Guten Abend
Das Call Center in dem ich tätig war befindet sich in der Insolvenz, ich sollte wegen einer falscher Berechnung aus dem Februar noch knapp 800€ bekommen + das Gehalt für März.
Durch die Insolvenz bin ich seid dem 01.03.2013 bis zum 31.03.2013 Freigestellt. Heute bekam ich einen Brief das meine Lohnzahlung nicht erfolgen wird.
Dürfen die mir kein Gehalt zahlen obwohl weitere Mitarbeiter ihren Lohn
erhalten?
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Insolvenz und Lohn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



quote:
Durch die Insolvenz bin ich seid dem 01.03.2013 bis zum 31.03.2013 Freigestellt.
Was heisst das genau? Wer hat Sie freigestellt? Wurde das Insolvenzverfahren bereits eröffnet oder erst der Antrag gestellt?
Theoretisch ändert ein Insolvenzverfahren zunächst nichts am Arbeitsverhältnis. D.h., der AG kann Sie nur unter Fortzahlung des Gehaltes frei stellen.
Das Insolvenzverfahren/Schutzschirm begann am 01.12.2012.
Die meisten bekamen (ich auch) ende Februar die Kündigung zum 31.03.2013.
Am Samstag bekam ich dann Post vom Insolvenzverwalter das ich ab dem 23.03.2013 unwiderruflich freigestellt werde und er weißt mich drauf hin das mein Arbeitsentgelt derzeit nicht mehr bezahlt werden kann.
Was passiert nun mit meinem Geld aus dem Februar und März?
Die Firma Existiert weiterhin in an drei Standorten, auch mein ehemaliger Standort ist noch offen.
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quote:
Das Insolvenzverfahren/Schutzschirm begann am 01.12.2012.
Dann wurde das Insolvenzverfahren aber nicht am 1.12.2012 eröffnet, oder?
Wurde wirklich Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahen) angordnet? Das müsste man unter www.insolvenzbekanntmachungen.de herausfinden.
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Die meisten bekamen (ich auch) ende Februar die Kündigung zum 31.03.2013.
Schutzschirmverfahren bedeutet doch eigentlich, dass das Unternehmen saniert werden soll. Wie geht das mit der Kündigung fast aller Arbeitsplätze überein? Komisch, was da derzeit unter dem neuen Insolvenzgesetz abläuft.
Wurde gegen die Kündigung geklagt? Wie gross ist der Betrieb, wieviel Beschäftigte?
quote:
Am Samstag bekam ich dann Post vom Insolvenzverwalter das ich ab dem 23.03.2013 unwiderruflich freigestellt werde und er weißt mich drauf hin das mein Arbeitsentgelt derzeit nicht mehr bezahlt werden kann.
Zunächst erstmal abklären, wann und ob das Verfahren eröffnet wurde.
Stand in dem Brief auch, dass Sie sich sofort arbeitslos melden und ALG beantragen sollen?
Der Betrieb um den es geht ist die Tectum Group, zu diesem "Arbeitgeber" gibt es genug Infos im Netz.
Ja, in dem Brief stand das ich mich sofort Arbeitslos melden soll, ich habe dies jedoch bereits am 18.03.2013 gemacht da mein Jahresvertrag an dem Tag eh auslief.
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Dann wurde also am 1.3. das Insolvenzverfahren eröffnet und tatsächlich Eigenverwaltung angeordnet. Muss man nicht verstehen, aber nun gut.
Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 18.3. hatten, dann geht es um den Zeitraum 1.3. bis 18.3. Hier unterliegt das Gehalt nach meinem Verständnis als Masseverbindlichkeit der Insolventmasse und muss auch gezahlt werden. Der AG muss notfalls auf Lohnzahlung verklagt werden, wenn nicht gezahlt wird. Achten sollte man unbedingt auf arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen!
Hilfreich ist bestimmt diese Seite:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Insolvenz.html
Es gibt durch das neue Schutzschirmverfahren aber Besonderheiten, die auf der Seite noch nicht berücksichtigt sind. Demnach ist hier aus meiner Sicht wegen der angeordneten Eigenverwaltung weiter der AG
Hauptansprechpartner und nicht der IV.
Sollte ich mich diesebzüglich irren, bitte korrigieren!
Das Gehalt vor dem 1.3.2013 sollte über das Insolvenzgeld abgedeckt worden sein. Üblicherweis wird doch bei solch grossen Verfahren eine Vorfinanzierung der Gehälter über einen Forderungsverkauf des Insolvenzgeldanspruches abgewickelt. War das hier nicht der Fall?
Im Februar fand eine fehl Überweisung statt deswegen bekam ich 800 € weniger auf die ich nach mehreren Telefonaten immer noch warte.
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Fand denn eine Vorfinazierung statt?
Die warum auch immer fehlende Differenz für Februar können Sie m.E. als Insolvenzgeld bei der Insolvenzgeldstelle der Arbeitsagentur beantragen. Die 2-monatige Ausschlussfrist beachten, die ab dem 1.3. läuft.
Womit sich ja dann auch die Aufforderung des Arbeitgebers hinsichtlich des Krankengeldes erledigt haben dürfte. Oder hat der Insolvenzverwalter die Forderung wiederholt?
wirdwerden
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Das Krankengeld steht weiterhin zur Debatte
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Zur Debatte? Ist eine Frist gesetzt worden? Von was wollen die das mögliche Krankengeld abziehen?
wirdwerden
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Es wurde mir Anfang März vom Lohn abgezogen
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Was wurde vom Lohn abgezogen? Wer hat denn da wie berechnet? So geht das ja nun mal gar nicht. Hat es denn einen Auszahlungsschein vom Arzt gegeben?
Außerdem denke ich, Du bekommst keinen Lohn, weil Du freigestellt bist? Warst Du schon bei der AfA? Hast Du Kontakt zum Inso-Verwalter?
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 25.03.2013 15:50
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