Insolvenzgeld nur für die letzten drei Monate?

3. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
sonne2009
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzgeld nur für die letzten drei Monate?

Arbeitgeber zahlte die Löhne Nov., Dez,Jan, Febr.2008(!) nicht.
Da Arbeitnehmer ab Januar krank war, wurde ihm im Januar von der Arbeitsagentur gsagt, daß er nicht kündigen kann, da er krank nicht vermittelbar ist. Ab März neuen Arbeitgeber gefunden....
Nun das böse erwachen, da der AG im Juli2009 (!) endlich Insolvenz anmeldete, wird nun das Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate gezahlt, also Februar, Januar,Dezember, November ..Pech gehabt.
Ist das so richtig?
Übrigens, Urteil über vollständige Lohnzahlung liegt vom Arbeitsgericht vor.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ich verstehe nicht: dir steht doch für die zeit der erkrankung entgeltfortzahlung zu, und deine ansprüche auf ordentlichen und vollständigen lohn hast du offenbar schon gerichtlich erstritten. dass das alles wegen des insolvenzrechts futsch sein soll, kann ich nicht glauben. ist aber insolvenzrecht und nicht arbeitsrecht.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
sonne2009
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

die Entgeldfortzahlung wurde ja v. AG für den Monat Februar auch nicht gezahlt....nach den 6 Wochen krank (ab mitte Februar) wurde dann Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt...welcher Zeitraum zählt nun als Insolvenzgeld?
werd wohl im Insolvenzrecht mal nachfragen....

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Sonne 2009

Insolvenzausfallgeld wird längstens für 3 Monate gezahlt

SGB III, §§183ff

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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