Interne Umsetzung

10. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Clonk
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 25x hilfreich)
Interne Umsetzung

Hallo ich selbst bin bei der folgenden Frage überfragt:

Ein Arbeitnehmer bei einem bundesweit vertreten Arbeitgeber sitzt in einem Bereich welche zentralisiert werden soll.
Um ihn nicht zu versetzen hat er bei der Geschäftsführung eine Anhörung gehabt. In dieser wurde sich drauf verständigt, das er nicht versetzt wird und zur vermeidung einer Migration eine bestimmte Stelle freigehalten wird. Die Stelle wurde genau benannt.
Nun soll er aber auf einer anderen Stelle angesetzt werden. Kann man sich rechtsmäßig auf die Niederschrift der Anhörung berufen wo ihm eine bestimmte Stelle zugesichert wurde?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, die Fragen sind doch erst mal a) warum kommt er nicht auf die zuerst benannte Stelle und b) inwiefern ist die Stelle, die jetzt angeboten wird unannehmbarer/unzumutbarer gegenüber der erstangebotenen?
Bitte genauere Schilderung!

MfG

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#2
 Von 
Clonk
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 25x hilfreich)

Nach meiner Info, wird der Ansatz auf die erstgenannte Stelle nicht vollzogen, weil der AG ihn lieber auf der anderen Stelle haben will.
Die Stelle die ihm jetzt angeboten wird will er aus reinen persönlichen Gründen nicht durchführen. Wobei er im Notfall auch dieses tun würde.

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