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des IV unter Einhaltung der Kündigungsfrist früher, als es bei Anwendung der sonst geltenden Kündigungesfristen und Termine geendet hätte, kann gemäß § 113 Satz 3 InsO Schadenersatz als Insolvenzforderung durch den AN verlangt werden.

D.h. er muss den Schaden als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle anmelden und zwar unter Einhaltung von §§ 174 ff. InsO . Ist denn eine Forderungsanmeldung ordnungsgemäß erfolgt? Wurde sie bereits geprüft und wurde sie anerkannt?

Falls sie bestritten wurde, dann gibt es auch die 25 % nicht. Da müsste man dann erst eine Forderungsfeststellungsklage betreiben. Der würde ich allerdings nicht all zu viel Erfolg beimessen wollen. Wenn nämlich seit Sept. 2012 durchweg Arbeitsunfähigkeit besteht, ist man aus dem Entgeltfortzahlungszeitraum raus. D.h. auch wenn das Arbeitsverhältnis unter Anwendung der vertraglichen Kündigungsfrist beendet worden wäre, hätte der AN für den entsprechenden Zeiträume auch nur Krankengeld erhalten. Sollte nicht eine Genesung bis zum 31.12.2013 eintreten, dann gibt es auch keinen Schaden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2539x hilfreich)

Sehr interessanter Beitrag, vielen Dank! Warum ist aber der 13.12.2013 relevant, das verstehe ich noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dettmann444
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antworten,

wie schon geschrieben ist mein Arbeitsvertrag außergewöhnlich mit d. dort beschriebenen Kündigungszeiten und dadurch automatischer Verlängerung des Arbeitsvertrages. Keiner der anderen Mitarbeiter hat so einen Vertrag.

Die Kündigungszeit in der Insolvenz (3 Monate) ist ja scheinbar i. O.

Meine Frage ist aber:
Wie wirkt sich meine verlängerte Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag
im Insolvenzverfahren aus?
Und wie ist die Situation weil ich vor der Kündigung durch Insolvenzverwalter schon Krank war und immer noch Krankengeld erhalte?

Geld ist scheinbar, trotz Insolvenz bei der nicht mehr exestierenden Firma vorhanden. Wie wird mein "Verfrühungsschaden" durch die längere Kündigungszeit berücksichtigt und wie ist die Situation, weil ich schon lange Krankengeld erhalte.

Bekomme ich evtl. doppelt = Gelder wegen Verfügungsschaden durch Insolvenzverwalter und die ganze Zeit Krankengeld von der Krankenkasse?

Habe dazu im Internet noch keine klaren Antworten gefunden.

Danke falls Ihr weiterhelfen könnt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

@ Dettmann444

Haben Sie eigentlich meinen Beitrag von gestern gelesen?

Alle Fragen von Ihnen wurden da schon beantwortet. Aber noch mal in Kurz

quote:<hr size=1 noshade>Wie wirkt sich meine verlängerte Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag
im Insolvenzverfahren aus? <hr size=1 noshade>


Gemäß § 113 Satz 3 InsO kann man wegen der Zeit, die das Arbeitsverhältnis aufgrund der Insolvenzverwalterkündigung früher als "normal" endete Schadenersatz als Insolvenzgläubiger geltend machen. D.h. Anmeldung der Forderung zur Tabelle.

quote:<hr size=1 noshade>Und wie ist die Situation weil ich vor der Kündigung durch Insolvenzverwalter schon Krank war und immer noch Krankengeld erhalte? <hr size=1 noshade>


Ein Schadenersatzanspruch geht ins Leere. Auch wenn des Arbeitsverhältnis mit der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt worden wäre, hätte der AN kein Geld erhalten vom AG, weil man aus der Entgeltfortzahlung raus war.

quote:<hr size=1 noshade>Bekomme ich evtl. doppelt = Gelder wegen Verfügungsschaden durch Insolvenzverwalter und die ganze Zeit Krankengeld von der Krankenkasse? <hr size=1 noshade>


Nein, s.o.

1. Eine direkte Zahlung gibt es eh nicht, weil es nur eine Insolvenzforderung wäre.

2. Es ist kein Schaden entstanden und deshalb gibt es kein Geld.

@ 1000kleinesachen

Der 31.12.2013 ist insoweit von Bedeutung, als das der Kündigungstermin ist, zu dem die Kündigung bei Anwednung der vertraglichen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden würde. Wobei wenn ich mir jetzt noch mal den Passus zur Kündigungsfrist durchlese, habe ich mich um 1 Monat verrechnet, richtig wäre der 30.11.2013.

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