Hallo,
folgender Fall:
Ein Handwerksunternehmenhat wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Gehälter kommen sehr schleppend. Das Mai-Gehalt gar nicht mehr. Der Inhaber weigert sich anfangs einen Insolvenzantrag zu stellen. Gerüchten zufolge hat er dies aber im Laufe dieser Woche doch gemacht. Weiteren Gerüchten zufolge will er unter dem Namen seiner Lebensgefährtin einen neuen Betrieb aufmachen?
Zur Frage:
Wie müssen die AN in einem solchen Fall verhalten?
Müssen sie in irgendeiner Form tätig werden (z.B. Formulare ausfüllen o.ä.)?
Wie kommen sie an ihr Geld und wie können sie ihre Ansprüche durchsetzen?
Gibt es irgendwelche Firsten zu beachten?
Empfiehlt es sich jetzt eine vom AG angebotene Kündigung zu akzeptieren oder gefährdet man auf diese Weise vielleicht Ansprüche?
Muss man von sich aus Insolvenzgeld beantragen und wie lange bekommt man dieses?
Bin dankbar für jede Hilfe!
Danke!
-- Editiert von ebay-girl am 03.06.2004 17:23:08
Insolvenz! Was müssen AN beachten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hier ist der sofortige Weg zum AA angebracht. Dazu ist man ja sogar verpflichtet, wenn Arbeitslosigkeit droht, und davon kann hier ausgegangen werden. Alles weitere regelt danach das AA, wie u.a. Insolvenzausfallgeld (für max. 3 Monate, entspricht etwa dem durchschnittlichen Monatsnettoverdienst).
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"Gruß Ria"
Liebe Leute!
Ich bin ab dem 4. 5. diesen Jahres in einem Betrieb beschäftigt gewesen, das am 27. 5. Insolvenz angemeldet hat. Eine Betriebliche Kündigung wurde mir vom Insolvenzverwalter ausgesprochen, nach Arbeitsvertrag der 31.8. 2004. Bei dem Arbeitsamt bekomme ich doch nur den Zeitraum bis 27. 5. erstattet. Warum also bin ich gezwungen im Arbeitsverhältnis zu bleiben, von dem kein Geld zu erwarten ist (Masseunzulänglichkeit). Meine Forderungen für die 3 Monate DANACH sind also nicht einzulösen. Was bringt denn dann noch der Kündigungsschutz? Wird dieses Gehalt beim Arbeitsamt angerechnet? werde ich für diesen Zeitraum von irgend jemanden Geld erwarten können? MFG GoodAdvice
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