Interne Versetzung und weniger Gehalt am neuen Arbeitsplatz....

26. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go460709-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Interne Versetzung und weniger Gehalt am neuen Arbeitsplatz....

Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich interner Versetzungen,die mein Arbeitgeber letzte Woche ausgelöst hat. Wir haben Mittwoch (letzte Woche) ein Gespräch mit unserem Arbeitgeber gehabt. In diesem Gespräch hat man uns mitgeteilt das Arbeitsplätze in unserer Abteilung wegfallen und eine Frist von 2 Tagen gegeben für unsere Entscheidungen...(uns wurden alternative Arbeitsplätze angeboten). Aber für weniger Geld. Wer sich in diesen 2 Tagen nicht entscheiden wollte,dem wurde sogar mit Kündigung gedroht....ist das so des rechtens? mfg und danke für ihre / eure Antworten im voraus..

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go460709-86):
ist das so des rechtens?

2 Tage sind schon sehr knapp, da habe ich Zweifel, das dies korrekt wäre.

Die Drohung mit der Kündigung, kommt darauf an, der Arbeitgeber hat da diverse Möglichkeiten (Änderungskündigung, Kündigung wegen Teilschließneung, ...) die durchaus rechtens sein können.

Jede Kündigung kann man vor Gericht auf Berechtigung prüfen lassen, die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang eingereicht werden.



Zitat (von go460709-86):
Arbeitsplätze in unserer Abteilung wegfallen

Genaue Begründung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go460709-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :)
Danke für ihre Antwort erstmal...

Der Arbeitgeber hat die internen "Kündigungen" damit gerechtfertigt das eine Maschine in unserer Abteilung stillgelegt wird.
Was tatsächlich in der Abteilung "zuviele" Mitarbeiter mit sich bringen würde.
Aber die angeboteten Stellen sind alle mit niedrigeren Löhnen anzunehmen,obwohl Fachkräfte um bis zu 2-3 Lohngruppen verlieren. Das sind zum Teil 4 Euro weniger.....ist das so hinzunehmen ohne eine echte Änderungskündigung?
Bzw...muss sowas nicht sogar bei Lohnkürzung aufgrund Versetzung vertraglich geregelt werden?...gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der übliche Weg wäre hier eine Änderungskündigung. Auf Zuruf sollte man keinesfalls derartige Änderungen akzeptieren. Steht im Arbeitsvertrag irgendetwas zu mündlichen Nebenabreden?
Das grenzt zwar gefühlt an Erpressung, hier eine Entscheidung innerhalb von 2 Tagen zu verlangen, aber verboten ist das nicht.
Es gibt keinen Betriebsrat? Der hätte hier richtig viel mitzureden!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

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