Insolvenz - muss für Entlassungen ein Sozialplan aufgestellt werden?

8. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Insolvenz - muss für Entlassungen ein Sozialplan aufgestellt werden?

Wenn bei einer Insolvenz
Entlassungen vorgenommen werden, muss dafür ein
Sozialplan aufgestellt werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bei einer Insolvenz werden meines Wissens alle Arbeitnehmer entlassen. Dann gibt es keinen Sozialplan.

Ein Sozialplan wäre sinnvoll, wenn eben einige weiter arbeiten dürfen (oder müssen?), der würde die Auswahlkriterien festlegen. Aber das hängt auch sehr von der Größe des Betriebs ab.

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#2
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

ich glaube einen sozialplan kann es nur geben, wenn er vorher vom betriebsrat ausgehandelt worden ist:-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo,
erst einmal danke für die Antworten. Die Kriterien für einen Sozialplan sind ja fest (Alter, Betriebszugehörigkeit usw.) und natürlich muss der Betriebsrat daran mitarbeiten.
Die Frage ist aber, ob der Insolvenzverwalter entscheiden kann, wer geht/wer bleibt - denn schließlich soll er ja das Unternehmen retten und auf gesunde Beine stellen. Ein Sozialplan wäre da ja eher kontraproduktiv. Nun sicher bin ich mir nicht (Verzicht auf Sozialplan).

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