Insolvenz der Firma bei Schwangerschaft

6. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Justi79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz der Firma bei Schwangerschaft

Hallo@all

Ich hoffe mir kann jemand ein bisschen weiterhelfen bin zur Zeit total verzweifelt und sehe nicht mehr durch.

Folgende Situation bei mir.

Seit Mitte März 2006 bin ich schwanger. Die Firma in der ich Festangestellte bin hat Anfang Mai Insolvenz beim zuständigen Gericht beantragt, dass Insolvenzverfahren wurde daraufhin eröffnet. Ende Mai hat der Insolvenzverwalter Anzeige wegen Massenunzulänglichkeit laut §208 Abs.1 InsO gemacht. Alle anderen Mitarbeiter wurden zum 31.08.2006 gekündigt. Ich habe eine unwiderrufliche Freistellung ab 01.09.2006 bekommen, die es mir ermöglichte mich auch ab diesen Tag arbeitslos zu melden trotz ja weiterhin bestehenden Arbeitsverhältnis. Am 30.07.2006 wurde der Betrieb bei uns eingestellt, Gehalt bekammen wir die ganze Zeit auch im August noch weiter. Auf meine Frage hin warum ich nicht mit Genehmmigung des Integrationsamtes gekündigt werde, sagte der Insolvenzverwalter mir nur das die sowieso nicht zustimmen würden und ich könnte ja ganz normal Arbeitslosengeld beantragen und dann die Differenz zu meinen bisherigen Nettolohn bei ihm einfordern. Soweit so gut. Nun mache ich mir seit Wochen schon gedanken wie es bei mir mit den Mutterschaftsgeld sein wird. Normalerweise zahlt ja die Krankenkasse bis zu 13€ am Tag den Rest zahlt der Arbeitgeber, so das man auf sein normales Nettogehalt währens des Mutterschutzes kommt. Tja da der Insolvenzverwalter aber ja scheinbar zur Zeit nicht zahlen kann fragte ich mich wie das bei mir dann so ist. Es kann ja nicht sein das ich schlechter gestellt bin als andere Schwangeren. Laut § 14 im Mutterschutzgesetz gibt es da auch die Regeleung das der Bund für die Zahlung des Zuschusses einspringt wenn man während der Schwangerschaft gekündigt wird (mit Zustimmung des Integrationsamtes) oder eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgeber vorliegt.
Auf mein Schreiben and en Insolvenverwalter ob er nun meinen Zuschuss zahlen würde, antwortete er nur das meien Lohn und Gehaltsforderungen nach wie vor bestünden er aber Anzeige auf Massenunzulänglichkeit gemacht habe und derzeit nicht bei Fälligkeit zahlen kann. Was heißt das für mich????
Außerdem hat er mich jetzt schon für nach dem Mutterschutz gekündigt, darf er das Überhaupt?
Mein Mutterschutz beginnt am 22.10.06 und Endet voraussichtlich am 28.01.07. Gekündigt hat er mich zum 28.02.07 fristgerecht gem. 622 II Ziff.1 BGB (gesetzliche Kündigungsfrist von 1 Monat)???? Ich denke während der Schwangerschaft darf er gar nicht kündigen außer mit Genehmigung, oder ist das nun egal weil es ja für die Zeit nach dem Mutterschutz ist. Zum einen find ich komisch das er so präzise vorgeht. Entbindungstermin ist zwar der 03.12.06 aber Kinder halten sich nur selten daran, d.h kommt es später verlängert sich doch auch die Frist. Wenn es eine Frühgeburt wäre sogar um 4 Wochen. Ist die Kündigung unwirksam, ,müsste er mich nicht erst nach der Entbindung bzw. nach der Schutzfrist rechtens kündigen????
Ich weiß nicht mehr weiter, da er mir keine volle Auskunft gibt. Ich kann doch nicht monatelang nur von den 13€ am Tag leben was ich von der Krankenkasse an Mutterschaftsgeld bekomme..und der Bund zahlt ja nur unter besonderen Vorraussetzungen, ich weiß aber nicht ob die gegeben sind mir der Anzeige wegen Massenunzulänglichkeit, da er ja schreibt zur Zeit kann er nicht. Man kann doch nicht erwarten das eine Schwangere monatelang auf den Zuschuss wartet bis er eventuell man was Zahlen kann.

Wer kennt sich damit etwas aus und kann mir sagen wie ich mich verhalten soll

Danke schonmal...und mfg sagt die Justi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.08.2009 15:28:03
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo justi

wir sind in gleicher situation. wir haben uns mit der krankenkasse geeinigt den zuschuß (13,-€) direkt an uns zu zahlen. fuktioniert auch.
den ag-anteil haben wir vom inso-verw. auch noch nicht gesehen. den ag-anteil zahlt der inso-verw. nicht aus eigener tasche. dieser betrag wird bei einer insolvenz vom bundesversicherungsamt übernommen. wir prüfen derzeit ob wir diesen betrag ebenfalls direkt beziehen können.
eine kündigung wärend der mutterschft ist möglich, allerdings nur nach tarif, bzw. vertrag. die kündigung kann dir der inso-verw. jedoch nicht einfach mal so aussprechen. er muß diese kündigung bei einer oberstehenden behörde beantragen und begründen. wird der betrieb vom inso-verw. nicht eingestellt hast du gute chancen deinen vertrag zu behalten. die obere behörde stimmt kündigungen wärend der schwangerschft nur zu, wenn der berieb nicht fortgeführt wird. eine kündigung NUR vom inso-verw. kannst du ablehen. er MUSS bei schwangeren die zustimmung der oberen behörde haben.

viel erfolg, alles gute

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Slow - der Beitrag war von 2006 - ich bezweifle, dass jemand so lange schwanger ist, es sei denn er ist kein weibliches Wesen der sorte homo sapiens.

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